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Weitere Runde im Schadenersatzprozess um Telekom-Börsengang

Veröffentlicht am 27.05.2016, 12:33
Aktualisiert 27.05.2016, 12:35
Weitere Runde im Schadenersatzprozess um Telekom-Börsengang

FRANKFURT (dpa-AFX) - Der spektakuläre Anlegerschutzprozess um den dritten Börsengang der Deutschen Telekom (DE:DTEGn) geht in eine neue Runde. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt habe für den 27. Oktober einen Verhandlungstermin angesetzt, sagte ein Sprecher am Freitag. Er bestätigte einen Vorabbericht der "Neue Juristische Wochenschrift" (NJW). Rund 17 000 Kleinanleger sehen sich von einem Verkaufsprospekt zum dritten Börsengang des Bonner Konzerns im Juni 2000 getäuscht und fordern Schadenersatz in Millionenhöhe.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2014 eine Entscheidung des OLG teilweise aufgehoben und nach Frankfurt zurückverwiesen. Die Akten vom BGH seien vor Kurzem eingegangen, sagte der Sprecher. Ein Telekom-Sprecher sagte, wenn der Prozess beim OLG wieder aufgenommen werde, bedeute das nicht, das die Aktionäre automatisch mit Schadenersatz rechnen könnten. Insgesamt verlangen die Kläger zusammen rund 80 Millionen Euro Schadenersatz für erlittene Kursverluste mit der Begründung, dass der Börsenprospekt fehlerhaft gewesen sei. Die Telekom hat stets die Rechtmäßigkeit ihrer Angaben betont.

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