Sichern Sie sich 40% Rabatt
🚨 Volatile Märkte? Keine Sorge! Wir haben die Perlen für Ihr Portfolio!Jetzt Aktien finden

ROUNDUP 2: Kabinett will Gas-Fracking erproben - Breiter Protest

Veröffentlicht am 01.04.2015, 16:02
Aktualisiert 01.04.2015, 18:03
ROUNDUP 2: Kabinett will Gas-Fracking erproben - Breiter Protest

(neu: Mehr Details und Reaktionen.)

BERLIN (dpa-AFX) - Trotz breitem Protest soll das Gas-Fracking unter strengen Auflagen in Deutschland ab 2016 erprobt werden. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf des Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministeriums. In sensiblen Regionen wie Wasserschutzgebieten soll die sogenannte unkonventionelle Förderung aber verboten werden. Zudem ist ein Fracking-Verbot bis zu einer Tiefe von 3000 Metern geplant, das aber bei grünem Licht für Erprobungsmaßnahmen aufgehoben wird. Ab 2019 kann es eine kommerzielle Förderung geben.

"Es ist ein Gesetz, dass das Fracking so weit wie möglich einschränkt", betonte Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Ein von Grünen und Linken gefordertes Verbot sei verfassungsrechtlich nicht möglich. Bisher gibt es keine gesetzliche Regelung. Ein erster Anlauf war 2013 gescheitert, weil Vorschläge der damaligen Regierung aus Sicht von Unions-Abgeordneten keinen ausreichenden Wasserschutz boten. Auch jetzt verlangen bereits Dutzende Bundestagsabgeordnete von Union und SPD Nachbesserungen. So wird etwa gefordert, dass es keinen Automatismus für eine kommerzielle Förderung geben dürfe.

Beim unkonventionellen Fracking wird mit Quarzsand und Chemikalien vermischtes Wasser unter hohem Druck in Schiefergestein gepresst. Mit Hilfe von Querbohrungen wird das Gestein großflächig aufgebrochen, so dass aus feinen Rissen das dort lagernde Gas entweichen und über Bohrrohre gefördert werden kann. In den USA hat die Fördertechnik zu einem Sinken der Energiepreise geführt. Das seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierte konventionelle Fracking, bei dem Gas aus sehr tief liegenden Hohlräumen gefördert wird, will die Bundesregierung unter strengen Umweltauflagen weiterhin erlauben.

Aus Sicht von Hendricks hat der Schutz von Gesundheit und Trinkwasser absolute Priorität. Offen zeigte sie sich dafür, die Pläne für eine Expertenkommission im nun folgenden parlamentarischen Verfahren zu streichen. Dieses Gremium könnte den Plänen zufolge grünes Licht geben für eine kommerzielle Gasförderung, wenn Probebohrungen positiv verlaufen sind. Allerdings wären zuständige Landesbehörden nicht an das Votum gebunden. Die Kommission sei auf Druck der Union durch das Kanzleramt in ihren Entwurf hereinverhandelt worden, betonte sie.

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Mehrere Dutzend Abgeordnete der Unions-Fraktion drohen mit einer Ablehnung im Bundestag. "In dieser Form ist der Gesetzentwurf für zahlreiche Kolleginnen und Kollegen nicht zustimmungsfähig", sagte der CDU-Abgeordnete Andreas Mattfeld der Deutschen Presse-Agentur. Notwendig sei eine Verschärfung. Die Gruppe der Fracking-Kritiker umfasse bereits über 100 Unions-Abgeordnete, betonte Mattfeld.

"Wir können uns nicht vorstellen, dass flächendeckend in Deutschland Erprobungsmaßnahmen stattfinden." Wichtig seien auch Änderungen zum Umgang mit Lagerstättenwasser. In der SPD-Fraktion gibt es Widerstand gegen die Kommission. Der Bundestag solle über kommerzielle Projekte am Ende entscheiden, forderten führende Umwelt- und Energiepolitiker.

Damit dürfte es noch Änderungen geben, im Bundesrat ist das Paket aber nicht zustimmungspflichtig - es soll im Januar 2016 in Kraft treten. Linke und Grüne warfen der großen Koalition vor, den Weg für Fracking zu ebnen. "Deutschland braucht ein Frackingverbot", sagte Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter. Der Bundesverband der Deutschen Industrie betonte die Chancen. Die Auflagen seien daher "vollkommen überzogen", kritisierte Hauptgeschäftsführer Markus Kerber.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.