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PRESSEKONFERENZ

Von Europäische Zentralbank10.12.2020 19:41
 

Christine Lagarde, Präsidentin der EZB,
Luis de Guindos, Vizepräsident der EZB

Frankfurt am Main, 10. Dezember 2020

Sehr geehrte Damen und Herren, der Vizepräsident und ich freuen uns sehr, Sie zu unserer Pressekonferenz begrüßen zu dürfen. Wir werden Sie nun über die Ergebnisse der heutigen Sitzung des EZB-Rats informieren, an der auch der Exekutiv-Vizepräsident der Kommission, Herr Dombrovskis, teilgenommen hat.

Die Konjunktur hat sich im dritten Quartal stärker erholt als erwartet, und die Aussichten für die Bereitstellung von Impfstoffen sind ermutigend. Dennoch birgt die Pandemie nach wie vor ernsthafte Risiken für das Gesundheitswesen und für die Wirtschaft des Euroraums sowie die Weltwirtschaft. Die erneute Zunahme der Covid-19-Fälle und die damit einhergehenden Eindämmungsmaßnahmen schränken die Wirtschaftsleistung im Euroraum erheblich ein. Den Erwartungen zufolge ist sie im vierten Quartal 2020 geschrumpft. Die Aktivität im verarbeitenden Gewerbe kann sich zwar weiterhin gut behaupten, im Dienstleistungssektor jedoch wurde sie durch den Anstieg der Infektionszahlen und die neuerlichen Einschränkungen der sozialen Kontakte und der Mobilität massiv beeinträchtigt. Die Inflation bleibt vor dem Hintergrund der schwachen Nachfrage und der deutlichen Unterauslastung an den Arbeits- und Gütermärkten weiterhin sehr niedrig. Insgesamt deuten aktuelle Daten und die von unseren Experten erstellten Projektionen darauf hin, dass die kurzfristigen Auswirkungen der Pandemie auf die Wirtschaft stärker ausfallen und die Inflationsschwäche länger anhält als zuvor angenommen.

Angesichts der wirtschaftlichen Folgen des Wiederauflebens der Pandemie hat der EZB-Rat seine geldpolitischen Instrumente heute wie folgt rekalibriert:

Erstens beschloss er, die Leitzinsen der EZB unverändert zu belassen. Wir gehen davon aus, dass sie so lange auf ihrem aktuellen oder einem niedrigeren Niveau bleiben werden, bis wir feststellen, dass sich die Inflationsaussichten in unserem Projektionszeitraum deutlich einem Niveau annähern, das hinreichend nahe, aber unter 2 % liegt, und dass sich diese Annäherung in der Dynamik der zugrunde liegenden Inflation durchgängig widerspiegelt.

Zweitens beschlossen wir, den Umfang des Pandemie-Notfallankaufprogramms (Pandemic Emergency Purchase Programme – PEPP) um 500 Mrd € auf insgesamt 1 850 Mrd € zu erweitern. Außerdem verlängerten wir den Zeithorizont für die Nettoankäufe im Rahmen des PEPP bis mindestens Ende März 2022. Wir werden Nettoankäufe in jedem Fall durchführen, bis die Phase der Coronavirus-Krise unserer Einschätzung nach überstanden ist.

Wir werden unsere Ankäufe im Rahmen des PEPP durchführen, um über diesen verlängerten Zeitraum hinweg günstige Finanzierungsbedingungen aufrechtzuerhalten. Wir werden Ankäufe flexibel in Abhängigkeit von den Marktbedingungen und mit dem Ziel durchführen, eine Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen zu vermeiden, die nicht damit vereinbar ist, dem Abwärtsdruck der Pandemie auf die projizierte Inflationsentwicklung entgegenzuwirken. Darüber hinaus wird die Flexibilität der Ankäufe über den Zeitverlauf, die Anlageklassen und die Länder hinweg weiterhin die reibungslose Transmission der Geldpolitik unterstützen. Wenn mit Ankäufen, die den Umfang des PEPP über den Zeithorizont der Nettoankäufe hinweg nicht übersteigen, günstige Finanzierungsbedingungen aufrechterhalten werden können, muss dieser nicht voll ausgeschöpft werden. Genauso kann der Umfang erforderlichenfalls auch rekalibriert werden, um günstige Finanzierungsbedingungen aufrechtzuerhalten und so dem negativen Schock der Pandemie auf die Inflationsentwicklung entgegenzuwirken.

