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Merkel betont im Fall Sami A. rechtsstaatliche Prinzipien

Veröffentlicht am 20.07.2018, 13:58
Aktualisiert 20.07.2018, 13:58
© Reuters. German Chancellor Angela Merkel holds the annual summer news conference in Berlin

Berlin/Düsseldorf (Reuters) - Bundeskanzlerin Angela Merkel pocht im Fall der umstrittenen Abschiebung des Tunesiers Sami A. auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien.

Recht und Gesetz müssten eingehalten werden, sagte die Kanzlerin am Freitag in Berlin. "Der Rechtsstaat ist die Voraussetzung für Demokratie", betonte sie. Der nordrhein-westfälische Integrationsminister Joachim Stamp verteidigte die Abschiebung des mutmaßlichen Leibwächters Osama bin Ladens als rechtmäßig. Die rechtlichen Voraussetzungenfür die Überführung des Tunesiers in sein Heimatland hätten am vergangenen Freitag vorgelegen, sagte Stamp bei einer Sondersitzung des Rechtsausschusses im nordrhein-westfälischen Landtag. Eine die Abschiebung untersagende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen sei seinem Ministerium am frühen Freitag nicht bekannt gewesen.

"Hätte zum Zeitpunkt der Maßnahme ein Hinweis auf eine gerichtliche Entscheidung vorgelegen, wäre es nicht zur Abschiebung gekommen", betonte der FDP-Politiker: "Auch ein Gefährder kann den Rechtsstaat für sich in Anspruch nehmen." Seinem Ministerium hätten auch keine Anhaltspunkte für einen anstehenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen über einen Eilantrag Sami A.s vorgelegen, sagte Stamp. "Es ist unglücklich gelaufen, dass wir diese Information nicht hatten", räumte er aber ein. Die Abschiebung habe "zügig und diskret" verlaufen müssen.

Der Tunesier war am vergangenen Freitag von Düsseldorf aus in sein Heimatland ausgeflogen worden. Allerdings hatte am Donnerstagabend das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass er nicht abgeschoben werden dürfe, weil ihm in Tunesien Folter drohe. Der Beschluss ging erst am Freitagmorgen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und den anderen Behörden ein, als sich Sami A. bereits auf dem Weg nach Tunesien befand. Das Gericht beklagt, es sei von den Behörden über den Termin im Unklaren gelassen worden. Es hat die Rückholung des Mannes angeordnet, dagegen wurde beim OVG Münster Beschwerde eingereicht.

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Die Innenbehörden sehen sich dem Verdacht der Missachtung von Gerichtsurteilen ausgesetzt. Die Grünen in NRW kritisieren etwa, bei der Abschiebung seien "konstitutive rechtsstaatliche Prinzipien offensichtlich grob missachtet worden". Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte sich ebenso wie NRW-Ministerpräsident Armin Laschet hinter die Abschiebung gestellt. Der 1976 geborene Sami A. war dem Gericht zufolge 1997 eingereist. Ihm wurde vorgeworfen, im Jahr 2000 eine Ausbildung in einem Ausbildungslager der Al Kaida in Afghanistan absolviert und zeitweise zur Leibgarde Osama bin Ladens gehört zu haben. Von Sami A. sei eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgegangen, bekräftigte Stamp.

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