El Salvador machte im September 2021 den Anfang, nun zieht mit der Zentralafrikanischen Republik ein weiteres Land nach und erklärt die Kryptowährung Bitcoin zum offiziellen Zahlungsmittel. Am vergangenen Mittwoch unterschrieb Präsident Faustin Archange Touadéra ein entsprechendes Gesetz, welches zuvor einstimmig vom Parlament beschlossen wurde. Somit können Menschen in der Zentralafrikanischen Republik künftig neben dem Zentralafrikanischen Franc auch Bitcoin verwenden, um Kosten für Produkte und Dienstleistungen zu begleichen. Geht es nach Obed Namsio, seinerseits Stabschef des Präsidenten, platziert sich das Land somit „unter den mutigsten und visionärsten Ländern der Welt“. Auch im enthusiastischen Krypto-Universum stößt die Meldung natürlich auf große Resonanz, derzeit wird von vielen Bitcoin-Hardlinern bereits wieder der Triumphzug des Bitcoins hin zur Weltwährung ausgerufen. Kritik für die Entscheidung gab’s hingegen vom Internationalen Währungsfonds, der die Einführung der Kryptowährung als offizielles Zahlungsmittel als äußerst gefährlich „für die finanzielle Sicherheit, die finanzielle Integrität und den Schutz der Verbraucher“ bezeichnet.
Die Zentralafrikanische Republik: eines der ärmsten Länder der Welt
In der Zentralafrikanischen Republik, die sich seit inzwischen neun Jahren im Bürgerkrieg befindet, beträgt das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf $494.19, was dem sechsten Platz im Ranking der ärmsten Länder der Welt entspricht. Zum Vergleich: Das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland liegt pro Kopf bei umgerechnet $46.215, in der Schweiz bei $87.366. Im Human-Development-Index der Vereinten Nationen belegt die Zentralafrikanische Republik gar den vorletzten Platz. Man sollte also meinen, die Regierung habe zahlreiche andere und durchaus wichtigere Baustellen als das Implementen einer neuen Währung zu bearbeiten – nun ist das Land aber tatsächlich das erste „in Afrika, das Bitcoin als gesetzliches Zahlungsmittel“ einführt. Ein weiteres Paradoxon hierbei: Die Aussage der Regierung, die Einführung des Bitcoins als ergänzende Währung komme in erster Linie der in Armut lebenden Bevölkerung zugute. So weist die Zentralafrikanische Republik mit eine der niedrigsten Smartphone-Quoten weltweit auf, und auch die digitale Infrastruktur respektive der Zugang der Bevölkerung zum Internet lässt sich als ausbaufähig bezeichnen. Man darf also gespannt sein, in welchem Umfang das Land und die Menschen von der Einführung des Bitcoins als offizielle Währung tatsächlich profitieren werden. Übrigens: In El Salvador ebbte der zunächst große Hype recht schnell ab. Offiziellen Zahlen zufolge haben inzwischen schon wieder rund 60% der Salvadorianer dem Bitcoin den Rücken gekehrt. Begründet wird dies hauptsächlich mit den immens hohen Gebühren, die beim Tausch von Bitcoin zu Dollar anstehen.
Zieht Panama jetzt nach?
Dennoch scheint sich langsam, aber sicher eine gewisse Dynamik in diesem Bereich einzustellen: So vermeldete zuletzt auch Panama, dass man plane, Krypto-Werte neben dem US-Dollar als ergänzendes Zahlungsmittel zuzulassen. Ein entsprechendes Gesetz wurde bereits am vergangenen Donnerstag mit großer Mehrheit vom Parlament verabschiedet. Gabriel Silvaer, der die Gesetzesänderung in den vergangenen Monaten vorangetrieben hatte, ließ vermelden, dass man sich in Panama – anders als in El Salvador und in der Zentralafrikanischen Republik, wo im Rahmen der Gesetzesänderungen lediglich der Bitcoin berücksichtigt wird – „breiter“ aufstellen und sich dementsprechend nicht nur auf den Bitcoin beschränken möchte. Neben anderen Kryptowährungen möchte man beispielsweise auch NFTs und Ähnliches in den Kreis der gesetzlichen Zahlungsmittel aufnehmen. In Kraft treten kann das Gesetz, sobald es von Präsident Laurentino Cortizo unterzeichnet wurde.
Eine weniger positive Nachricht ereilt Krypto-Anleger aus unserem Nachbarland der Schweiz. Dort forderten zuletzt zwei am Finanzdienstleister Bitcoin Suisse beteiligte Personen die Schweizerische Nationalbank (SNB) in einem offenen Brief dazu auf, Kryptowährungen in ihre Staatsreserven aufzunehmen. Ihr Hauptargument: Ein solche Implementierung fördere die Stabilität des Schweizer Franken. Diesem Plan erteilte SNB-Präsident Thomas Jordan nun (vorerst) eine Absage. Man glaube aus heutiger Sicht nicht daran, „dass Bitcoin die Anforderungen an Währungsreserven erfüllt“, dementsprechend würde man diesen zukünftig auch nicht in der Bilanz führen.
Deutschland: 10-Jahres-Haltefrist beim Staking und Lending fällt
Freudig dürften hingegen Krypto-Investoren hierzulande eine durchaus wegweisende Entscheidung des Bundesfinanzministeriums aufgenommen haben. So gaben die Verantwortlichen im Rahmen des ersten Blockchain-Roundtables der FDP bekannt, dass man die Haltefristverlängerung für Krypto-Werte, mit denen Gewinne aus Staking- und Lending-Prozessen generiert werden, nicht in den finalen Entwurf des Steuergesetzes für Kryptowährungen aufnehmen werde. Beim Staking und Lending sperrt man – vereinfacht gesagt – bestimmte Kryptowährungen und stellt sie einem Netzwerk für eine bestimmte Zeit zur Verfügung. Hierfür erhält der Besitzer Belohnungen, beispielsweise in Form neuer Coins. Bisher galt für diese Prozesse in Deutschland eine Haltefrist von 10 Jahren, ehe die Werte steuerfrei veräußert werden konnten. Dem finalen Gesetzesentwurf zufolge gelten für Gewinne aus Staking und Lending zukünftig nun die gleichen Bedingungen wie beim reinen Halten von Kryptowährungen, bedeutet: Etwaige Gewinne können nach einer Haltedauer von zwölf Monaten steuerfrei realisiert werden.
Und wie reagiert der Bitcoin selbst auf die im Krypto-Space hochgejubelten Entwicklungen? Er arbeitet ganz unbeeindruckt weiter an seiner übergeordneten Korrekturbewegung, die fundamentalen Ereignisse scheinen ihnen einmal mehr absolut kalt zu lassen. So schrieben wir im gestrigen Weekend Market Update, dass wir den Kurs imminent „unter die $34425er-Marke (…)“ und in der Folge noch einmal deutlich tiefer fallen sehen. Wir nähern uns also nach und nach dem Ende der großen Korrektur – und dementsprechend langfristigen Einstiegen in diesem Markt.
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