Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung will den Patentschutz in der Europäischen Union vereinheitlichen.
Die Minister wollen diesen Mittwoch bei der Kabinettsklausur in Meseberg einen Gesetzentwurf beschließen, mit dem das EU-Einheitspatent sowie einheitliche Patentgerichte eingeführt werden. Demnach kann künftig ein deutscher Hersteller, der sein Patent in einem anderen EU-Staat verletzt sieht, in Deutschland und nicht in der Heimat des mutmaßlichen Patent-Piraten vor Gericht ziehen. Derzeit müssen juristische Patent-Streitigkeiten in der Regel in den Ländern, in denen der Schaden entstand, ausgefochten werden. Dies ist mit erheblichen Kosten verbunden. Zudem gelten in jedem EU-Land andere nationale Patentschutz-Regelungen.
"Künftig wird ein einheitlicher Patentschutz in Europa eröffnet, der effizient in einem Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht mit Wirkung für alle teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten durchgesetzt werden kann", erklärte Justizminister Heiko Maas. Der Schutz von Erfindungen werde in der EU gestärkt. In Deutschland werde das Patentgericht in München angesiedelt, Zweigstellen solle es in Hamburg, Mannheim und Düsseldorf geben. Anfang 2017 solle die Arbeit aufgenommen werden. Die Berufungsinstanz für alle europäischen Patentgerichte nach dem neuen Recht werde in Luxemburg eingerichtet.
Patente und ihre Durchsetzung sind ein wichtiger ökonomischer Faktor. Bisher entfielen beim Europäischen Patentamt rund 40 Prozent der aus der EU stammenden Anmelder auf Deutschland. Nach Angaben des Justizministeriums machen von den 28 EU-Staaten Spanien, Polen und Kroatien bei der Anpassung des Patentschutzes nicht mit. Er gilt dann, wenn ihn mindestens 13 Staaten ratifiziert haben, was bislang neun gemacht haben.