Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung will Unternehmen bei der Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse helfen.
Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf des Justizministeriums, mit dem Unternehmen leichter zivilrechtliche Ansprüche wie Unterlassung und Schadensersatz geltend machen können. Damit wird eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt, die einen europaweit einheitlichen Mindestschutz für Geschäftsgeheimnisse gewährleisten soll. Gleichzeitig sollen aber auch die Rechte von sogenannten Whistleblowern, Journalisten und Arbeitnehmervertretern festgeschrieben werden.
Hintergrund ist in der EU ein sich verschärfender wirtschaftlicher Wettbewerb auch mit Drittstaaten. So gibt es immer wieder Klagen über den Diebstahl geistigen Eigentums etwa durch China. Die Unternehmen sollen aber auch bei der in Gerichtsverfahren teilweise nötigen Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen besser geschützt werden. "Unsere Wirtschaft lebt von Ideen und Innovationen. Künftig können sich Unternehmen darauf verlassen, dass in Europa ein einheitlicher Schutz für Geschäftsgeheimnisse gilt", erklärte Justizministerin Katarina Barley (SPD), die den Gesetzentwurf vorgelegt hatte.
"Zugleich gewährleisten wir größere Sicherheit für Menschen, die Missstände an die Öffentlichkeit bringen", sagte Barley. Damit könne der europäische Schutz von Whistleblowern ausgebaut werden. Die Erlangung, Nutzung oder Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen soll künftig nicht belangt werden, wenn damit rechtswidrige Handlungen öffentlich gemacht werden, die Freiheit der Medien berührt wird oder Arbeitnehmervertreter Informationen nutzen müssen, um ihre Aufgaben zu erfüllen.