13. Aufsichtsrats-Panel: Aufsichtsräte in deutschen
Familienunternehmen - eine andere Liga?
Düsseldorf (ots) -
Familienunternehmen unterscheiden sich nicht nur durch ihre Art
der Unternehmensführung von managergeführten Firmen. Auch in der
Weise, wie ihre Aufsichtsräte und Beiratsgremien eingebunden werden,
gibt es deutliche Unterschiede. Das zeigt die 13.
Aufsichtsrats-Panel-Befragung, die von der Zeitschrift 'Der
Aufsichtsrat' in Zusammenarbeit mit der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO vorgenommen wurde und deren
Ergebnisse in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift 'Der
Aufsichtsrat' vorgestellt werden.
In vier Abschnitten stellten sich 48 Panelteilnehmer, die aufgrund
von Mehrfachmandaten Erfahrungen aus 183 Gesellschaften
repräsentieren, Fragen zur Kontroll- und Beratungsfunktion sowie zur
Organisation und Qualifikation der Aufsichts- und Beratungsgremien in
den unterschiedlichen Unternehmensstrukturen.
Kontrolle, Überwachung und Beratung
Bei der Arbeitsweise der Aufsichtsgremien wird in
Familienunternehmen vor allem die Beratungsfunktion betont. Der
Aufsichts- oder Beirat nehme keine reine Aufsichtsfunktion wahr,
meinten 52,1 Prozent der Panelteilnehmer. Dagegen stünden in
managergeleiteten Unternehmen überwiegend Kontrolle und Überwachung
im Vordergrund. Zugleich betonen die Panelteilnehmer die engere oder
kooperative Beziehung zwischen Aufsichtsrat und Managern in
familiengeleiteten Unternehmen.
Organisation und Information in Familienunternehmen
Organisatorische und/oder inhaltliche Unterschiede in der Arbeit
im Aufsichtsrat werden von der großen Mehrheit (80,9%) der
Panelteilnehmer berichtet. Schwerpunktmäßig werden die in
Familienunternehmen weniger formalisierten Abläufe und eine eher
weniger systematische Informationsversorgung der Mandatsträger
genannt. Auch inhaltliche Unterschiede werden von mehr als der Hälfte
der Antwortenden (57,4%) angeführt. Diese bestünden vor allem in
einer ausgeprägten Gremiendiskussion, allerdings auch in einem
geringeren Einfluss auf Entscheidungen. Als Verbesserungsmöglichkeit
schlägt ein Drittel der Experten eine regelmäßige Information des
Gremiums anhand eines vorgegebenen Berichtswesens vor.
DCGK versus Kodex für Familiengesellschaften
In der Frage, wie bzw. ob der Deutsche Corporate Governance Kodex
(DCGK) auf Familienunternehmen angewendet werden sollte bzw. ob ein -
freiwilliger - Kodex für diese vorzuziehen sei, gingen die Meinungen
auseinander. Mit großer Mehrheit (64,6%) plädieren die Befragten für
einen aktiv geregelten Empfehlungskatalog für Familienunternehmen.
Hierbei denkt etwas mehr als ein Drittel (35,4%) an einen Kodex für
Familienunternehmen; der andere Teil erwägt die spezifische Anpassung
des bestehenden DCGK.
Qualifikation, Haftung und faktisches Verhalten
Eine klare Mehrheit von vier Fünfteln der Antwortenden hält
Differenzierungen in Bezug auf die Qualifikation und Haftung der
Aufsichtsräte von Familiengesellschaften gegenüber managergeleiteten
Unternehmen für verzichtbar. Ein abweichendes Verhalten im Verhältnis
von Aufsichtsrat-Vorstand-Aktionär in Familienunternehmen wird
allerdings von nahezu drei Vierteln der Antwortenden bestätigt.
Begründet wird dies mit der engeren Beziehung der Organmitglieder.
