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Urteil - Airlines haften auch für Verspätung von Subunternehmern

Veröffentlicht am 13.09.2017, 13:12
Aktualisiert 13.09.2017, 13:20
© Reuters. The building of the German Federal Supreme Court (Bundesgerichtshof) is seen in Karlsruhe

Karlsruhe (Reuters) - Fluggesellschaften müssen bei Verspätungen oder Annullierungen ihrer Subunternehmer Passagiere selbst entschädigen.

Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einer am Mittwoch veröffentlichten Grundsatzentscheidung klarstellte, muss diejenige Airline die Ausgleichszahlungen leisten, bei der der Flug gebucht wurde. Das gilt auch dann, wenn die Fluggesellschaft Maschine und Besatzung bei einem Subunternehmen gemietet hat. (Az: XI ZR 102/16 und 106/16)

Anlass der Entscheidung war ein Rechtsstreit über eine Flugreise von Düsseldorf nach Marokko im Juli 2014. Die Passagiere hatten bei der Royal Air Maroc gebucht. Dass die marokkanische Airline ihrerseits bei einer spanischen Fluggesellschaft Maschine und Besatzung mietete, erfuhren die Kunden nicht. Die Maschine landete mit mehr als sieben Stunden Verspätung.

Amts- und Landgericht Düsseldorf wiesen die Klage der Passagiere auf Ausgleichszahlungen von Royal Air Maroc ab, weil die Kunden die falsche Gesellschaft verklagt hätten. Sie hätten die ausführende spanische Airline in Anspruch nehmen müssen, so die Vorinstanzen. Der BGH hob diese Urteile nun in letzter Instanz auf und verurteilte Royal Air Maroc zur Zahlung von 400 Euro an jeden Fluggast.

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