KARLSRUHE (dpa-AFX) - Kontoführungsgebühren für Geschäftskunden beschäftigen seit Dienstag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Den Richtern liegt die Klage eines Versicherungsmaklers vor, der von der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau rund 77 600 Euro zurück haben will. Er ist der Ansicht, das Institut habe die Summe zwischen 2007 und 2011 unberechtigt erhoben. Der BGH will am Nachmittag (14.00 Uhr) sein Urteil dazu verkünden. (Az.: XI ZR 434/14).
Der Makler verwaltet etwa 25 000 Versicherungsverträge. Dabei kommt es häufig zu einer Rückbelastung von Lastschriften. Für eine solche Rücklastschrift berechnete die Sparkasse eine Bearbeitungsgebühr sowie ein sogenanntes Buchungskosten-Entgelt von 32 Cent "pro Buchungsposten". Der Kläger ist der Ansicht, dass ihn die Kosten für die Buchungsposten unangemessen benachteiligen. In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe die Klage abgewiesen. Der BGH deutete am Vormittag an, dem Makler jedoch recht geben zu wollen. Demnach ist die zugrundeliegende Klausel offenbar zu weit gefasst.