Kritiker unter den Mandatsträgern befürchten, dass in Einzelfällen
der Aufsichts- oder Beirat seinen Aufgaben nicht in Gänze nachkommen
und ein fehlendes oder eingeschränktes Verantwortungs-, Haftungs- und
Handlungsbewusstsein entstehen könne.
Aktuelle Corporate Governance-Fragen
Zum Abschluss wurde, wie bei allen früheren Panelbefragungen, die
Einschätzung der Experten zu zwei aktuellen Corporate
Governance-Fragen erbeten. Befragt zu der - inzwischen vom Bundesrat
abgelehnten - Reform des Aktiengesetzes (AktG-Reform), die eine
zwingende Mitwirkung der Hauptversammlung börsennotierter
Gesellschaften an der jährlichen Billigung des
Vorstandsvergütungssystems zum Ziel hatte, lehnten fast drei Fünftel
der Befragten (58,3%) eine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung ab. Befragt zur Zukunft der Kommission für den
Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), meinten 31,3 Prozent der
Antwortenden, die Kommission sollte aufgelöst werden bzw. die
Kodexidee habe sich überlebt. 70 Prozent sprachen sich für die
Fortsetzung des Kodex aus (betrieben durch eine
Industrie-/Praxisorganisation, durch eine eigene Organisation der
kodexunterworfenen Gesellschaften oder sichergestellt durch die
Bundesregierung).
Für das 13. Aufsichtsrats-Panel wurden 48 Mandatsträger
telefonisch befragt. Die Teilnehmer repräsentieren durch
Mehrfachmandate insgesamt 183 Gesellschaften. Insgesamt 91,7 Prozent
der Befragten sind Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende in
mindestens einem Überwachungsgremium. Etwas mehr als die Hälfte der
Panel-Teilnehmer (52,1%) hält ein bis drei Überwachungsmandate, fast
ein Drittel (31,3%) hat vier bis sechs Mandate übernommen, die
übrigen sind in sieben bis zehn Gremien vertreten. Insgesamt 16 der
repräsentierten Gesellschaften sind im Prime Standard gelistet (5
DAX, 3 MDAX, 2 SDAX, 1 TecDax und 5 weitere).
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse des 13. Panels erhalten Sie
auf Anfrage unter: ar.redaktion@fachverlag.de.
Der Aufsichtsrat
Die Fachzeitschrift 'Der Aufsichtsrat' aus dem Fachverlag der
Verlagsgruppe Handelsblatt liefert monatlich betriebswirtschaftliche
und juristische Fachinformationen journalistisch aufbereitet und
kompakt auf 16 Druckseiten. Kernelement der Zeitschrift sind die
Fachbeiträge, in denen aktuelle Probleme und wiederkehrende Aufgaben
der Mandatsträger in Überwachungsgremien beleuchtet werden. Für
Abonnenten steht ein umfassendes Online-Archiv zur Verfügung. Mehr
Informationen erhalten Sie unter www.aufsichtsrat.de.
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BDO ist die führende mittelständische Gesellschaft für
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Dienstleistungen, Steuerberatung
und wirtschaftsrechtliche Beratung sowie Advisory Services in
Deutschland. Mit über 1.900 Mitarbeitern an 24 Standorten betreut die
Gesellschaft nationale und internationale Unternehmen
unterschiedlicher Branchen und Größenordnung. Durch persönliche
Betreuung, Verlässlichkeit und höchste Qualität sowie durch die
Einbindung in das leistungsfähige internationale Netzwerk ist BDO die
erste Adresse für den Mittelstand, Familienunternehmen und
aufstrebende kapitalmarktorientierte Unternehmen.
BDO ist Gründungsmitglied des internationalen BDO Netzwerks. Es
ist die einzige der fünf weltweit tätigen Accountant-Gruppen mit
europäischen Wurzeln. Das Netzwerk von rechtlich selbstständigen,
voneinander unabhängigen Gesellschaften besteht seit 1963 und ist mit
knapp 55.000 Mitarbeitern in 138 Ländern präsent. Im Jahr 2012
erwirtschaftete das Netzwerk einen Umsatz von 4,6 Mrd. Euro.