Die Verlängerung unserer PEPP-Ankäufe über einen längeren Zeithorizont ist den länger anhaltenden Auswirkungen der Pandemie auf die Wirtschaft und Inflation geschuldet. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Marktpräsenz und eine länger andauernde Unterstützung durch unsere geldpolitischen Impulse. Die Aufrechterhaltung günstiger Finanzierungsbedingungen während der Pandemie wird dazu beitragen, die Unsicherheit zu verringern und das Vertrauen zu stärken. So werden Konsumausgaben und Unternehmensinvestitionen angekurbelt. Letztendlich wird die wirtschaftliche Erholung unterstützt und dazu beigetragen, dem dämpfenden Einfluss der Pandemie auf die projizierte Inflationsentwicklung entgegenzuwirken.

Wir beschlossen zudem, die Wiederanlage von Tilgungsbeträgen der im Rahmen des PEPP erworbenen Wertpapiere bei Fälligkeit mindestens bis Ende 2023 zu verlängern. Das zukünftige Auslaufen des PEPP-Portfolios wird in jedem Fall so gesteuert, dass eine Beeinträchtigung des angemessenen geldpolitischen Kurses vermieden wird.

Drittens beschloss der EZB-Rat, die Bedingungen für die dritte Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRG III) erneut zu rekalibrieren. Insbesondere beschlossen wir, den Zeitraum, in dem deutlich günstigere Bedingungen gelten, um zwölf Monate bis Juni 2022 zu verlängern. Ferner werden wir drei zusätzliche Geschäfte zwischen Juni und Dezember 2021 durchführen. Außerdem beschlossen wir, den Höchstbetrag, der von Geschäftspartnern bei GLRG-III-Geschäften aufgenommen werden kann, von 50 % auf 55 % ihres Bestands an anrechenbaren Krediten zu erhöhen. Um einen Anreiz für Banken zu setzen, das aktuelle Niveau der Bankkreditvergabe aufrechtzuerhalten, werden die rekalibrierten GLRG-III-Bedingungen nur Banken angeboten, die eine neue Zielgröße bei der Kreditvergabe erfüllen. Durch die Verlängerung der Phase niedriger Zinsen bei den GLRG III im Zusammenhang mit der Pandemie, die zusätzlichen Geschäfte und den höheren Betrag, der aufgenommen werden kann, werden die sehr attraktiven Refinanzierungsbedingungen für Banken aufrechterhalten. Dies wird dazu beitragen, dass die Banken weiterhin günstige Kreditbedingungen anbieten können und über reichlich Liquidität verfügen, um Kredite an private Haushalte und Unternehmen zu vergeben.

Viertens beschlossen wir, die Maßnahmen zur Lockerung der Kriterien für Sicherheiten, die wir am 7. und 22. April 2020 verabschiedet hatten, bis Juni 2022 zu verlängern. Die Verlängerung dieser Maßnahmen wird weiterhin sicherstellen, dass Banken die liquiditätszuführenden Geschäfte des Eurosystems in vollem Umfang nutzen können, vor allem die rekalibrierten GLRGs. Der EZB-Rat wird die Maßnahmen zur Lockerung der Kriterien für Sicherheiten vor Juni 2022 überprüfen und stellt so sicher, dass die Teilnahme von Geschäftspartnern des Eurosystems an GLRG-III-Geschäften nicht beeinträchtigt wird.

Fünftens beschloss der EZB-Rat, 2021 vier zusätzliche längerfristige Pandemie-Notfallrefinanzierungsgeschäfte (Pandemic Emergency Longer-Term Refinancing Operations – PELTROs) anzubieten, die weiterhin eine wirksame Absicherung gegen Liquiditätsengpässe darstellen.

