BERLIN (dpa-AFX) - Ob Berlin, Hamburg oder München: In gefragten Gegenden wird bei Mieten kräftig zugelangt. Wohnraum ist knapp, oft sind über zehn Euro für den Quadratmeter zu berappen. Union und SPD wollen daher gegensteuern, die wichtigsten Details des Pakets im Überblick:
MIETPREISBREMSE: Ab 2015 soll die Miete in angespannten Märkten nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Beträgt die Vergleichsmiete also sechs Euro, dürfen nur noch höchstens 6,60 Euro je Quadratmeter verlangt werden. Die Länder dürfen festlegen, für welche Gebiete das gelten soll.
NEUBAUTEN: Da gerade in Großstädten Wohnungen fehlen, soll der Neubau nicht abgewürgt werden - hier gilt keine Preisgrenze. Gleiches gilt bei umfassenden Modernisierungen, als Richtschnur gilt, dass diese etwa ein Drittel einer vergleichbaren Neubauwohnung kosten sollte.
KONSEQUENZEN: Wenn die Mietpreisbremse nicht eingehalten wird, können Geldbußen fällig werden - das Bundesjustizministerium verweist zudem auf den Mietwucher-Paragrafen im Strafgesetzbuch (§ 291). Demnach kann ein Verstoß in besonders schweren Fällen auch mit Gefängnis geahndet werden. Zuviel gezahlte Miete kann zurückgefordert werden.
BESTANDSMIETEN: Bei bestehenden Mietverhältnissen ändert sich nichts. Bereits seit Mai 2013 können die Bundesländer für Gebiete mit hohen Mieten festlegen, dass bei bestehenden Verträgen Mieten innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 statt 20 Prozent steigen dürfen.
MAKLER: Wer bestellt, der zahlt - lautet das neue Prinzip. Bisher zahlt der Mieter in der Regel zwei Monatsmieten plus Mehrwertsteuer für den Makler, der Exposés erstellt und Besichtigungen organisiert. Wenn Mieter einen Makler beauftragen, soll dieser nur Wohnungen aus seinem Bestand anbieten dürfen, die er anderen nicht anbietet.b