Cyber-Monday-Deal: Bis zu 60% Rabatt auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

Bahn will Milliarden-Schadenersatz von Lufthansa und anderen Airlines

Veröffentlicht am 30.11.2014, 14:41
LHAG
-

n BERLIN (dpa-AFX) - Die Bahn verlangt von der Lufthansa F:LHA und mehr als 30 weiteren Fluggesellschaften Schadenersatz in Milliardenhöhe für Preisabsprachen. Die Airlines sollen von 1999 bis 2006 Kerosin- und Sicherheitszuschläge untereinander abgestimmt haben. Die Bahn fordert 1,2 Milliarden Euro Schadenersatz und 560 Millionen Euro Zinsen, wie ein Sprecher am Sonntag sagte. Er bestätigte damit einen Bericht der "Wirtschaftswoche".

Nach dem Bericht hat die Lufthansa in dem Kartell eine maßgebliche Rolle gespielt. Die Bahn will die Klage an diesem Montag am Landgericht am Sitz der Lufthansa in Köln eineichen. Das Bundesunternehmen will sich dann auch näher zu dem Fall äußern.

Betroffen von dem Kartell aus mindestens 33 Fluggesellschaften war nach den Worten des Bahnsprechers die Frachttochter DB Schenker. Sie ist Kunde der Lufthansa Cargo. Dort wollte man sich zu den Berichten zur Klage nicht detailliert äußern und verwies auf das laufende Kartellverfahren auf europäischer Ebene. Die Entscheidung der EU-Kommission zum Cargo-Kartell sei weiterhin nicht rechtskräftig.

Die EU-Kommission hatte 2010 Bußgelder in Höhe von insgesamt 799,5 Millionen Euro gegen neun Fluggesellschaften verhängt, darunter Air France-KLM und British Airways. Die Deutsche Lufthansa hatte die Verstöße bei den Wettbewerbshütern gemeldet und war deswegen nicht zur Kasse gebeten worden.

Die Lufthansa habe Selbstanzeige erstattet und sei wegen der Kronzeugenregel weltweit von allen Bußgeldern freigesprochen worden, sagte der Sprecher. Zivilrechtlich gab es aber doch einige Folgen: Im September 2006 hatte sich die Lufthansa nach einer Sammelklage in den USA mit den Klägervertretern auf eine Zahlung von 85 Millionen US-Dollar (damals 66,3 Millione Euro) geeinigt. Ähnliche Fälle habe es in anderen Ländern gegeben, allerdings seien dort deutliche geringere Summen gezahlt worden. Mit ihrer Klage will die Bahn nun ein weiteres solches Zivilverfahren anstoßen.

Im seinem Geschäftsbericht 2013 verweist der deutsche Marktführer auf ein Gutachten, nachdem Kunden - also auch DB Schenker - kein Schaden durch das Kartell entstanden sei. Zum Inhalt dieses Gutachtens wollte ein Sprecher der Lufthansa Cargo sich am Sonntag nicht äußern.e

nn

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.