Karlsruhe, 26. Nov (Reuters) - Die Deutsche Bahn DBN.UL kann sich im Streit mit Privatbahnen über die Höhe von Stationsgebühren doch noch Hoffnungen machen. Das Bundesverfassungsgericht gab in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss den Beschwerden von zwei Bahn-Tochtergesellschaften statt. Die DB Station & Service und die DB Netz gingen damit erfolgreich gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vor, der es abgelehnt hatte, sich mit dem Fall zu befassen.
Die DB hatte ab 2005 ein neues Preissystem für die Benutzung von Bahnhöfen durch andere Eisenbahnverkehrsunternehmen eingeführt. Mehrere dieser Unternehmen klagten gegen die aus ihrer Sicht überhöhten Preise. Das Berliner Kammergericht entschied schließlich, dass das Staatsunternehmen zu hohe Entgelte für die Nutzung ihrer Personenbahnhöfe verlangte. Die klagenden Unternehmen müssten die Stationsentgelte nach der neuen Preisliste nicht zahlen. Unter Vorbehalt geleistete Entgelte müsse die Bahn zurückzahlen.
Rechtsmittel gegen seine Entscheidung hatte das Gericht nicht zugelassen. Daraufhin klagte die Bahn vor dem BGH gegen die Nichtzulassung der Revision. Der BGH wies diese Beschwerde ohne nähere Begründung ab. Das Verfassungsgericht rügte dies. Der BGH habe die Bahn-Töchter damit "in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt". Es habe nahegelegen, dass das Verfahren vom BGH an den Europäischen Gerichtshof vorzulegen gewesen wäre. Der BGH muss nun erneut entscheiden, ob er die Revision doch zulässt und sich damit intensiv mit dem Fall beschäftigt.
Die DB Station & Service betreibt bundesweit rund 5400 Bahnhöfe. Die DB Netz AG ist für den Betrieb des Schienennetzes verantwortlich.