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DGAP-Stimmrechte: RHÖN-KLINIKUM AG (deutsch)

Veröffentlicht am 04.10.2013, 15:07
Aktualisiert 04.10.2013, 15:08
RHÖN-KLINIKUM AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

RHÖN-KLINIKUM AG

04.10.2013 15:07

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Veröffentlichung nach § 26 Abs. 1 WpHG

Morgan Stanley & Co. LLC, Wilmington/Delaware, USA, Morgan Stanley Domestic

Holdings Inc., Wilmington/Delaware USA, Morgan Stanley Capital Management

LLC, Wilmington/Delaware, USA und Morgan Stanley, Wilmington/Delaware, USA,

haben uns nach § 21 Abs. 1 WpHG folgendes mitgeteilt:

1) Der Stimmrechtsanteil der Morgan Stanley & Co. LLC an der RHÖN-KLINIKUM

AG, Salzburger Leite 1, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale, Deutschland, hat am

1. Oktober 2013 die Schwelle von 3% unterschritten und betrug zu diesem

Zeitpunkt 2,90% (entspricht 4.015.428 Stimmrechten). Von diesen

Stimmrechten sind der Morgan Stanley & Co. LLC 0,04% (entspricht 52.700

Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

2) Der Stimmrechtsanteil der Morgan Stanley Domestic Holdings Inc. an der

RHÖN-KLINIKUM AG, Salzburger Leite 1, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale,

Deutschland, hat am 1. Oktober 2013 die Schwelle von 3% unterschritten und

betrug zu diesem Zeitpunkt 2,90% (entspricht 4.015.428 Stimmrechten). Von

diesen Stimmrechten sind der Morgan Stanley Domestic Holdings Inc. 2.90%

(entspricht 4.015.428 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG

zuzurechnen.

3) Der Stimmrechtsanteil der Morgan Stanley Capital Management LLC an der

RHÖN-KLINIKUM AG, Salzburger Leite 1, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale,

Deutschland, hat am 1. Oktober 2013 die Schwelle von 3% unterschritten und

betrug zu diesem Zeitpunkt 2,90% (entspricht 4.015.428 Stimmrechten). Von

diesen Stimmrechten sind der Morgan Stanley Capital Management LLC 2,90%

(entspricht 4.015.428 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG

zuzurechnen.

4) Der Stimmrechtsanteil von Morgan Stanley an der RHÖN-KLINIKUM AG,

Salzburger Leite 1, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale, Deutschland, hat am 1.

Oktober 2013 die Schwelle von 3% unterschritten und betrug zu diesem

Zeitpunkt 2,90% (entspricht 4.015.428 Stimmrechten). Von diesen

Stimmrechten sind Morgan Stanley 2,90% (entspricht 4.015.428 Stimmrechten)

nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Bad Neustadt a. d. Saale, 4. Oktober 2013

Der Vorstand

Dr. Kai G. Klinger

Head of Investor Relations

RHÖN-KLINIKUM AG

Schlossplatz 1

97616 Bad Neustadt a. d. Saale

Telefon: 09771 65 - 1318

Telefax: 09771 99 - 1736

04.10.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: RHÖN-KLINIKUM AG

Schlossplatz 1

97616 Bad Neustadt a.d.Saale

Deutschland

Internet: www.rhoen-klinikum-ag.com



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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