Sichern Sie sich 40% Rabatt
🚨 Volatile Märkte? Keine Sorge! Wir haben die Perlen für Ihr Portfolio!Jetzt Aktien finden

SPD - Streit über Musterfeststellungsklage so gut wie beigelegt

Veröffentlicht am 24.04.2018, 13:16
Aktualisiert 24.04.2018, 13:20
© Reuters. Scholz, German Finance Minister and member of SPD inspects the convention hall prior to their one-day party congress in Wiesbaden

Berlin (Reuters) - Der wochenlange Streit über die geplante Klagegemeinschaft für Verbraucher ist nach SPD-Angaben so gut wie beigelegt.

"Wir sind jetzt nahezu fertigt", sagte der Experte für Recht und Verbraucherschutz in der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, am Dienstag in Berlin. Man habe sich darauf verständigt, wer zu einer sogenannten Musterfeststellungsklage berechtigt sein sollte. Damit könne der Gesetzentwurf Anfang Mai vom Kabinett beschlossen werden. Seit Anfang März befindet sich der Entwurf des Justizministeriums in der Ressortabstimmung.

Durch die neue Regelung sollen in Deutschland geschädigte Verbraucher erstmals gemeinsam vor Gericht auftreten können. Dazu wollen Union und SPD keine Sammelklage einführen, sondern Verbänden das Recht zu einer Musterfeststellungsklage im Namen der Geschädigten einräumen. An der Frage der klageberechtigten Verbände ist bislang eine Einigung gescheitert. Union und Wirtschaftsverbänden ging der Gesetzentwurf des Justizministeriums zu weit. Sie fürchteten, damit werde das Tor für einen Missbrauch etwa durch Scheinverbände geöffnet.

Nach Fechners Worten sind die Vorwürfe haltlos, dass es zu einem Missbrauch kommen könnte. Nach den nun abgesprochenen Einschränkungen müssen die klageberechtigten Verbände mindestens über 350 Mitglieder verfügen oder - wenn es sich um einen Dachverband handelt - mindestens zehn Mitgliedsverbände haben. Zudem müssen die Verbände zum Zeitpunkt der Klageerhebung mindestens seit vier Jahren existieren und sich überwiegend mit Verbraucherthemen beschäftigen.

Die Bundesregierung steht bei der Musterfeststellungsklage unter einem gewissen Zeitdruck. Laut Koalitionsvertrag soll sie spätestens am 1. November 2018 in Kraft treten. Damit soll eine Verjährung der Schadenersatzansprüche der Besitzer von VW-Diesel-Pkw verhindert werden. Die Ansprüche wegen manipulierter Abgas-Werte laufen Ende 2018 aus.

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.