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DGAP-Adhoc: IVG Immobilien AG: Wesentliche Eckpunkte eines Restrukturierungskonzepts, Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 Satz 1 AktG (deutsch)

Veröffentlicht am 10.08.2013, 18:53
Aktualisiert 10.08.2013, 18:56
IVG Immobilien AG: Wesentliche Eckpunkte eines Restrukturierungskonzepts, Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 Satz 1 AktG

IVG Immobilien AG / Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung/Unternehmensrestrukturierung

10.08.2013 18:53

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Im Rahmen der von der IVG Immobilien AG (IVG oder Gesellschaft) mit den

Vertretern der zu 'Adhoc-Komitees' zusammengeschlossenen, wesentlichen

Gläubiger (i) des Kreditvertrags über EUR 1.350 Mio. vom 25. September

2007/13. April 2012 (SynLoan I), (ii) des Kreditvertrags über EUR 1.047,4

Mio. vom 12. Mai 2009/24. Februar 2012 (SynLoan II), (iii) des bilateralen

Kreditvertrags über EUR 100 Mio. vom 30. November 2007/13. April 2013

(LBBW-Kredit) sowie der Wandelanleihe (ISIN: DE000A0LNA87) geführten

Verhandlungen wurden von den Gläubigern wesentliche Eckpunkte eines

umfassenden Restrukturierungskonzepts vorgelegt:

Im Wege einer vereinfachten Kapitalherabsetzung zur Verlustdeckung soll das

bestehende Grundkapital im Verhältnis 200 zu 1 auf 0,5% des bisherigen

Grundkapitals herabgesetzt werden. Danach ist unter anderem vorgesehen,

dass der SynLoan I sowie die Wandelanleihe jeweils mit ihrem vollständigen

Gesamtnominalbetrag im Wege der Sachkapitalerhöhung in die Gesellschaft

eingebracht werden (sog. debt-to-equity swap), was zu einer relativen

Beteiligung dieser beider Gläubigergruppen am Grundkapital von 80% (SynLoan

I) zu 20% (Wandelanleihe) führen würde.

Darüber hinaus sieht das Finanzierungskonzept eine Barkapitalerhöhung mit

Bezugsrechten der Alt-Aktionäre und - als Gegenleistung für deren

Anspruchsverzicht - mit Zulassung der Inhaber der Hybridanleihe (ISIN:

DE000A0JQMH5) bzw. eine wirtschaftliche vergleichbare, alternative Struktur

vor, die es den Alt-Aktionären und den Inhabern der Hybridanleihe

ermöglicht, in einem noch fest zu legenden Binnenverhältnis zusätzlich bis

zu 3% des Grundkapitals nach Sach- und Barkapitalerhöhung zu übernehmen.

Darüber hinaus haben die Gläubiger des SynLoan I der Gesellschaft eine

Brückenfinanzierung in Höhe von ca. EUR 140 Mio. zur Deckung des

zusätzlichen Liquiditätsbedarfs auf Basis einer Vereinbarung über

wesentliche Eckpunkte zugesagt. Mit der Brückenfinanzierung wäre der

Bestand der Gesellschaft voraussichtlich bis zum geplanten Abschluss der

Restrukturierung gesichert. Zudem wurde ein Hinausschieben der Fälligkeit

der Rückzahlungsansprüche aus dem LBBW-Kredit in Aussicht gestellt. Die

Vertreter der Gläubiger der Wandelanleihe haben zudem in Aussicht gestellt,

eine zeitliche Verschiebung des Kündigungsrechts zum 29. März 2014

(sogenannte Put-Option) zu unterstützen, sofern dies im Rahmen der

Umsetzung des Restrukturierungskonzepts erforderlich werden sollte.

Die Gesellschaft wird kurzfristig diese Ergebnisse prüfen, auf dieser Basis

weitere Verhandlungen führen und im Falle einer detaillierten

Gesamteinigung zur Hauptversammlung und zur Versammlung der

Hybridanleihegläubiger einladen, um das ganzheitliche

Restrukturierungskonzept den Aktionären und Hybridanleihegläubigern zur

Abstimmung vorzulegen.

Der Vorstand gibt hiermit zudem bekannt, dass die - in den Ad

hoc-Mitteilungen der Gesellschaft vom 12. und 19. Juli 2013 angekündigte -

strategische Überprüfung sämtlicher Geschäftsbereiche und ihrer Wertansätze

zum 30. Juni 2013 einen Abschreibungsbedarf in Höhe von insgesamt ca. EUR

350 Mio. (HGB) ergeben hat, wobei dieser Betrag auf Abschreibungen in

verschiedenen Bereichen beruht; zu nennen sind insbesondere

Bewertungsanpassungen im Immobilienbereich, im Kavernengeschäft sowie im

Bereich von Beteiligungen und Forderungen.

Der Vorstand zeigt dementsprechend hiermit an, dass ein Verlust von mehr

als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft besteht (§ 92 Absatz 1

AktG).

Der Halbjahresbericht zum 30. Juni 2013 als Konzern- und Einzelabschluss

wird - wie mit Ad hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 19. Juli 2013

angekündigt - voraussichtlich am 26. August 2013 veröffentlicht werden.

10.08.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: IVG Immobilien AG

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53177 Bonn

Deutschland

Telefon: +49 (0)228 844-400

Fax: +49 (0)228 844-372

E-Mail: ir@ivg.de

Internet: www.ivg.de

ISIN: DE0006205701, DE000A0JQMH5

WKN: 620570, A0JQMH

Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime

Standard), München; Freiverkehr in Hamburg, Hannover,

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Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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