IVG Immobilien AG: Wesentliche Eckpunkte eines Restrukturierungskonzepts, Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 Satz 1 AktG
IVG Immobilien AG / Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung/Unternehmensrestrukturierung
10.08.2013 18:53
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Im Rahmen der von der IVG Immobilien AG (IVG oder Gesellschaft) mit den
Vertretern der zu 'Adhoc-Komitees' zusammengeschlossenen, wesentlichen
Gläubiger (i) des Kreditvertrags über EUR 1.350 Mio. vom 25. September
2007/13. April 2012 (SynLoan I), (ii) des Kreditvertrags über EUR 1.047,4
Mio. vom 12. Mai 2009/24. Februar 2012 (SynLoan II), (iii) des bilateralen
Kreditvertrags über EUR 100 Mio. vom 30. November 2007/13. April 2013
(LBBW-Kredit) sowie der Wandelanleihe (ISIN: DE000A0LNA87) geführten
Verhandlungen wurden von den Gläubigern wesentliche Eckpunkte eines
umfassenden Restrukturierungskonzepts vorgelegt:
Im Wege einer vereinfachten Kapitalherabsetzung zur Verlustdeckung soll das
bestehende Grundkapital im Verhältnis 200 zu 1 auf 0,5% des bisherigen
Grundkapitals herabgesetzt werden. Danach ist unter anderem vorgesehen,
dass der SynLoan I sowie die Wandelanleihe jeweils mit ihrem vollständigen
Gesamtnominalbetrag im Wege der Sachkapitalerhöhung in die Gesellschaft
eingebracht werden (sog. debt-to-equity swap), was zu einer relativen
Beteiligung dieser beider Gläubigergruppen am Grundkapital von 80% (SynLoan
I) zu 20% (Wandelanleihe) führen würde.
Darüber hinaus sieht das Finanzierungskonzept eine Barkapitalerhöhung mit
Bezugsrechten der Alt-Aktionäre und - als Gegenleistung für deren
Anspruchsverzicht - mit Zulassung der Inhaber der Hybridanleihe (ISIN:
DE000A0JQMH5) bzw. eine wirtschaftliche vergleichbare, alternative Struktur
vor, die es den Alt-Aktionären und den Inhabern der Hybridanleihe
ermöglicht, in einem noch fest zu legenden Binnenverhältnis zusätzlich bis
zu 3% des Grundkapitals nach Sach- und Barkapitalerhöhung zu übernehmen.
Darüber hinaus haben die Gläubiger des SynLoan I der Gesellschaft eine
Brückenfinanzierung in Höhe von ca. EUR 140 Mio. zur Deckung des
zusätzlichen Liquiditätsbedarfs auf Basis einer Vereinbarung über
wesentliche Eckpunkte zugesagt. Mit der Brückenfinanzierung wäre der
Bestand der Gesellschaft voraussichtlich bis zum geplanten Abschluss der
Restrukturierung gesichert. Zudem wurde ein Hinausschieben der Fälligkeit
der Rückzahlungsansprüche aus dem LBBW-Kredit in Aussicht gestellt. Die
Vertreter der Gläubiger der Wandelanleihe haben zudem in Aussicht gestellt,
eine zeitliche Verschiebung des Kündigungsrechts zum 29. März 2014
(sogenannte Put-Option) zu unterstützen, sofern dies im Rahmen der
Umsetzung des Restrukturierungskonzepts erforderlich werden sollte.
Die Gesellschaft wird kurzfristig diese Ergebnisse prüfen, auf dieser Basis
weitere Verhandlungen führen und im Falle einer detaillierten
Gesamteinigung zur Hauptversammlung und zur Versammlung der
Hybridanleihegläubiger einladen, um das ganzheitliche
Restrukturierungskonzept den Aktionären und Hybridanleihegläubigern zur
Abstimmung vorzulegen.
Der Vorstand gibt hiermit zudem bekannt, dass die - in den Ad
hoc-Mitteilungen der Gesellschaft vom 12. und 19. Juli 2013 angekündigte -
strategische Überprüfung sämtlicher Geschäftsbereiche und ihrer Wertansätze
zum 30. Juni 2013 einen Abschreibungsbedarf in Höhe von insgesamt ca. EUR
350 Mio. (HGB) ergeben hat, wobei dieser Betrag auf Abschreibungen in
verschiedenen Bereichen beruht; zu nennen sind insbesondere
Bewertungsanpassungen im Immobilienbereich, im Kavernengeschäft sowie im
Bereich von Beteiligungen und Forderungen.
Der Vorstand zeigt dementsprechend hiermit an, dass ein Verlust von mehr
als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft besteht (§ 92 Absatz 1
AktG).
Der Halbjahresbericht zum 30. Juni 2013 als Konzern- und Einzelabschluss
wird - wie mit Ad hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 19. Juli 2013
angekündigt - voraussichtlich am 26. August 2013 veröffentlicht werden.
