Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung erwägt eine Gesetzesänderung, damit der Verfassungsschutz auch Daten von minderjährigen Extremisten unter 16 Jahren speichern kann.
Die Regierung prüfe, ob "eine angemessene Fortentwicklung der gesetzlichen Grundlagen angezeigt sein könnte oder nicht", sagte der Sprecher des Innenministeriums, Johannes Dimroth, am Freitag in Berlin. Die Prüfung solle binnen einigen Wochen abgeschlossen sein.
Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen hatte es als Problem bezeichnet, dass seine Behörde Daten von Personen unter 16 nicht speichern dürfe, außer bei konkreten Hinweise auf terroristische Bedrohungen. Als Beispiel gilt der Fall einer 15-jährigen mutmaßlichen IS-Sympathisantin, die in Hannover einen Bundespolizisten mit einem Messer schwer verletzt hatte. Laut Verfassungsschutz sich auch Fälle bekannt, wo minderjährige Mädchen allein oder mit ihren Eltern in den Irak oder nach Syrien ausreisten, etwa um zu "Dschihad-Bräuten" von Kämpfern der IS-Miliz zu werden. Die Namen dürften aber nicht registriert werden.
Der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestages, Ansgar Heveling (CDU), sprach sich für eine Gesetzesänderung aus. Der Fall in Hannover sowie der Bombenanschlag auf ein Sikh-Gebetshaus in Essen zeigten, dass auch Minderjährige für extremistische Taten eingesetzt und instrumentalisiert würden, sagte Heveling zu Reuters. Es sei Aufgabe des Verfassungsschutzes, Radikalisierungsprozesse frühzeitig zu erkennen. Dafür brauche er die angemessenen rechtlichen Grundlagen.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Burkhard Lischka, sagte Reuters, eine entsprechende Regelung sei nur "unter sehr engen Grenzen" akzeptabel. Die Anlässe für die Speicherung müssten von erheblichem Gewicht sein. Zudem dürften die Daten nur für einen überschaubaren Zeitraum gespeichert werden.