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OTS: Verlagsgruppe Handelsblatt / 13. Aufsichtsrats-Panel: Aufsichtsräte in ...

Veröffentlicht am 15.11.2013, 10:03
13. Aufsichtsrats-Panel: Aufsichtsräte in deutschen

Familienunternehmen - eine andere Liga?

Düsseldorf (ots) -

Familienunternehmen unterscheiden sich nicht nur durch ihre Art

der Unternehmensführung von managergeführten Firmen. Auch in der

Weise, wie ihre Aufsichtsräte und Beiratsgremien eingebunden werden,

gibt es deutliche Unterschiede. Das zeigt die 13.

Aufsichtsrats-Panel-Befragung, die von der Zeitschrift 'Der

Aufsichtsrat' in Zusammenarbeit mit der

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO vorgenommen wurde und deren

Ergebnisse in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift 'Der

Aufsichtsrat' vorgestellt werden.

In vier Abschnitten stellten sich 48 Panelteilnehmer, die aufgrund

von Mehrfachmandaten Erfahrungen aus 183 Gesellschaften

repräsentieren, Fragen zur Kontroll- und Beratungsfunktion sowie zur

Organisation und Qualifikation der Aufsichts- und Beratungsgremien in

den unterschiedlichen Unternehmensstrukturen.

Kontrolle, Überwachung und Beratung

Bei der Arbeitsweise der Aufsichtsgremien wird in

Familienunternehmen vor allem die Beratungsfunktion betont. Der

Aufsichts- oder Beirat nehme keine reine Aufsichtsfunktion wahr,

meinten 52,1 Prozent der Panelteilnehmer. Dagegen stünden in

managergeleiteten Unternehmen überwiegend Kontrolle und Überwachung

im Vordergrund. Zugleich betonen die Panelteilnehmer die engere oder

kooperative Beziehung zwischen Aufsichtsrat und Managern in

familiengeleiteten Unternehmen.

Organisation und Information in Familienunternehmen

Organisatorische und/oder inhaltliche Unterschiede in der Arbeit

im Aufsichtsrat werden von der großen Mehrheit (80,9%) der

Panelteilnehmer berichtet. Schwerpunktmäßig werden die in

Familienunternehmen weniger formalisierten Abläufe und eine eher

weniger systematische Informationsversorgung der Mandatsträger

genannt. Auch inhaltliche Unterschiede werden von mehr als der Hälfte

der Antwortenden (57,4%) angeführt. Diese bestünden vor allem in

einer ausgeprägten Gremiendiskussion, allerdings auch in einem

geringeren Einfluss auf Entscheidungen. Als Verbesserungsmöglichkeit

schlägt ein Drittel der Experten eine regelmäßige Information des

Gremiums anhand eines vorgegebenen Berichtswesens vor.

DCGK versus Kodex für Familiengesellschaften

In der Frage, wie bzw. ob der Deutsche Corporate Governance Kodex

(DCGK) auf Familienunternehmen angewendet werden sollte bzw. ob ein -

freiwilliger - Kodex für diese vorzuziehen sei, gingen die Meinungen

auseinander. Mit großer Mehrheit (64,6%) plädieren die Befragten für

einen aktiv geregelten Empfehlungskatalog für Familienunternehmen.

Hierbei denkt etwas mehr als ein Drittel (35,4%) an einen Kodex für

Familienunternehmen; der andere Teil erwägt die spezifische Anpassung

des bestehenden DCGK.

Qualifikation, Haftung und faktisches Verhalten

Eine klare Mehrheit von vier Fünfteln der Antwortenden hält

Differenzierungen in Bezug auf die Qualifikation und Haftung der

Aufsichtsräte von Familiengesellschaften gegenüber managergeleiteten

Unternehmen für verzichtbar. Ein abweichendes Verhalten im Verhältnis

von Aufsichtsrat-Vorstand-Aktionär in Familienunternehmen wird

allerdings von nahezu drei Vierteln der Antwortenden bestätigt.

Begründet wird dies mit der engeren Beziehung der Organmitglieder.

Kritiker unter den Mandatsträgern befürchten, dass in Einzelfällen

der Aufsichts- oder Beirat seinen Aufgaben nicht in Gänze nachkommen

und ein fehlendes oder eingeschränktes Verantwortungs-, Haftungs- und

Handlungsbewusstsein entstehen könne.