10.08.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: IVG Immobilien AG
Zanderstr. 5-7
53177 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 (0)228 844-400
Fax: +49 (0)228 844-372
E-Mail: ir@ivg.de
Internet: www.ivg.de
ISIN: DE0006205701, DE000A0JQMH5
WKN: 620570, A0JQMH
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime
Standard), München; Freiverkehr in Hamburg, Hannover,
Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Vertretern der zu 'Adhoc-Komitees' zusammengeschlossenen, wesentlichen
Gläubiger (i) des Kreditvertrags über EUR 1.350 Mio. vom 25. September
2007/13. April 2012 (SynLoan I), (ii) des Kreditvertrags über EUR 1.047,4
Mio. vom 12. Mai 2009/24. Februar 2012 (SynLoan II), (iii) des bilateralen
Kreditvertrags über EUR 100 Mio. vom 30. November 2007/13. April 2013
(LBBW-Kredit) sowie der Wandelanleihe (ISIN: DE000A0LNA87) geführten
Verhandlungen wurden von den Gläubigern wesentliche Eckpunkte eines
umfassenden Restrukturierungskonzepts vorgelegt:
Im Wege einer vereinfachten Kapitalherabsetzung zur Verlustdeckung soll das
bestehende Grundkapital im Verhältnis 200 zu 1 auf 0,5% des bisherigen
Grundkapitals herabgesetzt werden. Danach ist unter anderem vorgesehen,
dass der SynLoan I sowie die Wandelanleihe jeweils mit ihrem vollständigen
Gesamtnominalbetrag im Wege der Sachkapitalerhöhung in die Gesellschaft
eingebracht werden (sog. debt-to-equity swap), was zu einer relativen
Beteiligung dieser beider Gläubigergruppen am Grundkapital von 80% (SynLoan
I) zu 20% (Wandelanleihe) führen würde.
Darüber hinaus sieht das Finanzierungskonzept eine Barkapitalerhöhung mit
Bezugsrechten der Alt-Aktionäre und - als Gegenleistung für deren
Anspruchsverzicht - mit Zulassung der Inhaber der Hybridanleihe (ISIN:
DE000A0JQMH5) bzw. eine wirtschaftliche vergleichbare, alternative Struktur
vor, die es den Alt-Aktionären und den Inhabern der Hybridanleihe
ermöglicht, in einem noch fest zu legenden Binnenverhältnis zusätzlich bis
zu 3% des Grundkapitals nach Sach- und Barkapitalerhöhung zu übernehmen.
Darüber hinaus haben die Gläubiger des SynLoan I der Gesellschaft eine
Brückenfinanzierung in Höhe von ca. EUR 140 Mio. zur Deckung des
zusätzlichen Liquiditätsbedarfs auf Basis einer Vereinbarung über
wesentliche Eckpunkte zugesagt. Mit der Brückenfinanzierung wäre der
Bestand der Gesellschaft voraussichtlich bis zum geplanten Abschluss der
Restrukturierung gesichert. Zudem wurde ein Hinausschieben der Fälligkeit
der Rückzahlungsansprüche aus dem LBBW-Kredit in Aussicht gestellt. Die
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eine zeitliche Verschiebung des Kündigungsrechts zum 29. März 2014
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Umsetzung des Restrukturierungskonzepts erforderlich werden sollte.
Die Gesellschaft wird kurzfristig diese Ergebnisse prüfen, auf dieser Basis
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Gesamteinigung zur Hauptversammlung und zur Versammlung der
Hybridanleihegläubiger einladen, um das ganzheitliche
Restrukturierungskonzept den Aktionären und Hybridanleihegläubigern zur
Abstimmung vorzulegen.
Der Vorstand gibt hiermit zudem bekannt, dass die - in den Ad
hoc-Mitteilungen der Gesellschaft vom 12. und 19. Juli 2013 angekündigte -
strategische Überprüfung sämtlicher Geschäftsbereiche und ihrer Wertansätze
zum 30. Juni 2013 einen Abschreibungsbedarf in Höhe von insgesamt ca. EUR
350 Mio. (HGB) ergeben hat, wobei dieser Betrag auf Abschreibungen in
verschiedenen Bereichen beruht; zu nennen sind insbesondere
Bewertungsanpassungen im Immobilienbereich, im Kavernengeschäft sowie im
Bereich von Beteiligungen und Forderungen.
Der Vorstand zeigt dementsprechend hiermit an, dass ein Verlust von mehr
als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft besteht (§ 92 Absatz 1
AktG).
Der Halbjahresbericht zum 30. Juni 2013 als Konzern- und Einzelabschluss
wird - wie mit Ad hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 19. Juli 2013
angekündigt - voraussichtlich am 26. August 2013 veröffentlicht werden.
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