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Urteil des EU-Gerichts über Beihilfen für die Deutsche Post

Veröffentlicht am 18.09.2015, 05:49
Aktualisiert 18.09.2015, 05:51
© Reuters.  Urteil des EU-Gerichts über Beihilfen für die Deutsche Post

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Im jahrelangen Rechtsstreit um staatliche Subventionen für die Deutsche Post AG NA O.N. (XETRA:DPWGn) fällt an diesem Freitag (10.00 Uhr) erneut ein Urteil. Das EU-Gericht erster Instanz wird über eine Klage der Deutschen Post gegen eine Entscheidung der EU-Kommission urteilen (Rechtssache T-421/07 RENV).

Der Streit dreht sich um die Frage, ob die Post über die Beihilfen von 572 Millionen Euro hinaus einen unzulässigen staatlichen Ausgleich erhalten hatte. Die EU-Kommission hatte 2007 entschieden, ihr Beihilfeprüfverfahren auszuweiten. Dabei geht es um den Ausgleich für die Erfüllung des öffentlichen Versorgungsauftrages der Post. Bereits erfolgreich hatte sich die Post gegen eine Entscheidung der EU-Kommission von 2002 gewehrt. Damals hatten die Wettbewerbshüter Beihilfen von 572 Millionen Euro als unzulässig erklärt, doch die Luxemburger Richter gaben der Post recht.

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