TAG Immobilien AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
TAG Immobilien AG
25.07.2013 12:35
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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1) Die
- Sun Life Financial Inc., Toronto, Canada
- Sun Life Global Investments Inc., Toronto, Canada
- Sun Life Assurance Company of Canada - U.S. Operations Holdings, Inc.,
Wellesley Hills, USA
- Sun Life Financial (U.S.) Holdings, Inc., Wellesley Hills, USA
- Sun Life Finacial (U.S.) Investments LLC, Wellesley Hills, USA
- Sun Life of Canada (U.S.) Financial Services Holdings, Inc., Wellesley
Hills, USA
haben uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 24.07.2013 im Zusammenhang mit der
Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle
vom 11.07.2013 über Folgendes informiert:
* Die Meldepflichtigen selbst halten direkt keine Stimmrechte an der
Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1
Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.
* Die Investition der Tochtergesellschaft der Meldepflichtigen - eine
Investmentgesellschaft, die Anlagen im Namen Ihrer Kunden tätigt - dient
ausschliesslich der Erzielung von Handelsgewinnen.
* Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.
* Die Meldepflichtigen beabsichtigen derzeit nicht innerhalb der nächsten
zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen. Es ist aber möglich, dass eine Tochtergesellschaft der
Meldepflichtigen weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher
Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erwirbt, wenn der Erwerb
der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint. Diese Stimmrechte
würden dann den Meldepflichtigen erneut zugerechnet werden.
* Die Meldepflichtigen streben keine Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.
* Die Meldepflichtigen streben keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
* Hinsichtlich der Herkunft der Mittel handelt es sich nicht um Eigenmittel
oder Fremdmittel, die die Meldepflichtigen zur Finanzierung des Erwerbs der
Stimmrechte aufgenommen haben. Alle Stimmrechte wurden vollständig
zugerechnet nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2
WpHG)(10,01% der Stimmrechte).
2) Massachusetts Financial Services Company (MFS), Boston, USA
hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 24.07.2013 im Zusammenhang mit der
Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle
vom 11.07.2013 über Folgendes informiert:
* Der Meldepflichtige selbst hält direkt keine Stimmrechte an der
Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1
Nr. 6 iVm § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.
* Die Investition der Tochtergesellschaft der Meldepflichtigen - eine
Investmentgesellschaft, die Anlagen im Namen Ihrer Kunden tätigt - dient
ausschliesslich der Erzielung von Handelsgewinnen.
* Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.
* Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten
zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen. Es ist aber möglich, dass die Tochtergesellschaft des
Meldepflichtigen weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher
Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erwirbt, wenn der Erwerb
der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint. Diese Stimmrechte
würden dann dem Meldepflichtigen erneut zugerechnet werden.
* Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.
* Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen-
und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
* Hinsichtlich der Herkunft der Mittel handelt es sich nicht um Eigenmittel
oder Fremdmittel, die der Meldepflichtige zur Finanzierung des Erwerbs der
Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden zugerechnet nach § 22
Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 iVm § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG(1,07% der Stimmrechte),
bzw. nach § 22 Abs.1 Satz 1 Nr. 6 WpHG (8,94% der Stimmrechte) (insgesamt
10,01% der Stimmrechte).
25.07.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: TAG Immobilien AG
Steckelhörn 5
20457 Hamburg
Deutschland
Internet: http://www.tag-ag.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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TAG Immobilien AG
25.07.2013 12:35
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1) Die
- Sun Life Financial Inc., Toronto, Canada
- Sun Life Global Investments Inc., Toronto, Canada
- Sun Life Assurance Company of Canada - U.S. Operations Holdings, Inc.,
Wellesley Hills, USA
- Sun Life Financial (U.S.) Holdings, Inc., Wellesley Hills, USA
- Sun Life Finacial (U.S.) Investments LLC, Wellesley Hills, USA
- Sun Life of Canada (U.S.) Financial Services Holdings, Inc., Wellesley
Hills, USA
haben uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 24.07.2013 im Zusammenhang mit der
Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle
vom 11.07.2013 über Folgendes informiert:
* Die Meldepflichtigen selbst halten direkt keine Stimmrechte an der
Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1
Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.
* Die Investition der Tochtergesellschaft der Meldepflichtigen - eine
Investmentgesellschaft, die Anlagen im Namen Ihrer Kunden tätigt - dient
ausschliesslich der Erzielung von Handelsgewinnen.
* Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.
* Die Meldepflichtigen beabsichtigen derzeit nicht innerhalb der nächsten
zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen. Es ist aber möglich, dass eine Tochtergesellschaft der
Meldepflichtigen weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher
Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erwirbt, wenn der Erwerb
der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint. Diese Stimmrechte
würden dann den Meldepflichtigen erneut zugerechnet werden.
* Die Meldepflichtigen streben keine Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.
* Die Meldepflichtigen streben keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
* Hinsichtlich der Herkunft der Mittel handelt es sich nicht um Eigenmittel
oder Fremdmittel, die die Meldepflichtigen zur Finanzierung des Erwerbs der
Stimmrechte aufgenommen haben. Alle Stimmrechte wurden vollständig
zugerechnet nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2
WpHG)(10,01% der Stimmrechte).
2) Massachusetts Financial Services Company (MFS), Boston, USA
hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 24.07.2013 im Zusammenhang mit der
Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle
vom 11.07.2013 über Folgendes informiert:
* Der Meldepflichtige selbst hält direkt keine Stimmrechte an der
Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1
Nr. 6 iVm § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.
* Die Investition der Tochtergesellschaft der Meldepflichtigen - eine
Investmentgesellschaft, die Anlagen im Namen Ihrer Kunden tätigt - dient
ausschliesslich der Erzielung von Handelsgewinnen.
* Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.
* Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten
zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen. Es ist aber möglich, dass die Tochtergesellschaft des
Meldepflichtigen weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher
Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erwirbt, wenn der Erwerb
der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint. Diese Stimmrechte
würden dann dem Meldepflichtigen erneut zugerechnet werden.
* Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.
* Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen-
und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
* Hinsichtlich der Herkunft der Mittel handelt es sich nicht um Eigenmittel
oder Fremdmittel, die der Meldepflichtige zur Finanzierung des Erwerbs der
Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden zugerechnet nach § 22
Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 iVm § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG(1,07% der Stimmrechte),
bzw. nach § 22 Abs.1 Satz 1 Nr. 6 WpHG (8,94% der Stimmrechte) (insgesamt
10,01% der Stimmrechte).
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Steckelhörn 5
20457 Hamburg
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