DIC Asset AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
DIC Asset AG
05.01.2012 18:01
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die DIC Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts, Frankfurt am Main,
Deutschland, hat uns am 3. Januar 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt,
dass ihr Stimmrechtsanteil an der DIC Asset AG, Frankfurt am Main, am 28.
Dezember 2011 die Schwelle von 10 % überschritten hat und zu diesem Tag
11,66 % (entsprechend 5.331.993 Stimmen) beträgt.
Vor diesem Hintergrund hat die DIC Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen
Rechts, Frankfurt am Main, Deutschland, uns ergänzend dazu gemäß § 27a Abs.
1 WpHG folgendes mitgeteilt:
a) Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele und nicht der
Erzielung von Handelsgewinnen.
b) Die DIC Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts beabsichtigt nicht,
innerhalb der nächsten 12 Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf
sonstige Weise an der DIC Asset AG zu erlangen; ausgenommen hiervon ist die
Möglichkeit einer Verhältnis wahrenden Teilnahme an Kapitalerhöhungen.
c) Die DIC Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts strebt keine
Einflussnahme - ausgenommen hiervon ist die Ausübung von Stimmrechten in
der Hauptversammlung der DIC Asset AG - auf die Besetzung von Verwaltungs-,
Leitungs- und/oder Aufsichtsorganen der DIC Asset AG an.
d) Die DIC Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts strebt keine
Verringerung der Eigenkapitalquote der DIC Asset AG oder eine wesentliche
Veränderung der Dividendenpolitik an.
Zu der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel
teilte die DIC Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß § 27a
Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass der Erwerb von Stimmrechten an der DIC Asset
AG durch die Einbringung von Aktien gegen eine Erhöhung des Kapitalkontos
des einbringenden Gesellschafters bei der DIC Beteiligungsgesellschaft
bürgerlichen Rechts erfolgte. Hinsichtlich des Stimmrechtserwerbs an der
DIC Asset AG wurden daher weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet.
Frankfurt am Main, Januar 2012
DIC Asset AG
Der Vorstand
05.01.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: DIC Asset AG
Eschersheimer Landstr. 223
60320 Frankfurt
Deutschland
Internet: www.dic-asset.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Die DIC Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts, Frankfurt am Main,
Deutschland, hat uns am 3. Januar 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt,
dass ihr Stimmrechtsanteil an der DIC Asset AG, Frankfurt am Main, am 28.
Dezember 2011 die Schwelle von 10 % überschritten hat und zu diesem Tag
11,66 % (entsprechend 5.331.993 Stimmen) beträgt.
Vor diesem Hintergrund hat die DIC Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen
Rechts, Frankfurt am Main, Deutschland, uns ergänzend dazu gemäß § 27a Abs.
1 WpHG folgendes mitgeteilt:
a) Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele und nicht der
Erzielung von Handelsgewinnen.
b) Die DIC Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts beabsichtigt nicht,
innerhalb der nächsten 12 Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf
sonstige Weise an der DIC Asset AG zu erlangen; ausgenommen hiervon ist die
Möglichkeit einer Verhältnis wahrenden Teilnahme an Kapitalerhöhungen.
c) Die DIC Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts strebt keine
Einflussnahme - ausgenommen hiervon ist die Ausübung von Stimmrechten in
der Hauptversammlung der DIC Asset AG - auf die Besetzung von Verwaltungs-,
Leitungs- und/oder Aufsichtsorganen der DIC Asset AG an.
d) Die DIC Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts strebt keine
Verringerung der Eigenkapitalquote der DIC Asset AG oder eine wesentliche
Veränderung der Dividendenpolitik an.
Zu der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel
teilte die DIC Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß § 27a
Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass der Erwerb von Stimmrechten an der DIC Asset
AG durch die Einbringung von Aktien gegen eine Erhöhung des Kapitalkontos
des einbringenden Gesellschafters bei der DIC Beteiligungsgesellschaft
bürgerlichen Rechts erfolgte. Hinsichtlich des Stimmrechtserwerbs an der
DIC Asset AG wurden daher weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet.
Frankfurt am Main, Januar 2012
DIC Asset AG
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