OTS: Verlagsgruppe Handelsblatt
newsroom: http://www.presseportal.de/pm/8076
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_8076.rss2
Pressekontakt:
Dr. Annette Jünger-Fuhr
Tel.: 0211 887-1448
E-Mail: a.fuhr@fachverlag.de
www.aufsichtsrat.de
Familienunternehmen - eine andere Liga?
Düsseldorf (ots) -
Familienunternehmen unterscheiden sich nicht nur durch ihre Art
der Unternehmensführung von managergeführten Firmen. Auch in der
Weise, wie ihre Aufsichtsräte und Beiratsgremien eingebunden werden,
gibt es deutliche Unterschiede. Das zeigt die 13.
Aufsichtsrats-Panel-Befragung, die von der Zeitschrift 'Der
Aufsichtsrat' in Zusammenarbeit mit der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO vorgenommen wurde und deren
Ergebnisse in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift 'Der
Aufsichtsrat' vorgestellt werden.
In vier Abschnitten stellten sich 48 Panelteilnehmer, die aufgrund
von Mehrfachmandaten Erfahrungen aus 183 Gesellschaften
repräsentieren, Fragen zur Kontroll- und Beratungsfunktion sowie zur
Organisation und Qualifikation der Aufsichts- und Beratungsgremien in
den unterschiedlichen Unternehmensstrukturen.
Kontrolle, Überwachung und Beratung
Bei der Arbeitsweise der Aufsichtsgremien wird in
Familienunternehmen vor allem die Beratungsfunktion betont. Der
Aufsichts- oder Beirat nehme keine reine Aufsichtsfunktion wahr,
meinten 52,1 Prozent der Panelteilnehmer. Dagegen stünden in
managergeleiteten Unternehmen überwiegend Kontrolle und Überwachung
im Vordergrund. Zugleich betonen die Panelteilnehmer die engere oder
kooperative Beziehung zwischen Aufsichtsrat und Managern in
familiengeleiteten Unternehmen.
Organisation und Information in Familienunternehmen
Organisatorische und/oder inhaltliche Unterschiede in der Arbeit
im Aufsichtsrat werden von der großen Mehrheit (80,9%) der
Panelteilnehmer berichtet. Schwerpunktmäßig werden die in
Familienunternehmen weniger formalisierten Abläufe und eine eher
weniger systematische Informationsversorgung der Mandatsträger
genannt. Auch inhaltliche Unterschiede werden von mehr als der Hälfte
der Antwortenden (57,4%) angeführt. Diese bestünden vor allem in
einer ausgeprägten Gremiendiskussion, allerdings auch in einem
geringeren Einfluss auf Entscheidungen. Als Verbesserungsmöglichkeit
schlägt ein Drittel der Experten eine regelmäßige Information des
Gremiums anhand eines vorgegebenen Berichtswesens vor.
DCGK versus Kodex für Familiengesellschaften
In der Frage, wie bzw. ob der Deutsche Corporate Governance Kodex
(DCGK) auf Familienunternehmen angewendet werden sollte bzw. ob ein -
freiwilliger - Kodex für diese vorzuziehen sei, gingen die Meinungen
auseinander. Mit großer Mehrheit (64,6%) plädieren die Befragten für
einen aktiv geregelten Empfehlungskatalog für Familienunternehmen.
Hierbei denkt etwas mehr als ein Drittel (35,4%) an einen Kodex für
Familienunternehmen; der andere Teil erwägt die spezifische Anpassung
des bestehenden DCGK.
Qualifikation, Haftung und faktisches Verhalten
Eine klare Mehrheit von vier Fünfteln der Antwortenden hält
Differenzierungen in Bezug auf die Qualifikation und Haftung der
Aufsichtsräte von Familiengesellschaften gegenüber managergeleiteten
Unternehmen für verzichtbar. Ein abweichendes Verhalten im Verhältnis
von Aufsichtsrat-Vorstand-Aktionär in Familienunternehmen wird
allerdings von nahezu drei Vierteln der Antwortenden bestätigt.
