Sichern Sie sich 40% Rabatt
⚠ Aufgepasst! Die Berichtssaison ist da und wir haben die Aktien, die gerade abheben!
+19,7% seit Jahresstart - steig ein für den ultimativen Höhenflug!
Liste freischalten

Lokführergewerkschaft wegen Streik-Vorgehen in der Kritik

Veröffentlicht am 26.04.2015, 14:19
Aktualisiert 26.04.2015, 14:21
© Reuters.  Lokführergewerkschaft wegen Streik-Vorgehen in der Kritik

BERLIN (dpa-AFX) - Im Tarifkonflikt mit der Bahn muss die Lokführergewerkschaft GDL weiter heftige Kritik einstecken. Der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Reiner Hoffmann, äußerte sich am Sonntag im Deutschlandfunk verständnislos. "Ich habe kein Verständnis, dass die Verhandlungen abgebrochen wurden letzte Woche, dass man jetzt wieder in den Streik getreten ist", sagte der DGB-Vorsitzende. Das sei nicht sehr solidarisch.

Es mache grundsätzlich keinen Sinn, dass einzelne Berufsgruppen versuchten, Einzelinteressen zulasten der Gesamtbelegschaften durchzusetzen. Wenn sich die Gewerkschaften darauf verständigen könnten, gemeinsam ihre Ziele zu verfolgen, hätten alle Beschäftigten gewonnen. Der neuerliche Streik der Lokführer hatte vergangene Woche Millionen Bahnreisende betroffen.

Auch die Deutsche Bahn rief die GDL dazu auf, ihre ablehnende Haltung zu einer Schlichtung zu überdenken. "Wir müssen mit der GDL zurück an den Verhandlungstisch und eine objektive Bestandsaufnahme machen. Deswegen sind wir auch weiter offen für eine Schlichtung", sagte der Personalvorstand des Unternehmens, Ulrich Weber, der "Bild"-Zeitung (Samstag).

Den Knackpunkt in den Tarifverhandlungen sieht die GDL bei der Einstufung der Lokrangierführer im Tarifgefüge der Bahn. GDL-Chef Claus Weselsky kritisierte, dass nach 16 Verhandlungsrunden noch immer Ergebnisse in zentralen Fragen fehlten. Als Beispiel nannte er eine Begrenzung der Überstunden. Die GDL verlangt außerdem fünf Prozent mehr Geld und eine Stunde weniger Arbeitszeit pro Woche.

Ein Schlichtungsverfahren lehnt die GDL bislang ab. Die Bahn verlange von der Gewerkschaft eine Kompromissfähigkeit, zu der sie selbst nicht in der Lage sei, sagte Weselsky zuletzt zur Begründung.

DGB-Chef Hoffmann räumte ein, dass es auch innerhalb der Gewerkschaften unterschiedliche Auffassungen darüber gebe, inwieweit das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Tarifeinheit zu Eingriffen ins Streikrecht führen könnte. Das Gesetz sieht vor, dass pro Betrieb nur noch eine Gewerkschaft den maßgeblichen Tarifvertrag abschließen kann. Nicht nur die GDL, auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat dagegen bereits Verfassungsbeschwerde angedroht.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.