LEIPZIG (dpa-AFX) - Die Kommunen in Deutschland dürfen keine pauschale Bettensteuer auf Hotelübernachtungen aller Art erheben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte am Mittwoch, es müsse zwischen privaten und berufsbedingten Übernachtungen unterschieden werden. Von Touristen dürfe die Abgabe als sogenannte Aufwandsteuer verlangt werden, von Geschäftsreisenden dagegen nicht. (Az.: BVerwG 9 CN 1.11 und 2.11) Ob die Bettensteuer unter diesen Vorzeichen überlebt, ist offen. In der Praxis sei geforderte Trennung kaum zu machen - zu bürokratisch, befürchten die Kommunen.
Damit setzten sich zwei klagende Hoteliers aus Trier und Bingen (Rheinland-Pfalz) vor dem Bundesverwaltungsgericht durch. Sie hatten die Steuer mit Unterstützung des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga zu Fall bringen wollen. Der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts erklärte die Satzungen der Städte Trier und Bingen zur 'Kulturförderabgabe' für unwirksam, weil sie keinerlei Regelungen zu privaten und berufsbedingten Übernachtungen enthielten.
Die Bettensteuer - andernorts auch Citytax genannt - wird in mehr als 20 deutschen Kommunen erhoben, darunter Köln, Bremen oder Weimar. Die Satzungen unterscheiden sich allerdings. Zum Beispiel habe Dortmund durchaus eine Differenzierung zwischen privaten und beruflichen Übernachtungen vorgenommen, das werde bei der Anmeldung abgefragt, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier in der mündlichen Verhandlung.
Der rheinland-pfälzische Dehoga-Präsident Gereon Haumann wertete das Urteil als 'Erfolg auf der ganzen Linie'. 'Die Mehrzahl der Hotel-Übernachtungen in den Städten ist berufsbedingt, so dass es keinen Sinn macht, die Bettensteuer nur für private Übernachtungen zu erheben', sagte Haumann. Aufwand und Ertrag stünden in keinem Verhältnis. Er erwarte, dass die Kommunen gemeinsam mit dem Dehoga nach anderen Lösungen zur Förderung des Tourismus suchen - zum Beispiel über eine Fremdenverkehrsabgabe. 'Eine Strafsteuer für eine einzelne Branche darf es nicht geben', sagte Haumann.
Für die Städte bedeutet das Urteil erhebliche Einbußen. Trier hatte nach Angaben eines Sprechers 2011 rund 600 000 Euro mit der Kulturförderabgabe eingenommen, Bingen hatte dieses Jahr mit 130 000 Euro gerechnet. Die Stadt Bingen kündigte an, das eingenommene Geld an die Betriebe zurückzuzahlen. Es sei von vornherein klar gewesen, dass die Hotels das Geld bei einem solchen Urteil zurückbekämen, sagte Oberbürgermeister Thomas Feser (CDU).
Dagegen will der Berliner Senat an seinen Plänen zur Einführung einer Citytax für Touristen festhalten. 'Wir haben jetzt Klarheit - die Einführung einer Citytax ist möglich', sagte Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos). Wie diese ausgestaltet werde, darüber müsse sich der rot-schwarze Senat 'mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in den nächsten Wochen verständigen', so Nußbaum./bz/DP/he
Damit setzten sich zwei klagende Hoteliers aus Trier und Bingen (Rheinland-Pfalz) vor dem Bundesverwaltungsgericht durch. Sie hatten die Steuer mit Unterstützung des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga zu Fall bringen wollen. Der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts erklärte die Satzungen der Städte Trier und Bingen zur 'Kulturförderabgabe' für unwirksam, weil sie keinerlei Regelungen zu privaten und berufsbedingten Übernachtungen enthielten.
Die Bettensteuer - andernorts auch Citytax genannt - wird in mehr als 20 deutschen Kommunen erhoben, darunter Köln, Bremen oder Weimar. Die Satzungen unterscheiden sich allerdings. Zum Beispiel habe Dortmund durchaus eine Differenzierung zwischen privaten und beruflichen Übernachtungen vorgenommen, das werde bei der Anmeldung abgefragt, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier in der mündlichen Verhandlung.
Der rheinland-pfälzische Dehoga-Präsident Gereon Haumann wertete das Urteil als 'Erfolg auf der ganzen Linie'. 'Die Mehrzahl der Hotel-Übernachtungen in den Städten ist berufsbedingt, so dass es keinen Sinn macht, die Bettensteuer nur für private Übernachtungen zu erheben', sagte Haumann. Aufwand und Ertrag stünden in keinem Verhältnis. Er erwarte, dass die Kommunen gemeinsam mit dem Dehoga nach anderen Lösungen zur Förderung des Tourismus suchen - zum Beispiel über eine Fremdenverkehrsabgabe. 'Eine Strafsteuer für eine einzelne Branche darf es nicht geben', sagte Haumann.
Für die Städte bedeutet das Urteil erhebliche Einbußen. Trier hatte nach Angaben eines Sprechers 2011 rund 600 000 Euro mit der Kulturförderabgabe eingenommen, Bingen hatte dieses Jahr mit 130 000 Euro gerechnet. Die Stadt Bingen kündigte an, das eingenommene Geld an die Betriebe zurückzuzahlen. Es sei von vornherein klar gewesen, dass die Hotels das Geld bei einem solchen Urteil zurückbekämen, sagte Oberbürgermeister Thomas Feser (CDU).
Dagegen will der Berliner Senat an seinen Plänen zur Einführung einer Citytax für Touristen festhalten. 'Wir haben jetzt Klarheit - die Einführung einer Citytax ist möglich', sagte Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos). Wie diese ausgestaltet werde, darüber müsse sich der rot-schwarze Senat 'mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in den nächsten Wochen verständigen', so Nußbaum./bz/DP/he