Düsseldorf/Berlin (Reuters) - Die Fusion der Supermarkt-Ketten Edeka uns Kaiser's Tengelmann bleibt in der Schwebe.
Die Gewerkschaft Verdi und Edeka kamen bei der Umsetzung der Auflagen, unter denen Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel eine Sondererlaubnis für das Zusammengehen erteilt hatte, zwar voran. Beide Seiten hätten bei Gesprächen für Berlin und Brandenburg eine Einigung erzielt, die unter anderem betriebsbedingte Kündigungen über fünf Jahre ausschließt, teilte Verdi am Freitag mit. Der Fusion steht aber ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf entgegen, das Gabriels Ministererlaubnis vorerst gestoppt hatte. Inzwischen lässt Gabriel offen, ob er gegen diesen Richterspruch vorgehen will. "Wir prüfen derzeit noch, ob wir rechtliche Mittel einlegen", erklärte sein Ministerium auf Anfrage.
Gabriel hatte seine Ministererlaubnis für die Fusion unter der Bedingung erteilt, dass in großem Umfange Jobs und Arbeitnehmerrechte bei Kaisers's Tengelmann tarifvertraglich zwischen Edeka und der Gewerkschaft Verdi abgesichert werden. So sollen etwa über fünf Jahre betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden. Das Bundeskartellamt hatte den Zusammenschluss aus Wettbewerbsgründen abgelehnt.
EINIGUNG FÜR BERLIN UND BRANDENBURG VON EDEKA UND VERDI
Mit der Einigung für Berlin und Brandenburg nahmen Edeka und Verdi eine wichtige Hürde. "Unser Ziel war es, den Erhalt der Arbeitsplätze bei Kaiser's vertraglich zu vereinbaren", sagte Verdi-Vertreterin Erika Ritter. Ähnliche Gespräche laufen noch in Bayern und Nordrhein-Westfalen. Modellcharakter für diese Bezirke hat der Berlin-Brandenburger Abschluss aber nach Verdi-Angaben nicht. Das Vorhaben liegt aber wegen des Düsseldorfer Urteils vorerst auf Eis. Der in Berlin geschlossene Vertrag steht daher unter dem Vorbehalt, dass die Ministererlaubnis Bestand hat.
Gabriel muss sich unterdessen gegen immer neue Vorwürfe verteidigen, er habe im Verfahren zur Ministererlaubnis nicht ordnungsgemäß gehandelt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte ihm gegenüber den Verdacht der Befangenheit und mangelnden Neutralität geäußert. Die Richter hatten daher seine Sondergenehmigung in einer Eilentscheidung am 12. Juli für rechtswidrig erklärt und ihre Bedenken in einem weiteren Beschluss vom 20. Juli noch einmal bekräftigt. Das endgültige Urteil steht noch aus.
GABRIEL UND SEINE GESPRÄCHE
Gabriel hatte nach dem Richterspruch angekündigt, dagegen juristisch vorzugehen. Er hatte seinerseits dem Gericht vorgeworfen, falsche Behauptungen aufgestellt zu haben. Inzwischen musste sein Ministerium aber einräumen, dass es neben den von ihm seinerzeit eingeräumten Gesprächen mit den Edeka Chef Markus Mosa und Tengelmann-Chef Erivan Haub im Dezember 2015 ein Treffen zwischen Mosa und Verdi-Chef Frank Bsirske gegeben habe, an dem Gabriel teilnahm. Das er dieses Treffen zunächst nicht erwähnt habe, begründete sein Ministerium damit, dass es im Beschluss des Düsseldorfer Gerichts keine Rolle gespielt habe.
Möglicherweise werden noch weitere Gespräche Gabriels mit Verfahrensbeteiligten bekannt. In einer Erklärung seines Ministeriums heißt es, es lägen weitere parlamentarische Anfragen zu "verschiedenen Telefonaten und Gesprächskonstellationen" vor, die derzeit abgearbeitet würden. Gabriel habe auch früher schon von "mehreren Gesprächen" gesprochen. Solche seien "möglich, üblich und zulässig", versicherte das Ministerium. Das Ministererlaubnis-Verfahren sei insgesamt ordnungsgemäß gelaufen.
Einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Samstagausgabe) zufolge bot Gabriel dem Wirtschaftsausschuss des Bundestages an, "für einen aktuellen Bericht und Rückfragen der Abgeordneten" zur Verfügung zu stehen.