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EuGH hebt Brüsseler Beschluss gegen Pensionshilfen für Postbeamte auf

Veröffentlicht am 14.07.2016, 10:07
Aktualisiert 14.07.2016, 10:10
© Reuters. Parcels are pictured in a distribution centre of German postal and logistics group Deutsche Post DHL in Obertshausen

Brüssel (Reuters) - Die EU-Kommission hat im Streit über staatliche Hilfen für Pensionszahlungen an Beamte der Deutschen Post (DE:DPWGn) vor Gericht eine Schlappe erlitten.

© Reuters. Parcels are pictured in a distribution centre of German postal and logistics group Deutsche Post DHL in Obertshausen

Die Brüsseler Behörde habe nicht nachgewiesen, dass der Konzern durch die Kofinanzierung Deutschlands einen wirtschaftlichen Vorteil erhalten habe, urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am Donnerstag. Die Luxemburger Richter erklärten deshalb den Beschluss der EU-Kommission von 2012 für nichtig, in dem die Post aufgeordert wurde, einen Betrag zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Euro zurückzuzahlen. Vor dem EuGH fechten die Bonner und die EU-Kommission weitere Verfahren aus.

Im vorliegenden Fall hatte die Brüsseler Behörde 2012 entschieden, dass die Post durch den Staat widerrechtlich Subventionen zur Zahlung von Beamtenpensionen erhalten hat. Deutschland hatte gegen diesen Beschluss Klage vor dem EuGH eingelegt. (Az: T-143/12)

Die Post hatte in Folge der Kommissionsentscheidung rund 377 Millionen Euro an den Bund überwiesen - und ebenfalls gegen die Entscheidung der Kommission geklagt. Das Geld liegt nun auf einem Treuhandkonto. Das Unternehmen sei zuversichtlich, die gezahlten Gelder nun zurückzuerhalten.

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