Cyber-Monday-Deal: Bis zu 60% Rabatt auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

Ermittler lassen Börsenchef Kengeter nicht vom Haken

Veröffentlicht am 20.07.2017, 13:50
© Reuters. Kengeter, CEO of Deutsche Boerse attends the initial public offering of Scale at the Frankfurt stock exchange in Frankfurt,
LSEG
-

Frankfurt (Reuters) - Deutsche-Börse-Chef Carsten Kengeter bleibt wegen des Vorwurfs des Insider-Handels unter Druck.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt widersprach der Darstellung des Konzerns, dass sie die Ermittlungen gegen Kengeter ohne Auflagen einstellen könnte. "Wir haben noch keine Angaben gemacht zum Verfahren mit Herrn Kengeter", sagte eine Sprecherin am Donnerstag. Die Behörde habe lediglich ein Anhörungsschreiben im Verfahren gegen den Konzern selbst geschickt. "Alles andere ist offen." Auch von anderen Stellen droht dem Manager noch Ärger: Die hessische Börsenaufsicht prüft die Zuverlässigkeit des gesamten Vorstands, und die Finanzaufsicht Bafin nimmt die am Dienstag veröffentlichte Ad-hoc-Mitteilung des Konzerns unter die Lupe.

Darin hatte der Börsenbetreiber erklärt, die Staatsanwaltschaft habe in Aussicht gestellt, das Ermittlungsverfahren gegen Kengeter ohne Auflagen einzustellen. Die Deutsche Börse selbst soll zwei Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Millionen Euro zahlen: 5,5 Millionen wegen des Vorwurfs des Insiderhandels sowie fünf Millionen wegen der verspäteten Information über die letztendlich gescheiterten Fusionsgespräche mit der London Stock Exchange (LON:LSE). Zumindest beim Vorwurf des Insiderhandels geht die Staatsanwaltschaft von Vorsatz bei der Deutschen Börse aus.

Kengeter hatte im Dezember 2015 für 4,5 Millionen Euro Aktien des Börsenbetreibers gekauft - zwei Monate, bevor die Fusionspläne mit der LSE öffentlich wurden. Diese hatten den Aktienkurs massiv nach oben getrieben. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft gab es zu diesem Zeitpunkt bereits Gespräche mit der LSE. Kengeter hält die Anschuldigungen für haltlos: "Insiderhandel widerspricht allem, wofür ich stehe", sagte er auf der Hauptversammlung im Mai. Auch die Deutsche Börse hat sich hinter ihn gestellt. Der Vorstandschef habe die Aktien im Rahmen eines Vergütungsprogramms gekauft, mit dem Aufsichtsratschef Joachim Faber den ehemaligen Investmentbanker langfristig an die Börse binden wollte.

VERTRAGSVERLÄNGERUNG AUF EIS

© Reuters. Kengeter, CEO of Deutsche Boerse attends the initial public offering of Scale at the Frankfurt stock exchange in Frankfurt,

In dem Schreiben der Staatsanwaltschaft an die Börse werden auch schwere Vorwürfe gegen Kengeter selbst erhoben, wie eine Person mit Kenntnis des Dokuments sagte. Die Ermittler werfen Kengeter demnach vor, bei der Annahme des Vergütungsprogramms nicht nur fahrlässig sondern mit Vorsatz gehandelt zu haben. Die "Wirtschaftswoche" hatte berichtet, die Staatsanwaltschaft gehe davon aus, dass Kengeter mit "bedingtem Vorsatz" gehandelt habe. Die Behörde und die Deutsche Börse wollten sich zu dem Vorwurf nicht äußern. Die Deutsche Börse prüft zurzeit das Schreiben der Staatsanwaltschaft. So lange der Konzern die Geldbuße nicht akzeptiert habe, sei das Verfahren offen, sagte ein Sprecher.

Die Deutsche Börse und Kengeter hoffen seit Monaten auf ein Ende der Ermittlungen. Sein Vertrag läuft noch bis März 2018, er sollte eigentlich schon längst verlängert werden. Solange die Vorwürfe nicht aus dem Weg geräumt sind, ist daran aber nicht zu denken. In Hessen hat sich Kengeter wegen der letztendlich gescheiterten Fusionspläne mit der LSE zahlreiche Feinde gemacht. Viele fürchteten, der Finanzplatz Frankfurt könnte an Bedeutung verlieren.

Die im hessischen Wirtschaftsministerium angesiedelte Börsenaufsicht fahndet bei ihrer Zuverlässigkeitsprüfung im Vorstand der Deutschen Börse nach Verantwortlichen für mögliche Rechtsverstöße. Die Untersuchung dauere an, zu Ergebnissen könne man sich daher nicht äußern, erklärte die Behörde. Ein Insider sprach von einem außergewöhnlichen Schritt. Der Ausgang sei offen. Wegen der Vorwürfe gegen Kengeter werde es schwierig für alle Beteiligten, sagte eine zweite mit der Angelegenheit vertraute Person. Sollte die Börsenaufsicht Kengeter oder andere Vorstände als nicht zuverlässig einstufen, kann die Behörde sie abberufen.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.