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BGH - Käuferschutz beim Online-Shopping schützt nicht vor Klagen

Veröffentlicht am 22.11.2017, 16:16
Aktualisiert 22.11.2017, 16:20
© Reuters. Illustration photo of the Paypal and Android Pay apps on a phone

© Reuters. Illustration photo of the Paypal and Android Pay apps on a phone

Karlsruhe (Reuters) - Der bei Online-Transaktionen über den Bezahldienst Paypal verbreitete Käuferschutz schützt nicht vor Zahlungsklagen des Verkäufers.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in einem Grundsatzurteil entschieden. In zwei Verfahren hatte PayPal (NASDAQ:PYPL) den Käufern aufgrund von Beanstandungen den Kaufpreis zurückerstattet. Die Verkäufer bestanden aber weiterhin auf Bezahlung und klagten. Diese Klagen sind nach dem aktuellen höchstrichterlichen Urteil zulässig und können zur Zahlungspflicht führen. Paypal zeigte sich von dem Urteil sehr überrascht. Die frühere Ebay-Tochter will nun die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob Änderungen an den Richtlinien für den Käufer- und Verkäuferschutz vorgenommen werden.

Im ersten Fall hatte eine Onlinehandelsgesellschaft bei einem Ebay-Verkäufer ein Iphone von Apple (NASDAQ:AAPL) im Wert von 600 Euro gekauft. Es wurde das PayPal-Zahlungsverfahren vereinbart, darüber hinaus einigten sich Verkäufer und Käufer auf unversicherten Versand. Als das Geld auf dem PayPal-Konto eingegangen war, verschickte der Verkäufer das Gerät nach seinen Angaben, beim Käufer kam es nach dessen Angaben jedoch nie an. Der Käufer beantragte Käuferschutz und da der Verkäufer den Versand nicht durch Beleg nachweisen konnte, bekam der Käufer sein Geld zurück. Der Verkäufer klagte jedoch auf Zahlung und bekam vor dem Landgericht Essen Recht. Da unversicherter Versand vereinbart war und es sich um Geschäftsleute handelte, liege das Risiko beim Käufer. Dieses Urteil wurde vom BGH am Mittwoch bestätigt.

© Reuters. Illustration photo of the Paypal and Android Pay apps on a phone

Ein zweiter Fall war vom Landgericht Saarbrücken zunächst anders entschieden worden. Hier ging es um den Online-Kauf einer Metallbandsäge für 500 Euro. Der Käufer beanstandete, dass die gelieferte Ware stark vom Angebot abweiche. Nach einem Privatgutachten des Käufers handelte es sich um einen Billigimport. Auch hier erstattete PayPal den Kaufpreis zurück. Der Verkäufer verklagte den Käufer jedoch vor Gericht auf Zahlung. Das Gericht in Saarbrücken wies die Klage mit der Begründung ab, dass kein Anspruch mehr bestehe. Nach der Rückbuchung sei der Käufer überhaupt nicht mehr berechtigt, den Käufer auf Zahlung in Anspruch zu nehmen. Diese Entscheidung hob der BGH auf.

Der PayPal-Käuferschutz schließe Zahlungsklagen nicht aus, geht aus dem BGH-Urteil hervor. In den Geschäftsbedingungen von PayPal heiße es, dass das Rechtsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer weiterbestehe. "Außerdem führt PayPal bei Beanstandungen des Käufers nur ein pauschales Verfahren durch, mit einem sehr vereinfachten Prüfungsmaßstab", sagte die Vorsitzende Richterin Karin Milger bei der Urteilsverkündung. Eine spätere Klärung durch die Gerichte könne dadurch nicht ausgeschlossen werden.

Damit ist der Preis für das Mobiltelefon nun zu zahlen. Bei der Metallbandsäge müssen Verkäufer und Käufer vor Gericht die Qualität der Ware klären. Davon wird abhängen, ob der Käufer zur Zahlung der 500 Euro verpflichtet ist oder nicht. (AZ: VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16)

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