Sichern Sie sich 40% Rabatt
⚠ Aufgepasst! Die Berichtssaison ist da und wir haben die Aktien, die gerade abheben!
+19,7% seit Jahresstart - steig ein für den ultimativen Höhenflug!
Liste freischalten

VW muss binnen zwei Monaten Vorschläge zum Umgang mit Drei-Liter-Autos liefern

Veröffentlicht am 25.08.2016, 19:48
Aktualisiert 25.08.2016, 23:30
Ein US-Bundesrichter hat den Autobauer Volkswagen aufgefordert, binnen zwei Monaten Lösungen zum Umgang mit 80.000 vom Abgasskandal betroffenen Drei-Liter-Autos vorzulegen. (Photo Nigel Treblin. dpa)

Ein US-Bundesrichter hat den Autobauer Volkswagen aufgefordert, binnen zwei Monaten Lösungen zum Umgang mit 80.000 vom Abgasskandal betroffenen Drei-Liter-Autos vorzulegen. (Photo Nigel Treblin. dpa)

Ein US-Bundesrichter hat den Autobauer Volkswagen (DE:VOWG) aufgefordert, binnen zwei Monaten Lösungen zum Umgang mit 80.000 vom Abgasskandal betroffenen Drei-Liter-Autos vorzulegen. Richter Charles Breyer entschied bei einer Anhörung am Donnerstag im kalifornischen San Francisco, dass VW den US-Behörden bis zum 24. Oktober Vorschläge für eine Reparatur der Wagen präsentieren muss.

VW hatte zuvor bereits einen Vergleich mit den US-Behörden erzielt, den Breyer Ende Juli grundsätzlich billigte. Dieser bezieht sich aber auf rund 480.000 Dieselautos mit Zwei-Liter-Motoren. Volkswagen kündigte bei der damaligen gerichtlichen Anhörung eine schnelle Lösung für die Drei-Liter-Wagen an.

In einem ersten Vorschlag hatte der Konzern einen Rückruf der Autos und anschließend ihre technische Umrüstung in Aussicht gestellt. Dies lehnte aber die kalifornische Umweltbehörde (Carb) für rund 16.000 in dem Bundesstaat verkaufte Autos ab. Nun muss der Konzern bis zum 24. Oktober alle nötigen Dokumente vorlegen, die belegen, dass ein Teil der Wagen repariert werden kann, was wiederum auf die übrigen Fahrzeuge angewandt werden kann.

Für den 3. November wurde eine erneute Anhörung angesetzt, um den Stand des Reparationsplans zu prüfen. Breyer forderte den Konzern aber auch dazu auf, andere Lösungen zu erarbeiten, sollte eine technische Umrüstung nicht möglich sein. Das Gericht stellte außerdem für kommenden Sommer einen Prozess in Aussicht, sollte es bis dahin keine gütliche Einigung geben.

In dem von Breyer abgesegneten Vergleich erklärte sich Volkswagen bereit, 14,7 Milliarden Dollar (rund 13,3 Milliarden Euro) zu zahlen. Mit gut zehn Milliarden Dollar ist der Großteil für die Entschädigung von Besitzern manipulierter Dieselfahrzeuge vorgesehen. Weitere Milliarden sollen in einen Fonds für die Bekämpfung der Luftverschmutzung fließen sowie in die Entwicklung von Infrastruktur und Werbung für emissionsfreie Fahrzeuge.

Richter Breyer hat für den 18. Oktober eine endgültige Entscheidung angekündigt. Nur mit seiner Zustimmung kann der Vergleich wirksam werden. Volkswagen will Gerichtsverfahren über die Entschädigungen in den USA unbedingt vermeiden, da diese auf noch weit höhere Kosten für den Konzern hinauslaufen könnten.

Analysten gehen davon aus, dass der Abgasskandal Volkswagen letztlich 20 bis 30 Milliarden Euro kosten könnte. Ihrer Ansicht nach könnte der Konzern dies aber verkraften. Dank hoher Reserven und Kreditoptionen könnte Volkswagen demnach bis zu 50 Milliarden Euro ausgeben, ohne sich aus Geschäftsfeldern zurückzuziehen.

VW hatte im September vergangenen Jahres eingeräumt, weltweit in rund elf Millionen Dieselfahrzeugen eine illegale Software eingesetzt zu haben. Diese drückt den Schadstoffausstoß bei Emissionstests.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.