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BGH - Bankgeheimnis schützt Markenfälscher nicht mehr

Veröffentlicht am 21.10.2015, 16:43
Aktualisiert 21.10.2015, 16:49
© Reuters.  BGH - Bankgeheimnis schützt Markenfälscher nicht mehr

Karlsruhe, 21. Okt (Reuters) - Markenfälscher haben es nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs bei ihren Betrügereien künftig schwerer. Wer solche Geschäfte über ein Bankkonto abwickelt, sei nicht durch das Bankgeheimnis geschützt, entschied das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe. Die Bank dürfe die Auskunft über Namen und Anschrift des Kontoinhabers nicht verweigern, wenn das Konto zur Abwicklung einer "leicht erkennbaren, offensichtlichen Markenverletzung" genutzt wurde, entschied der 1. Zivilsenat des BGH in dem Grundsatzurteil (Az. I ZR 51/12). "Der Bundesgerichtshof nimmt Banken beim Kampf gegen Markenpiraterie in die Pflicht", sagte der Berliner Markenrechtsanwalt Johannes von Rüden.

Im vorliegenden Fall ging es um ein gefälschtes Parfüm der Marke "Davidoff Hot Water", das über das Internetauktionshaus eBay EBAY.O angeboten wurde. Der Parfüm- und Kosmetikkonzern Coty COTY.N , dem die Marke Davidoff gehört, ersteigerte das Parfüm und zahlte den Preis auf das angegebene Konto bei der Stadtsparkasse Magdeburg. Der US-Konzern brachte die Identität des Händlers aber nicht in Erfahrung und forderte deshalb von der Sparkasse den Namen und Anschrift des Kontoinhabers. Die Bank verweigerte unter Berufung auf das Bankgeheimnis aber die Herausgabe der Daten. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg bekam die Bank noch Recht.

Doch der Bundesgerichtshof, der in dem Verfahren bereits den Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet hatte, hob das Urteil des OLG auf. Der Datenschutz müsse in diesem Fall hinter dem Recht des Markeninhabers auf Schutz des geistigen Eigentums zurücktreten. "Markenpiraten werden sich in Zukunft auch nicht mehr hinter Pseudonymen und falschen Anmeldedaten auf Plattformen wie eBay verstecken können, sondern müssen damit rechnen, dass Rechteinhaber an Banken herantreten werden, um so auf effektive Weise ihre Rechte durchsetzen zu können", sagte Anwalt von Rüden.

Coty will nun versuchen, über den Verkäufer auch an dessen Bezugsquellen für die gefälschten Parfüms heranzukommen, die in Polen oder China vermutet werden. Coty registriert bis zu einer Million Produktfälschungen pro Jahr.

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