BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung will das System der Schlichtungsstellen ausbauen, damit mehr Verbraucher und Firmen ihre Streitigkeiten außergerichtlich lösen können. Das Kabinett brachte dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg. Bislang gibt es solche Anlaufstellen bereits speziell für bestimmte Branchen - etwa bei Finanzdienstleistungen, Energieversorgung oder im Personenverkehr. In Zukunft sollen die Verbraucher sich aber auch bei anderen Auseinandersetzungen an Schlichtungsstellen wenden können - also, wenn es um Mängel an einem Produkt oder einer Dienstleistung aus einer anderen Branche geht.
Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um. Festgeschrieben werden darin bestimmte Anforderungen an Verbraucherschlichtungsstellen und an das Schlichtungsverfahren. Die Wirtschaft wird aufgerufen, private Schlichtungsstellen einzurichten und diese von den zuständigen Behörden anerkennen zu lassen. Dies ist aber freiwillig. Dort, wo solche Anlaufstellen fehlen, sollen die Länder "Universalschlichtungsstellen" einrichten, damit Verbraucher flächendeckend Zugang dazu haben. Für Verbraucher führt ein Schlichtungsverfahren im besten Fall schneller und kostengünstiger zum Ergebnis als der Gang vor Gericht. Aber auch die Gerichte sollen durch die Neuerung entlastet werden.