Sichern Sie sich 40% Rabatt
🚨 Volatile Märkte? Keine Sorge! Wir haben die Perlen für Ihr Portfolio!Jetzt Aktien finden

Microsofts Cloud-Geschäft floriert - PC-Sparte schwächelt

Veröffentlicht am 28.04.2017, 08:02
Aktualisiert 28.04.2017, 08:10
© Reuters. A Microsoft logo is seen next to a cloud in Los Angeles

Bangalore (Reuters) - Microsoft (NASDAQ:MSFT) profitiert kräftig vom boomenden Cloud-Geschäft. Der Quartalsgewinn kletterte deswegen um 28 Prozent auf 4,8 Milliarden Dollar, wie das Unternehmen am Donnerstag mitteilte.

Der Umsatz stieg um sechs Prozent auf 23,56 Milliarden Dollar, verfehlte aber knapp die Erwartungen. Hier macht dem US-Softwareriesen der harte Konkurrenzkampf im PC-Geschäft zu schaffen. Die Einnahmen mit Laptops und Tablets der Marke Surface brachen um gut ein Viertel ein. Dies enttäuschte die Anleger: Die Aktie gab nachbörslich leicht nach.

Da sich mit dem Siegeszug von Smartphone und Tablet das angestammte Softwaregeschäft rund um das Betriebssystem Windows in den vergangenen Jahren abgeschwächt hat, konzentriert sich Microsoft unter dem vor drei Jahren angetretenen Firmenchef Satya Nadella mittlerweile auf das rasant wachsende Cloud-Geschäft zur Auslagerung von Computer- und Speicherdiensten ins Internet. Das Microsoft-Flaggschiff in diesem Bereich ist die Plattform Azure, auf der Unternehmen ihre Websites, Apps und Daten verwalten können und die mit Amazons Cloud-Dienst AWS konkurriert, der zuletzt ebenfalls stark zugelegt hat.[L8N1I003K] Nadella sieht sich bei dem Umbau auf Kurs: Allein der Azure-Umsatz schoss um 93 Prozent nach oben. Zu den Rivalen gehören hier aber auch etwa der Internetgigant Google (NASDAQ:GOOGL), der IT-Dienstleister IBM und der deutsche Softwarekonzern SAP (DE:SAPG).

Dagegen fielen die Einnahmen in der PC-Sparte im dritten Geschäftsquartal bis Ende März unerwartet stark um 7,4 Prozent auf 8,8 Milliarden Dollar, obwohl der weltweite Gesamtmarkt zuletzt wohl wieder etwas zugelegt hatte. Allein der Umsatz mit Surface-Computern ging um 26 Prozent zurück. Zu der Sparte gehört auch die Windows-Software, die Online-Werbung und die Spielekonsole Xbox, der die neue Playstation 4 vom japanischen Rivalen Sony (T:6758) zu schaffen macht.

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.