Sechstens werden die Nettoankäufe im Rahmen unseres Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme – APP) in einem monatlichen Umfang von 20 Mrd € fortgesetzt. Wir gehen weiterhin davon aus, dass die monatlichen Nettoankäufe von Vermögenswerten im Rahmen des APP so lange fortgesetzt werden, wie dies für die Verstärkung der akkommodierenden Wirkung unserer Leitzinsen erforderlich ist, und dass sie beendet werden, kurz bevor wir mit der Erhöhung der EZB-Leitzinsen beginnen.

Wir beabsichtigen, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere weiterhin bei Fälligkeit für längere Zeit über den Zeitpunkt hinaus, zu dem wir mit der Erhöhung der Leitzinsen beginnen, vollumfänglich wieder anzulegen und in jedem Fall so lange wie erforderlich, um günstige Liquiditätsbedingungen und eine umfangreiche geldpolitische Akkommodierung aufrechtzuerhalten.

Siebtens werden die Eurosystem Repo Facility for Central Banks (EUREP) sowie alle befristeten Swap- und Repo-Linien mit Zentralbanken außerhalb des Euroraums bis März 2022 verlängert.

Darüber hinaus beschlossen wir, unsere regulären Kreditgeschäfte so lange wie erforderlich weiterhin als Mengentender mit Vollzuteilung zu den geltenden Bedingungen durchzuführen.

Separate Pressemitteilungen mit weiteren Einzelheiten zu den vom EZB-Rat ergriffenen Maßnahmen werden heute Nachmittag um 15:30 Uhr MEZ veröffentlicht.

Die heute ergriffenen geldpolitischen Maßnahmen werden dazu beitragen, die günstigen Finanzierungsbedingungen während der Pandemie aufrechtzuerhalten und dadurch die Kreditvergabe an alle Wirtschaftssektoren zu fördern, die Konjunktur zu unterstützen und mittelfristig Preisstabilität zu gewährleisten. Zugleich herrscht weiterhin große Unsicherheit, auch im Hinblick auf die Entwicklung der Pandemie und den Zeitpunkt der Bereitstellung von Impfstoffen. Wir werden die Wechselkursentwicklung mit Blick auf ihre möglichen Auswirkungen auf die mittelfristigen Inflationsaussichten auch weiterhin beobachten. Wir sind daher nach wie vor bereit, alle unsere Instrumente gegebenenfalls anzupassen, um sicherzustellen, dass sich die Teuerungsrate – im Einklang mit unserer Verpflichtung auf Symmetrie – auf nachhaltige Weise unserem Ziel annähert.

Gestatten Sie mir nun, unsere Einschätzung näher zu erläutern und dabei mit der wirtschaftlichen Analyse zu beginnen. Nach einem drastischen Rückgang in der ersten Jahreshälfte 2020 erholte sich das reale BIP im Euroraum im dritten Quartal kräftig und zog gegenüber dem Vorquartal um 12,5 % an. Es liegt jedoch nach wie vor deutlich unter dem vor der Pandemie verzeichneten Niveau. Die seit Mitte Oktober zu beobachtende zweite Welle der Pandemie und die damit verbundene Verschärfung der Eindämmungsmaßnahmen dürften im vierten Quartal einen neuerlichen starken Konjunkturrückgang zur Folge haben. Dieser wird indes wohl deutlich schwächer ausfallen als im zweiten Quartal des laufenden Jahres.

Die wirtschaftliche Entwicklung verläuft in den einzelnen Sektoren weiterhin sehr unterschiedlich: Der Dienstleistungssektor ist durch die neuen Einschränkungen der sozialen Kontakte und der Mobilität stärker beeinträchtigt als die Industrie. Obwohl private Haushalte und Unternehmen durch finanzpolitische Maßnahmen unterstützt werden, bleiben die Verbraucher angesichts der Pandemie und ihrer Auswirkungen auf Beschäftigung und Einkommen zurückhaltend. Darüber hinaus leiden die Unternehmensinvestitionen unter den schwächeren Bilanzen und der Unsicherheit über die Konjunkturaussichten.

