BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundestag hat das deutsche Exportrecht vereinfacht, die Strafen für verbotene Waffenlieferungen aber verschärft. Eine entsprechende Reform des Außenwirtschaftsrechts wurde am Donnerstagabend im Parlament mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP verabschiedet.
Die Gesetzesnovelle soll unter anderem den bürokratischen Aufwand bei Exportgenehmigungen verringern - vor allem bei 'Dual Use'-Gütern, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken dienen können. Die Einschränkungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern bleiben jedoch unangetastet, und die Strafen bei Verstößen werden sogar angehoben: Bei Waffenexporten in Länder, für die ein Embargo gilt, steigt das mögliche Strafmaß zum Beispiel von fünf auf zehn Jahre Haft./ax/DP/he
Die Gesetzesnovelle soll unter anderem den bürokratischen Aufwand bei Exportgenehmigungen verringern - vor allem bei 'Dual Use'-Gütern, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken dienen können. Die Einschränkungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern bleiben jedoch unangetastet, und die Strafen bei Verstößen werden sogar angehoben: Bei Waffenexporten in Länder, für die ein Embargo gilt, steigt das mögliche Strafmaß zum Beispiel von fünf auf zehn Jahre Haft./ax/DP/he