LUBMIN/HAMBURG (dpa-AFX) - Der deutsch-polnische Streit um den Verlauf der Nord-Stream-Pipeline ist mit der Inbetriebnahme der Gasleitung nicht beigelegt. Die polnische Hafengesellschaft Swinemünde (Swinoujscie) klagt gegen die Genehmigung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), das den Verlauf der Trasse auf dem deutschen Festlandsockel vor dem Swinemünder Hafen genehmigt hat. Nach Angaben des Verwaltungsgerichtes Hamburg vom Dienstag laufen derzeit die Stellungnahmefristen in dem Verfahren. Ein Termin für eine Entscheidung konnte noch nicht genannt werden.
Ziel sei es, die Zufahrt zu dem polnischen Hafen auch für Schiffe mit großem Tiefgang zu erreichen, sagte der Rechtsanwalt der polnischen Hafengesellschaft, Stefan Kobes. Die Polen errichten in Swinemünde nur wenige Kilometer vom deutschen Anlandepunkt der Ostsee-Pipeline entfernt einen großen Terminal für Flüssiggastanker, über den Erdgas aus Algerien oder Katar nach Polen gebracht werden soll. Die Kläger wollen, dass die Pipeline in der Fahrrinne Swinemünde-Ystad (Schweden) auf einer Länge von 2,8 Seemeilen im Meeresboden versenkt wird, damit künftig Schiffe mit einem Tiefgang von 15 Metern den polnischen Hafen erreichen können./mrt/DP/wiz
Ziel sei es, die Zufahrt zu dem polnischen Hafen auch für Schiffe mit großem Tiefgang zu erreichen, sagte der Rechtsanwalt der polnischen Hafengesellschaft, Stefan Kobes. Die Polen errichten in Swinemünde nur wenige Kilometer vom deutschen Anlandepunkt der Ostsee-Pipeline entfernt einen großen Terminal für Flüssiggastanker, über den Erdgas aus Algerien oder Katar nach Polen gebracht werden soll. Die Kläger wollen, dass die Pipeline in der Fahrrinne Swinemünde-Ystad (Schweden) auf einer Länge von 2,8 Seemeilen im Meeresboden versenkt wird, damit künftig Schiffe mit einem Tiefgang von 15 Metern den polnischen Hafen erreichen können./mrt/DP/wiz