Die Überraschungs-Aktie des Jahres: +75,21 % und kein Ende in Sicht!
Die Adventszeit hat begonnen, die Büros werden geschmückt und die Weihnachtsfeiern geplant. Auch Weihnachtsgeld und Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter:innen stehen bei vielen Arbeitgebern auf der To-Do-Liste. Aber auch bei einfachen Geschenken gibt es einiges zu beachten – insbesondere in Bezug auf Steuern und andere Abgaben.
Geldkarten und Gutscheine sind nur bis zu 50 Euro steuerfrei
Weihnachtsgeschenke erfreuen nicht nur die Belegschaft, sie bieten auch finanzielle Vorteile für Unternehmen. Notizbücher, Kalender, Kaffeebecher oder Gutscheine – all diese Geschenke gelten als Sachzuwendungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn verschenken darf. Dabei gilt es zu beachten, dass Gutscheine nur bis zu einem Betrag von 50 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Wird diese monatliche Freigrenze überschritten, muss der Arbeitgeber für die gesamte Zuwendung Lohnsteuer und Sozialversicherung abführen.
Diese Kriterien müssen Gutscheine erfüllen
Die Gutscheine müssen außerdem bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sie als Sachzuwendung anerkannt werden: Einerseits müssen sie zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen. Andererseits müssen sie den Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) entsprechen. Demnach gibt es drei verschiedene Arten von Gutscheinkarten, die für den Sachbezug erlaubt sind:
- Limitierte Netze (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a ZAG): Gutscheinkarten von Einkaufsläden, Einzelhandelsketten oder regionale City-Cards.
- Limitierte Produktpalette (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b ZAG): Gutscheinkarten für nur eine Produktkategorie, beispielsweise Tankgutscheine, Beauty- oder Fitnesskarten oder Kinokarten.
- Instrumente zu steuerlichen und sozialen Zwecken (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. c ZAG): Zum Beispiel Essensgutscheine und Karten für betriebliche Gesundheitsmaßnahmen.
Gutscheinideen für Mitarbeiter:innen
Mit einem Gutschein mehr als nur ein Produkt oder eine Dienstleistung verschenken? Mit Gutscheinen für Lotterien bieten Arbeitgebern ihren Mitarbeiter:innen sogar die Chance auf Gewinne, die die 50 Euro weit überschreiten. Übrigens: Auch Lottogewinne sind steuerfrei. Mit einem Ticketgeschenk für die Lotterie freiheit+ können Ihre Kolleg:innen beispielsweise eine monatliche Auszahlung von 5.000 Euro für 15 Jahre sowie eine Einmalzahlung in Höhe von 250.000 Euro gewinnen.
Ein großer Vorteil von Gutscheinen ist auch, dass sich alle Mitarbeiter:innen ihr Geschenk letztendlich selbst aussuchen können: Bei einem Restaurantgutschein kann man sich nicht nur sein Lieblingsessen, sondern auch seine Begleitung für ein romantisches Dinner oder einen Abend mit Freund:innen aussuchen. Tankgutscheine sorgen für mehr Freiheit und Flexibilität und haben vor allem in Krisenzeiten einen ganz besonderen Wert. Fitnesskarten zu Weihnachten helfen direkt dabei, die Vorsätze für das nächste Jahr umzusetzen.