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ROUNDUP 2: Commerzbank-Chef für 'Dispo-Nutzungsbremse'

Veröffentlicht am 22.04.2014, 17:10
Aktualisiert 22.04.2014, 17:12

(neu: alternativer Einstieg, Reaktion Kreditwirtschaft 6. Absatz, Ministerium 7. Absatz)

BERLIN/FRANKFURT (dpa-AFX) - Verbraucher mit einem Girokonto im Minus sollen künftig besser vor einem möglichen Sturz in die Schuldenfalle geschützt werden. Dieses Vorhaben der Bundesregierung erhält nun erstmals Unterstützung eines Topbankers. Commerzbank (ETR:CBK)-Chef Martin Blessing sagte der "Bild"-Zeitung (Dienstag), niemand sollte dauerhaft im Dispo sein. "Es gibt günstigere Kredite. Ich finde deshalb ein Gesetz gegen das dauerhafte Nutzen des Dispo-Kredits sinnvoll, quasi eine Dispo-Nutzungsbremse." Die schwarz-rote Bundesregierung plant eine Warnpflicht der Geldhäuser für überzogene Konten. Verbraucherschützer begrüßen das Vorhaben.

Die Dispo-Zinsen der Banken stehen schon seit längerem in der Kritik. Kürzlich hatte die Direktbank ING (ASX:INGA) (FSE:INN)-Diba den höheren Überziehungszins für Girokonten abgeschafft. Am Osterwochenende gab die Sparda-Bank in Baden-Württemberg bekannt, dass sie im Juli die Zinsen für die Überziehung des Dispo-Kredits abschaffen werde. Dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken bieten bereits mehrere Genossenschaftsbanken Dispo- und Überziehungszins in gleicher Höhe an.

Nach Angaben der Stiftung Warentest hat allerdings bisher nur eine Minderheit der Geldhäuser den Überziehungszins abgeschafft. "Grundsätzlich bleibt das Problem, dass auch die Dispozinsen zu hoch sind. Der Dispo ist der teuerste Kredit, den eine Bank hat", sagt Kerstin Backofen von Stiftung Warentest. Er sei nur geeignet, einen finanziellen Engpass kurzfristig zu überbrücken. Für das Überziehen des Kontos müssen Kunden derzeit im Schnitt etwa 10 Prozent Zinsen bezahlen, knacken sie auch das Dispokredit-Limit werden um die 14 Prozent fällig.

Blessing sagte der "Bild"-Zeitung weiter, die von ihm vorgeschlagene Nutzungsbremse könne so aussehen: "Kunden könnten nach zehn Tagen im Dispo einen automatischen Hinweis von der Bank per SMS oder E-Mail bekommen. Dann könnten wir mit ihnen über günstigere Kredite reden."

Hingegen hatte sich der Präsident des Bundesverbands deutscher Banken, Jürgen Fitschen, jüngst gegen eine gesetzlich verankerte Warnpflicht bei einer Überziehung des Kontos ausgesprochen. "Wer nach einer Woche beispielsweise schon einen Anruf bekommt, weil er mit 1000 Euro im Dispo ist, kann sich möglicherweise nicht beraten, sondern vielleicht eher belästigt fühlen", begründete Fitschen, der zugleich Co-Chef der Deutschen Bank ist, seine Haltung.

Die Deutsche Kreditwirtschaft ist nach eigenen Angaben gesprächsbereit. Die Umsetzung eines Warnhinweises müsse aber für alle Anbieter praktikabel und technisch realisierbar sein. Bereits heute schon würden die Berater in Banken und Sparkassen Kunden ansprechen, wenn sie auffällig lange ihren Dispo in Anspruch nähmen. Überziehungskredite seien nur als Überbrückung für kurze Zeit gedacht. "Wer eine längerfristige Finanzierung benötigt, sollte dafür andere Angebote wie zum Beispiel Ratenkredite nutzen", erklärte der derzeit für die Branche federführende Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken

Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, Institute gesetzlich zu verpflichten, Kunden mit einem überzogenen Konto zu warnen und bei längerer Inanspruchnahme günstigere Alternativen anzubieten. "Wir wollen deshalb sowohl mit Verbraucherverbänden als auch mit der Kreditwirtschaft sprechen, um hier zu effektiven und praktikablen Lösungen zu kommen", teilte das Verbraucherschutzministerium am Dienstag mit.

Verbraucherschützer begrüßen das Vorhaben: "Die Warnpflicht sollte aber gekoppelt werden an die Pflicht der Bank, den Kunden über alternative Angebote zu beraten", sagte vzbv-Finanzexpertin Dorothea Mohn auf Anfrage. Wenn Verbraucher dauerhaft im Dispo seien, sollte über wirtschaftlich sinnvolle Umschuldungen gesprochen werden müssen - möglichst in Verbindung mit einem Angebot zur Budgetberatung. Zudem

müsse sichergestellt sein, dass der Warnhinweis nicht untergehe. "Hier ist eine schriftliche Aufklärung erforderlich. Das Schreiben sollte eine Beispielsrechnung über die anfallenden Kosten in Euro für die Inanspruchnahme des Dispos über einen bestimmten Zeitraum enthalten."/mar/ahz/DP/jha

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