KARLSRUHE (dpa-AFX) - Ein Name, zwei Unternehmen: Peek & Cloppenburg gibt es - ähnlich wie Aldi - zweimal in Deutschland. Seit einigen Jahren wird diese Namensgleichheit immer wieder zum Problem. Die Hamburger Firma, die sich selbst als gediegen und seriÖs einschätzt, sieht sich immer wieder Werbeangriffen des jung und dynamisch auftretenden Namensvetters aus Düsseldorf ausgesetzt und zieht gegen ihn vor Gericht. Am Mittwoch verhandelte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, ob die Düsseldorfer ihre überregionale Werbung unterlassen oder einschränken müssen. Seine Entscheidung wird das Gericht am 24. Januar 2013 bekanntgeben.
Das Düsseldorfer Bekleidungshaus hatte in überregionalen Zeitungen und Modezeitschriften für seine Artikel geworben. Unter dem Firmennamen stand zu lesen, dass diese Angebote nur in Läden des Düsseldorfer Unternehmen zu haben seien, die überwiegend im Süden der Republik liegen. Peek & Cloppenburg aus Hamburg sieht darin trotzdem eine Verletzung der Übereinkunft beider Häuser, da die Leser diese Unterscheidung nicht treffen könnten. Immer wieder fragten Kunden nach Kleidungsstücken aus der Düsseldorfer Werbung. 'Das schadet dem Unternehmen', sagte der Klagevertreter.
Die Übereinkunft der beiden Unternehmen schreibt fest, dass sie nicht in das Gebiet des jeweils anderen eindringen. Die Hamburger fordern deshalb einen Werbestopp beziehungsweise klare Hinweise darauf, dass diese Angebote nur in den Düsseldorfer Filialen gelten.
In der Verhandlung ließ der Senat durchblicken, dass er ein Werbeverbot ausschließt. 'Es geht um das Wie', sagte der Vorsitzende Joachim Bornkamm. Die Vorgabe des Oberlandesgerichts Hamburg, das einen klarstellenden Hinweis in ähnlicher Größe wie die eigentliche Werbebotschaft fordert, beurteilte Bornkamm ebenfalls kritisch. 'Das kommt ja fast einem Gebot gleich, eine völlig unattraktive Werbung zu gestalten.'
Der Vertreter der Kläger aus Hamburg deutete an, wie er sich eine Lösung vorstellt: Die Düsseldorfer sollten ihren Namen ändern, denkbar wäre etwa 'Peek & Cloppenburg Süd'. Eine solche geografische Trennlinie ist allerdings - anders als bei den Aldi-Brüdern - kaum zu ziehen. Zudem sollten die Unternehmen solche Fragen nach Meinung von Bornkamm unter sich ausmachen. Der Richter deutete mehrfach an, dass er das bestehende Konstrukt mit zwei zerstrittenen Unternehmen gleichen Namens für sehr unglücklich hält./sew/DP/wiz
Das Düsseldorfer Bekleidungshaus hatte in überregionalen Zeitungen und Modezeitschriften für seine Artikel geworben. Unter dem Firmennamen stand zu lesen, dass diese Angebote nur in Läden des Düsseldorfer Unternehmen zu haben seien, die überwiegend im Süden der Republik liegen. Peek & Cloppenburg aus Hamburg sieht darin trotzdem eine Verletzung der Übereinkunft beider Häuser, da die Leser diese Unterscheidung nicht treffen könnten. Immer wieder fragten Kunden nach Kleidungsstücken aus der Düsseldorfer Werbung. 'Das schadet dem Unternehmen', sagte der Klagevertreter.
Die Übereinkunft der beiden Unternehmen schreibt fest, dass sie nicht in das Gebiet des jeweils anderen eindringen. Die Hamburger fordern deshalb einen Werbestopp beziehungsweise klare Hinweise darauf, dass diese Angebote nur in den Düsseldorfer Filialen gelten.
In der Verhandlung ließ der Senat durchblicken, dass er ein Werbeverbot ausschließt. 'Es geht um das Wie', sagte der Vorsitzende Joachim Bornkamm. Die Vorgabe des Oberlandesgerichts Hamburg, das einen klarstellenden Hinweis in ähnlicher Größe wie die eigentliche Werbebotschaft fordert, beurteilte Bornkamm ebenfalls kritisch. 'Das kommt ja fast einem Gebot gleich, eine völlig unattraktive Werbung zu gestalten.'
Der Vertreter der Kläger aus Hamburg deutete an, wie er sich eine Lösung vorstellt: Die Düsseldorfer sollten ihren Namen ändern, denkbar wäre etwa 'Peek & Cloppenburg Süd'. Eine solche geografische Trennlinie ist allerdings - anders als bei den Aldi-Brüdern - kaum zu ziehen. Zudem sollten die Unternehmen solche Fragen nach Meinung von Bornkamm unter sich ausmachen. Der Richter deutete mehrfach an, dass er das bestehende Konstrukt mit zwei zerstrittenen Unternehmen gleichen Namens für sehr unglücklich hält./sew/DP/wiz