Aktuelle Corporate Governance-Fragen

Zum Abschluss wurde, wie bei allen früheren Panelbefragungen, die

Einschätzung der Experten zu zwei aktuellen Corporate

Governance-Fragen erbeten. Befragt zu der - inzwischen vom Bundesrat

abgelehnten - Reform des Aktiengesetzes (AktG-Reform), die eine

zwingende Mitwirkung der Hauptversammlung börsennotierter

Gesellschaften an der jährlichen Billigung des

Vorstandsvergütungssystems zum Ziel hatte, lehnten fast drei Fünftel

der Befragten (58,3%) eine Beschlussfassung durch die

Hauptversammlung ab. Befragt zur Zukunft der Kommission für den

Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), meinten 31,3 Prozent der

Antwortenden, die Kommission sollte aufgelöst werden bzw. die

Kodexidee habe sich überlebt. 70 Prozent sprachen sich für die

Fortsetzung des Kodex aus (betrieben durch eine

Industrie-/Praxisorganisation, durch eine eigene Organisation der

kodexunterworfenen Gesellschaften oder sichergestellt durch die

Bundesregierung).

Für das 13. Aufsichtsrats-Panel wurden 48 Mandatsträger

telefonisch befragt. Die Teilnehmer repräsentieren durch

Mehrfachmandate insgesamt 183 Gesellschaften. Insgesamt 91,7 Prozent

der Befragten sind Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende in

mindestens einem Überwachungsgremium. Etwas mehr als die Hälfte der

Panel-Teilnehmer (52,1%) hält ein bis drei Überwachungsmandate, fast

ein Drittel (31,3%) hat vier bis sechs Mandate übernommen, die

übrigen sind in sieben bis zehn Gremien vertreten. Insgesamt 16 der

repräsentierten Gesellschaften sind im Prime Standard gelistet (5

DAX, 3 MDAX, 2 SDAX, 1 TecDax und 5 weitere).

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse des 13. Panels erhalten Sie

auf Anfrage unter: ar.redaktion@fachverlag.de.

Der Aufsichtsrat

Die Fachzeitschrift 'Der Aufsichtsrat' aus dem Fachverlag der

Verlagsgruppe Handelsblatt liefert monatlich betriebswirtschaftliche

und juristische Fachinformationen journalistisch aufbereitet und

kompakt auf 16 Druckseiten. Kernelement der Zeitschrift sind die

Fachbeiträge, in denen aktuelle Probleme und wiederkehrende Aufgaben

der Mandatsträger in Überwachungsgremien beleuchtet werden. Für

Abonnenten steht ein umfassendes Online-Archiv zur Verfügung. Mehr

Informationen erhalten Sie unter www.aufsichtsrat.de.

BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

BDO ist die führende mittelständische Gesellschaft für

Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Dienstleistungen, Steuerberatung

und wirtschaftsrechtliche Beratung sowie Advisory Services in

Deutschland. Mit über 1.900 Mitarbeitern an 24 Standorten betreut die

Gesellschaft nationale und internationale Unternehmen

unterschiedlicher Branchen und Größenordnung. Durch persönliche

Betreuung, Verlässlichkeit und höchste Qualität sowie durch die

Einbindung in das leistungsfähige internationale Netzwerk ist BDO die

erste Adresse für den Mittelstand, Familienunternehmen und

aufstrebende kapitalmarktorientierte Unternehmen.

BDO ist Gründungsmitglied des internationalen BDO Netzwerks. Es

ist die einzige der fünf weltweit tätigen Accountant-Gruppen mit

europäischen Wurzeln. Das Netzwerk von rechtlich selbstständigen,

voneinander unabhängigen Gesellschaften besteht seit 1963 und ist mit

knapp 55.000 Mitarbeitern in 138 Ländern präsent. Im Jahr 2012

erwirtschaftete das Netzwerk einen Umsatz von 4,6 Mrd. Euro.

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Pressekontakt:

Dr. Annette Jünger-Fuhr

Tel.: 0211 887-1448

E-Mail: a.fuhr@fachverlag.de

www.aufsichtsrat.de

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