Im weiteren Verlauf stärken die Nachrichten über die Aussichten für die Bereitstellung von Impfstoffen die Zuversicht in die Annahme, dass die Gesundheitskrise schrittweise bewältigt werden kann. Es wird jedoch dauern, bis eine weit verbreitete Immunität erreicht ist. Ein erneuter Anstieg der Infektionszahlen, mit dem Herausforderungen für das Gesundheitswesen und die Wirtschaftsaussichten einhergehen, kann nicht ausgeschlossen werden. Auf mittlere Sicht dürfte die Erholung der Wirtschaft des Euroraums durch günstige Finanzierungsbedingungen, einen expansiven finanzpolitischen Kurs und, sobald die Eindämmungsmaßnahmen gelockert werden und die Unsicherheit schwindet, eine Nachfrageerholung gestützt werden.

Diese Einschätzung deckt sich weitgehend mit dem Basisszenario der von Experten des Eurosystems erstellten gesamtwirtschaftlichen Projektionen für das Euro-Währungsgebiet vom Dezember 2020. Diesen Projektionen zufolge wird die Jahreswachstumsrate des realen BIP 2020 bei -7,3 %, 2021 bei 3,9 %, 2022 bei 4,2 % und 2023 bei 2,1 % liegen. Verglichen mit den von Experten der EZB erstellten gesamtwirtschaftlichen Projektionen vom September 2020 wurden die kurzfristigen Aussichten für die Konjunktur nach unten korrigiert. Mittelfristig dürften sie jedoch weitgehend wieder auf das im Basisszenario für September projizierte Niveau ansteigen.

Die Risiken für die Wachstumsaussichten des Eurogebiets sind insgesamt noch immer abwärtsgerichtet, haben sich aber abgeschwächt. Zwar sind die Nachrichten über die mögliche Bereitstellung von Impfstoffen in naher Zukunft ermutigend. Dennoch gibt es weiterhin Abwärtsrisiken im Hinblick auf die Folgen der Pandemie für die Wirtschafts- und Finanzlage.

Die jährliche Teuerungsrate für das Eurogebiet belief sich der Vorausschätzung von Eurostat zufolge im November unverändert auf -0,3 %. Auf Grundlage der Ölpreisentwicklung und unter Berücksichtigung der vorübergehenden Mehrwertsteuersenkung in Deutschland dürfte die Gesamtinflation bis Anfang 2021 negativ bleiben. Danach dürfte sie aufgrund der auslaufenden Mehrwertsteuersenkung in Deutschland sowie aufwärtsgerichteter Basiseffekte bei der Energiepreisinflation ansteigen. Zugleich dürfte der zugrunde liegende Preisdruck verhalten bleiben. Dies hängt mit der schwachen Nachfrage, vor allem im Tourismus- und Reisesektor, sowie mit einem geringen Lohndruck und dem Anstieg des Euro-Wechselkurses zusammen. Sobald der Einfluss der Pandemie nachlässt, wird eine Erholung der Nachfrage, unterstützt durch akkommodierende finanz- und geldpolitische Maßnahmen, mittelfristig Aufwärtsdruck auf die Inflation ausüben. Markt- und umfragebasierte Messgrößen der längerfristigen Inflationserwartungen bleiben auf niedrigem Niveau.

Diese Einschätzung deckt sich weitgehend mit dem Basisszenario der von Experten des Eurosystems erstellten gesamtwirtschaftlichen Projektionen für das Euro-Währungsgebiet vom Dezember 2020. Diesen Projektionen zufolge wird die jährliche Teuerung 2020 bei 0,2 %, 2021 bei 1,0 %, 2022 bei 1,1 % und 2023 bei 1,4 % liegen. Gegenüber den von Experten der EZB erstellten gesamtwirtschaftlichen Projektionen vom September 2020 wurden die Inflationsaussichten für die Jahre 2020 und 2022 nach unten korrigiert.

Was die monetäre Analyse betrifft, so blieb die Jahreswachstumsrate der weit gefassten Geldmenge (M3) im Oktober 2020 mit 10,5 % weitgehend unverändert. Das starke Geldmengenwachstum wurde unterstützt von den laufenden Ankäufen von Vermögenswerten durch das Eurosystem, die zur größten Geldschöpfungsquelle geworden sind. Vor dem Hintergrund einer weiterhin verstärkten Liquiditätspräferenz des geldhaltenden Sektors und geringer Opportunitätskosten für das Halten der liquidesten Formen von Geld hat das eng gefasste Geldmengenaggregat M1 abermals den größten Beitrag zum Anstieg der weit gefassten Geldmenge geleistet.

