Sichern Sie sich 40% Rabatt
🚨 Volatile Märkte? Keine Sorge! Wir haben die Perlen für Ihr Portfolio!Jetzt Aktien finden

Kartellamt genehmigt Rewe die Übernahme von Coop unter Auflagen

Veröffentlicht am 28.10.2016, 15:37
Aktualisiert 28.10.2016, 23:30
Das Bundeskartellamt hat Rewe genehmigt, die Mehrheit an der Supermarktkette Coop in Norddeutschland zu kaufen. Allerdings muss Rewe einige Auflagen erfüllen. (Photo Roland Weihrauch. dpa)

Rewe ist mit seinen Übernahmeplänen in Norddeutschland am Ziel. Das Bundeskartellamt genehmigte dem zweitgrößten deutschen Lebensmitteleinzelhändler, die Mehrheit an der Supermarktkette Coop in Norddeutschland zu kaufen. Allerdings muss Rewe einige Auflagen erfüllen.

Coop betreibt in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hamburg rund 200 Filialen der Marke Sky und steckt tief in den roten Zahlen. Im vergangenen Jahr machte die Kette laut Kartellamt einen Umsatz von 1,23 Milliarden Euro - Rewe erzielte einen Umsatz von rund 36 Milliarden Euro. Der Konzern will mindestens 55 Prozent an der Supermärkte Nord Vertriebs GmbH und Co KG in Gründung kaufen - in diese Gesellschaft sollen die Märkte der Coop eingebracht werden.

Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärte, seine Behörde habe sich alle relevanten Regionen genau angesehen und bewertet, ob auch nach einer Übernahme für die Verbraucher vor Ort noch genügend Auswahlmöglichkeiten existieren würden. In acht Regionen und in zwei Hamburger Stadtbezirken hätte die Übernahme zu einer Wettbewerbsbehinderung geführt - hier haben Rewe und Coop schon elf Filialen an einen Dritten verkauft.

Rewe und Coop arbeiten schon fast zehn Jahre lang in einer Einkaufsgemeinschaft zusammen. Coop beschafft darüber 65 bis 70 Prozent seiner Waren, wie das Kartellamt erklärte. Insoweit sei Coop auf der Beschaffungsseite schon in der Vergangenheit nicht als unabhängiger Wettbewerber von Rewe zu sehen, betonte die Behörde.

Sie habe in diesem Fall "die gleiche Prüfung" vollzogen wie im Fusionsfall Edeka und Tengelmann. Edeka will von der Tengelmann-Gruppe die Kaiser's-Tengelmann-Supermärkte kaufen. Das untersagte das Kartellamt, Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) erlaubte die Übernahme dennoch unter Auflagen. Dagegen klagten die Konkurrenten, allen voran Rewe. Derzeit versuchen Tengelmann, Edeka und Rewe in einer Schlichtung, doch noch zu einer Lösung zu kommen, um die Kaiser's-Tengelmann-Supermärkte und rund 16.000 Arbeitsplätze für mindestens fünf Jahre zu erhalten.

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.