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Massenklage gegen Ceta geht beim Bundesverfassungsgericht per Menschenkette ein

Veröffentlicht am 31.08.2016, 13:29
Aktualisiert 31.08.2016, 20:31
Mit einer Menschenkette haben Anhänger mehrerer Nichtregierungsorganisationen eine Massenklage gegen das Handelsabkommen Ceta beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. (Photo Uli Deck. dpa)

Mit einer Menschenkette haben Anhänger mehrerer Nichtregierungsorganisationen eine Massenklage gegen das Handelsabkommen Ceta beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Nach Angaben von Campact gaben am Mittwoch zwischen 200 und 300 Menschen kistenweise die Vollmachten zu der Bürgerklage im Karlsruher Schlosspark bis zum Eingang des Gerichts weiter. Viele Teilnehmer hätten nach der Übergabe der Unterlagen geklatscht, sagte ein Aktivist.

Hinter der Verfassungsbeschwerde stehen die Organisationen Campact, Foodwatch und Mehr Demokratie. Sie haben mehr als 125.000 Vollmachten für eine Beteiligung an der Beschwerde "Nein zu Ceta" eingesammelt.

Nach Auffassung der Kläger verstößt das geplante Abkommen zwischen der EU und Kanada in vier Punkten gegen das Grundgesetz. So sollten etwa europäisch-kanadische Ausschüsse durch Ceta so weitreichende Befugnisse erhalten, dass sie den Vertrag unter Umgehung der Parlamente auslegen und verändern können. Die in dem Abkommen geplanten Investitionsgerichte würden außerdem eine unzulässige Paralleljustiz mit Sonderrechten für kanadische Investoren einrichten.

Neben der Klage will das Bündnis in Karlsruhe zudem eine einstweilige Anordnung beantragen. Damit solle Deutschland aufgefordert werden, im EU-Handelsministerrat gegen die geplante vorläufige Anwendung von Ceta zu stimmen. Dem Bundesverfassungsgericht liegen bereits mehrere Beschwerden gegen das Abkommen vor, unter anderem von der Linksfraktion im Bundestag.

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