Das Wachstum der Kreditvergabe an den privaten Sektor verharrte auf hohem Niveau. Es liegt nach wie vor über den Wachstumsraten, die vor Ausbruch der Covid-19-Pandemie verzeichnet wurden. Nachdem die Jahreswachstumsrate der Buchkredite an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften in den ersten Monaten der Pandemie stark gestiegen war, ging sie im Oktober auf 6,8 % zurück. Im September hatte sie bei 7,1 % gelegen. Wie aus unserer jüngsten Umfrage zum Kreditgeschäft im Euroraum für das dritte Quartal 2020 hervorgeht, ist diese Verlangsamung vor dem Hintergrund eines nachlassenden Bedarfs an Notfall-Liquidität, schwacher Investitionstätigkeit und schärferer Richtlinien für die Kreditvergabe an Unternehmen zu sehen. Die Jahreswachstumsrate der Buchkredite an private Haushalte blieb im Oktober mit 3,1 % unverändert gegenüber dem Vormonat.

Zusammen mit den Maßnahmen, die von nationalen Regierungen und europäischen Institutionen beschlossen wurden, sind unsere geldpolitischen Maßnahmen weiterhin unerlässlich, um die Kreditvergabebedingungen und den Zugang zu Finanzmitteln zu unterstützen, vor allem für jene, die am stärksten von den Auswirkungen der Pandemie betroffen sind.

Zusammenfassend ist festzuhalten: Die Gegenprüfung der Ergebnisse der wirtschaftlichen Analyse anhand der Signale aus der monetären Analyse bestätigte, dass eine umfangreiche geldpolitische Akkommodierung erforderlich ist, um die Wirtschaftsaktivität und eine deutliche Annäherung der Inflation an ein Niveau von unter, aber nahe 2 % auf mittlere Sicht zu unterstützen.

Was die Finanzpolitik betrifft, so bleibt angesichts des starken Konjunkturabschwungs im Euro-Währungsgebiet ein ambitionierter und koordinierter finanzpolitischer Kurs erforderlich. Finanzpolitische Maßnahmen, die aufgrund der Pandemie ergriffen werden, sollten möglichst zielgerichtet und vorübergehend sein. Gleichzeitig ist eine anhaltende Unterstützung durch die nationale Finanzpolitik erforderlich. Gründe hierfür sind die schwache Nachfrage der Unternehmen und privaten Haushalte sowie das erhöhte Risiko einer verzögerten Erholung angesichts der neuen Lockdowns infolge der zweiten Pandemiewelle. Die drei Sicherheitsnetze für Arbeitnehmer, Unternehmen und Staaten, die der Europäische Rat gebilligt hat, leisten in diesem Zusammenhang eine wichtige Finanzierungsunterstützung.

Der EZB-Rat erkennt die zentrale Rolle des Pakets „NextGenerationEU“ an und betont, wie wichtig es ist, dessen Einsatzfähigkeit unverzüglich herzustellen. Es ist eine Aufforderung an die Mitgliedstaaten, die Mittel für produktive öffentliche Ausgaben einzusetzen, die mit strukturpolitischen Maßnahmen zur Produktivitätssteigerung einhergehen. So könnte NextGenerationEU zu einer schnelleren, stärkeren und einheitlicheren Erholung beitragen, die wirtschaftliche Widerstandskraft und das Wachstumspotenzial in den Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten erhöhen und so die Wirksamkeit der Geldpolitik im Euroraum unterstützen. Diese strukturpolitischen Maßnahmen sind vor allem wichtig, um seit Langem bestehende strukturelle und institutionelle Schwächen anzugehen und um den ökologischen und den digitalen Wandel zu beschleunigen.

Wir sind nun gerne bereit, Ihre Fragen zu beantworten.

Der Wortlaut, auf den sich der EZB-Rat verständigt hat, ist der englischen Originalfassung zu entnehmen.

Europäische Zentralbank
Generaldirektion Kommunikation
Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main, Deutschland
Tel.: +49 69 1344 7455, E-Mail: media@ecb.europa.eu
Website: www.ecb.europa.eu

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