Begründet wird dies mit der engeren Beziehung der Organmitglieder.
Kritiker unter den Mandatsträgern befürchten, dass in Einzelfällen
der Aufsichts- oder Beirat seinen Aufgaben nicht in Gänze nachkommen
und ein fehlendes oder eingeschränktes Verantwortungs-, Haftungs- und
Handlungsbewusstsein entstehen könne.
Aktuelle Corporate Governance-Fragen
Zum Abschluss wurde, wie bei allen früheren Panelbefragungen, die
Einschätzung der Experten zu zwei aktuellen Corporate
Governance-Fragen erbeten. Befragt zu der - inzwischen vom Bundesrat
abgelehnten - Reform des Aktiengesetzes (AktG-Reform), die eine
zwingende Mitwirkung der Hauptversammlung börsennotierter
Gesellschaften an der jährlichen Billigung des
Vorstandsvergütungssystems zum Ziel hatte, lehnten fast drei Fünftel
der Befragten (58,3%) eine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung ab. Befragt zur Zukunft der Kommission für den
Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), meinten 31,3 Prozent der
Antwortenden, die Kommission sollte aufgelöst werden bzw. die
Kodexidee habe sich überlebt. 70 Prozent sprachen sich für die
Fortsetzung des Kodex aus (betrieben durch eine
Industrie-/Praxisorganisation, durch eine eigene Organisation der
kodexunterworfenen Gesellschaften oder sichergestellt durch die
Bundesregierung).
Für das 13. Aufsichtsrats-Panel wurden 48 Mandatsträger
telefonisch befragt. Die Teilnehmer repräsentieren durch
Mehrfachmandate insgesamt 183 Gesellschaften. Insgesamt 91,7 Prozent
der Befragten sind Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende in
mindestens einem Überwachungsgremium. Etwas mehr als die Hälfte der
Panel-Teilnehmer (52,1%) hält ein bis drei Überwachungsmandate, fast
ein Drittel (31,3%) hat vier bis sechs Mandate übernommen, die
übrigen sind in sieben bis zehn Gremien vertreten. Insgesamt 16 der
repräsentierten Gesellschaften sind im Prime Standard gelistet (5
DAX, 3 MDAX, 2 SDAX, 1 TecDax und 5 weitere).
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Der Aufsichtsrat
Die Fachzeitschrift 'Der Aufsichtsrat' aus dem Fachverlag der
Verlagsgruppe Handelsblatt liefert monatlich betriebswirtschaftliche
und juristische Fachinformationen journalistisch aufbereitet und
kompakt auf 16 Druckseiten. Kernelement der Zeitschrift sind die
Fachbeiträge, in denen aktuelle Probleme und wiederkehrende Aufgaben
der Mandatsträger in Überwachungsgremien beleuchtet werden. Für
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BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BDO ist die führende mittelständische Gesellschaft für
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Dienstleistungen, Steuerberatung
und wirtschaftsrechtliche Beratung sowie Advisory Services in
Deutschland. Mit über 1.900 Mitarbeitern an 24 Standorten betreut die
Gesellschaft nationale und internationale Unternehmen
unterschiedlicher Branchen und Größenordnung. Durch persönliche
Betreuung, Verlässlichkeit und höchste Qualität sowie durch die
Einbindung in das leistungsfähige internationale Netzwerk ist BDO die
erste Adresse für den Mittelstand, Familienunternehmen und
aufstrebende kapitalmarktorientierte Unternehmen.
BDO ist Gründungsmitglied des internationalen BDO Netzwerks. Es
ist die einzige der fünf weltweit tätigen Accountant-Gruppen mit
europäischen Wurzeln. Das Netzwerk von rechtlich selbstständigen,
voneinander unabhängigen Gesellschaften besteht seit 1963 und ist mit
knapp 55.000 Mitarbeitern in 138 Ländern präsent. Im Jahr 2012
erwirtschaftete das Netzwerk einen Umsatz von 4,6 Mrd. Euro.
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