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ROUNDUP: Bundesbank pocht auf Kompetenzen bei künftiger Bankenaufsicht

Veröffentlicht am 01.10.2014, 19:09
Aktualisiert 01.10.2014, 19:12
ROUNDUP: Bundesbank pocht auf Kompetenzen bei künftiger Bankenaufsicht

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesbank wehrt sich gegen einen weiteren Bedeutungsverlust im Zuge der europäischen Bankenunion. Sie will bei der künftigen Bankenkontrolle auf Augenhöhe mit den anderen Aufsehern bleiben und rangelt mit der Finanzaufsicht Bafin um Kompetenzen. Die Ausgestaltung der künftigen Zusammenarbeit zwischen Bundesbank und Bafin sei "anpassungsbedürftig", heißt es in einer Stellungnahme der Bundesbank für eine Expertenanhörung des Finanzausschusses des Bundestages an diesem Montag in Berlin.

"Die maßgebliche Rolle der Deutschen Bundesbank in der laufenden Überwachung sollte gerade mit Bezug auf die signifikanten, künftig von der EZB zu überwachenden Institute, erhalten bleiben", heißt es in der dpa vorliegenden Stellungnahme, aus der zuvor auch das "Handelsblatt" zitierte.

Bundesbank und Bafin arbeiten bei der Überwachung der Geldhäuser bisher zusammen. Am 4. November übernimmt die Europäische Zentralbank (EZB) die Kontrolle über die 120 wichtigsten Banken der Euro-Zone. Die Länder entscheiden, wer Ansprechpartner der EZB auf nationaler Ebene ist - laut Bundesregierung soll es die Bafin sein.

Künftig unterstützt nur die Bafin die EZB direkt bei der Überwachung von Großbanken. "Der Bundesbank käme danach nur noch die Aufgabe zu, wiederum die Bafin bei dieser Aufgabe zu unterstützen", heißt es. Die Rolle der Bundesbank würde stark geschwächt. Auch sei es "widersprüchlich, einerseits die Verantwortung für bankaufsichtliche Entscheidungen auf den EZB-Rat und mithin auch auf die nationalen Zentralbanken einschließlich der Bundesbank zu übertragen, sie andererseits jedoch auf nationaler Ebene nicht mehr direkt in den für die Entscheidungsfindung relevanten Prozess einzubinden".

Nach dem Gesetzespaket zur Umsetzung der europäischen Regeln zur Sanierung und Abwicklung maroder Banken sollen Eigentümer und Geldgeber deutscher Banken zudem schon vom kommenden Jahr an bei der Rettung ihres Instituts als erste zur Kasse gebeten werden. Die vorrangige Haftung von Aktionären und Gläubigern gilt damit in Deutschland ein Jahr früher als nach den EU-Vorgaben.

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Die deutsche Kreditwirtschaft lehnt ein Vorpreschen Deutschlands weiter ab. Die Vorgaben sollten EU-weit zum 1. Januar 2016 in Kraft treten und nicht einseitig in Deutschland um ein Jahr vorgezogen werden, heißt es in einer Stellungnahme. "Wir sehen darin erhebliche Wettbewerbsnachteile für sämtliche deutsche Kreditinstitute." Investoren verlangten Preisaufschläge bei deren Refinanzierung.ha

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