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Steuertricks holen Commerzbank ein - Razzia in Frankfurt

Veröffentlicht am 10.11.2017, 16:17
© Reuters. A Commerzbank logo is pictured before the bank's annual news conference in Frankfurt
CBKG
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- von Hans Seidenstuecker

Frankfurt (Reuters) - Steuerrazzia bei der Commerzbank (DE:CBKG): Das Frankfurter Geldhaus ist wegen umstrittener Tricks mit Dividendenpapieren erneut ins Visier der Strafverfolger geraten.

Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, des Bundeskriminalamts und der hessischen Steuerfahndung durchsuchten am Dienstag Geschäftsräume der Bank und die Wohnungen von drei Beschuldigten. Wegen falscher Steuerbescheinigungen im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften sei dem Fiskus ein Millionenschaden entstanden, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft am Freitag. Sie wirft den Beteiligten schwere Steuerhinterziehung vor, nannte selbst aber keine Namen. Einem Insider zufolge handelt es sich bei dem durchsuchten Institut um die Commerzbank. Eine Commerzbank-Sprecherin sagte, das Institut kooperiere vollumfänglich mit den Behörden.

Bei den Cum-Ex-Geschäften verschoben die Beteiligten um den Dividendenstichtag herum untereinander Aktien mit (lateinisch: "Cum") und ohne ("Ex") Dividendenanspruch. Dadurch entstand der Eindruck, die Papiere hätten zum gleichen Zeitpunkt mehrere Besitzer. Die Beteiligten beantragten dann mehrfach die Erstattung der vom Emittenten der Aktien vorab einbehaltenen Kapitalertragsteuer. Zahlreiche Banken waren in die Geschäfte involviert, der Steuerschaden beläuft sich Schätzungen zufolge auf mehr als zehn Milliarden Euro.

Im Fall der Commerzbank gehe es um Cum-Ex-Geschäfte aus den Jahren 2006 bis 2010 mit einem Investitionsvolumen von mehreren Milliarden Euro. Aufgrund falscher Steuerbescheinigungen sei ein Steuerschaden von rund 40 Millionen Euro entstanden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt daher nach eigenen Angaben gegen insgesamt fünf - zum Teil ehemalige - Verantwortliche der Bank im Alter zwischen 51 und 63 Jahren sowie weitere, bislang unbekannte Personen, die für die Planung und Umsetzung der Cum-Ex-Geschäfte mitverantwortlich gewesen sein sollen.

Die Commerzbank-Aktie ging nach den Nachrichten in die Knie und notierte deutlich im Minus, erholte sich danach aber wieder.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Commerzbank wegen der umstrittenen Cum-Ex-Geschäfte ins Visier der Strafverfolger gerät. Im Frühjahr 2017 gab sie sich im Streit um 75 Millionen Euro Steuern geschlagen und akzeptierte ein Urteil des hessischen Finanzgerichts. Bei der damaligen Auseinandersetzung ging es um Cum-Ex-Geschäfte der Dresdner Bank, die vor acht Jahren von der Commerzbank übernommen wurde. Auch diese Vorgänge seien Gegenstand der Ermittlungen, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft nun.

© Reuters. A Commerzbank logo is pictured before the bank's annual news conference in Frankfurt

HÄRTERE GANGART

Die Commerzbank hatte die Cum-Ex-Geschäfte der Dresdner Bank zum Anlass genommen, um auch ihr eigenes Verhalten unter die Lupe zu nehmen. Seit Ende 2015 überprüft sie alle zwischen 2003 und 2011 getätigten Aktiengeschäfte und stieß auch auf eigene Cum-Ex-Geschäfte. Die Zwischenergebnisse der Untersuchung seien proaktiv den Behörden zur Verfügung gestellt worden, erklärte die Banksprecherin. Ein Abschlussbericht liege noch nicht vor.

In den vergangenen Monaten hatten die Behörden bundesweit ihre Ermittlungen wegen Cum-Ex-Geschäften intensiviert. Erst Anfang Oktober erhob die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt Medienberichten zufolge Anklage gegen einen der mutmaßlichen Erfinder des Steuertricks und mehrere frühere Aktienhändler der HypoVereinsbank (HVB). Damit könnte es zum ersten Strafprozess in Deutschland wegen dieser Aktien-Deals kommen, sofern das Landgericht Wiesbaden die Anklage zulässt. Letztlich dürfte der Fall vor dem Bundesgerichtshof oder sogar dem Bundesverfassungsgericht landen, schätzen Beobachter. Denn die Steuertricks waren erst 2012 vom Bundestag gestoppt worden. Ob bis dato die Geschäfte tatsächlich illegal waren oder ob damit legal ein Steuerschlupfloch ausgenutzt wurde, ist noch nicht höchstrichterlich geklärt.

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