Sichern Sie sich 40% Rabatt
💎 Boom! Unsere KI hat's gewusst: WSM schießt um +52,1% nach oben seit Dezember! Jetzt alle Top-Picks ansehen!Jetzt dabei sein!

Bericht - Bundestags-Gutachter mit Zweifel an Seehofers Masterplan

Veröffentlicht am 17.07.2018, 17:15
Aktualisiert 17.07.2018, 17:20
© Reuters. FILE PHOTO: German Interior Minister Seehofer presents his "Migrant Masterplan" in Berlin

© Reuters. FILE PHOTO: German Interior Minister Seehofer presents his "Migrant Masterplan" in Berlin

Berlin (Reuters) - Bundesinnenminister Horst Seehofer gerät wegen einer möglicherweise unzulässigen Nutzung von Geldern seines Ministeriums bei der Erstellung seines "Masterplans" zur Asylpolitik unter Druck.

Der "Spiegel" zitierte am Dienstag aus einem Bundestags-Gutachten, in dem Zweifel an der rechtmäßigen Entstehung des "Masterplans" geäußert würden. In seinem Papier stellt der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments demnach fest, im politischen Meinungsstreit müsse unter der Maßgabe des "staatlichen Neutralitätsgebots" sichergestellt sein, dass ein "Rückgriff auf die mit dem Regierungsamt verbundenen Mittel und Möglichkeiten unterbleibt".

Nur wenn ein Regierungsmitglied mit seiner Äußerung oder seinem Handlungsvorschlag amtliche Aufgaben wahrnehme, könne es auf "die mit dem Regierungsamt verbundenen Mittel zurückgreifen", zitiert das Magazin aus dem Gutachten. Die Experten verwiesen auf entsprechende Urteile des Bundesverfassungsgerichts.

© Reuters. FILE PHOTO: German Interior Minister Seehofer presents his "Migrant Masterplan" in Berlin

Seehofer hatte seinen "Masterplan" vom Bundesinnenministerium erarbeiten lassen. Er hatte ihn allerdings zunächst als CSU-Vorsitzender am 1. Juli in einer Sitzung des Parteivorstands an die Mitglieder und die ebenfalls anwesenden CSU-Bundestagsabgeordneten verteilt. Die finale Version des Plans stellte Seehofer vergangene Woche auf einer Pressekonferenz im Innenministerium in Berlin vor.

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) lässt derzeit auf Initiative der Grünen-Fraktion prüfen, ob die Erstellung des "Masterplans" rechtmäßig vonstatten lief.

Die Gutachter des Bundestags verweisen laut "Spiegel" auf "Fälle, bei denen ein Bundesminister einen Handlungsvorschlag sowohl für die Bundesregierung nutzt, als auch für die Partei, der er angehört". Eine strikte Trennung sei nicht möglich. Die Verwendung öffentlicher Mittel durch einen Minister "für seine amtlichen Funktionen" sei "haushaltsrechtlich grundsätzlich unproblematisch". Allerdings schreiben die Gutachter auch: "Verwendet er die öffentlichen Mittel hingegen für parteipolitische Arbeit oder politischen Meinungskampf, liegt regelmäßig ein Verstoß gegen haushaltsrechtliche Prinzipien vor."

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.