Berlin (Reuters) - Bundesinnenminister Horst Seehofer gerät wegen einer möglicherweise unzulässigen Nutzung von Geldern seines Ministeriums bei der Erstellung seines "Masterplans" zur Asylpolitik unter Druck.
Der "Spiegel" zitierte am Dienstag aus einem Bundestags-Gutachten, in dem Zweifel an der rechtmäßigen Entstehung des "Masterplans" geäußert würden. In seinem Papier stellt der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments demnach fest, im politischen Meinungsstreit müsse unter der Maßgabe des "staatlichen Neutralitätsgebots" sichergestellt sein, dass ein "Rückgriff auf die mit dem Regierungsamt verbundenen Mittel und Möglichkeiten unterbleibt".
Nur wenn ein Regierungsmitglied mit seiner Äußerung oder seinem Handlungsvorschlag amtliche Aufgaben wahrnehme, könne es auf "die mit dem Regierungsamt verbundenen Mittel zurückgreifen", zitiert das Magazin aus dem Gutachten. Die Experten verwiesen auf entsprechende Urteile des Bundesverfassungsgerichts.
Seehofer hatte seinen "Masterplan" vom Bundesinnenministerium erarbeiten lassen. Er hatte ihn allerdings zunächst als CSU-Vorsitzender am 1. Juli in einer Sitzung des Parteivorstands an die Mitglieder und die ebenfalls anwesenden CSU-Bundestagsabgeordneten verteilt. Die finale Version des Plans stellte Seehofer vergangene Woche auf einer Pressekonferenz im Innenministerium in Berlin vor.
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) lässt derzeit auf Initiative der Grünen-Fraktion prüfen, ob die Erstellung des "Masterplans" rechtmäßig vonstatten lief.
Die Gutachter des Bundestags verweisen laut "Spiegel" auf "Fälle, bei denen ein Bundesminister einen Handlungsvorschlag sowohl für die Bundesregierung nutzt, als auch für die Partei, der er angehört". Eine strikte Trennung sei nicht möglich. Die Verwendung öffentlicher Mittel durch einen Minister "für seine amtlichen Funktionen" sei "haushaltsrechtlich grundsätzlich unproblematisch". Allerdings schreiben die Gutachter auch: "Verwendet er die öffentlichen Mittel hingegen für parteipolitische Arbeit oder politischen Meinungskampf, liegt regelmäßig ein Verstoß gegen haushaltsrechtliche Prinzipien vor."