IFM Immobilien AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
IFM Immobilien AG
02.05.2012 23:30
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Mitteilung gemäß § 27a WpHG
Herr Georg Glatzel, wohnhaft in Frankfurt am Main, Deutschland (der
'Mitteilende') hat am 10. April 2012 in einer Stimmrechtsmitteilung gemäß §
21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der IFM
Immobilien AG, Heidelberg, Deutschland, am 5. April 2012 insgesamt 11,12 %
(1.056.353 Stimmrechte) betrug. Auf die vorgenannte Stimmrechtsmitteilung,
die von der IFM Immobilien AG am 12. April 2012 veröffentlicht wurde, wird
hiermit ausdrücklich Bezug genommen.
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und der
Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel macht der Mitteilende gemäß
§ 27a Absatz 1 WpHG folgende Angaben:
1. Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Absatz 1 Satz 1 i.
V. m. Satz 3 WpHG):
a) Der Erwerb der zur Schwellenüberschreitung führenden Stimmrechte
erfolgte aufgrund der Ausübung von dem Mitteilenden als Vorstand der
Gesellschaft als Vergütungsbestandteil gewährten Aktienoptionen. Die
Beteiligung des Mitteilenden an der Gesellschaft dient im Übrigen der
Umsetzung strategischer Ziele des Mitteilenden.
b) Vorbehaltlich der Ausübung weiterer Aktienoptionen beabsichtigt der
Mitteilende derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere
Stimmrechte der IFM Immobilien AG zu erwerben oder auf sonstige Weise zu
erlangen.
c) Der Mitteilende strebt eine Einflussnahme auf die Besetzung von
Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an. Er beabsichtigt,
weiterhin in dem Vorstand der IFM Immobilien AG vertreten zu sein. Eine
Einflussnahme auf die Besetzung des Aufsichtsrats der IFM Immobilien AG
soll dabei - entsprechend den Bestimmungen des Aktiengesetzes - über die
Ausübung der Stimmrechte in der Hauptversammlung der IFM Immobilien AG
erfolgen.
d) Die Mitteilenden streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
der IFM Immobilien AG an, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von
Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.
2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Absatz 1 Satz 4 WpHG):
Der Erwerb der Anteile an der IFM Immobilien AG durch den Mitteilenden
wurde durch Eigenmittel finanziert.
02.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: IFM Immobilien AG
Karl-Ludwig-Straße 2
69117 Heidelberg
Deutschland
Internet: www.ifm.ag
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
IFM Immobilien AG
02.05.2012 23:30
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Mitteilung gemäß § 27a WpHG
Herr Georg Glatzel, wohnhaft in Frankfurt am Main, Deutschland (der
'Mitteilende') hat am 10. April 2012 in einer Stimmrechtsmitteilung gemäß §
21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der IFM
Immobilien AG, Heidelberg, Deutschland, am 5. April 2012 insgesamt 11,12 %
(1.056.353 Stimmrechte) betrug. Auf die vorgenannte Stimmrechtsmitteilung,
die von der IFM Immobilien AG am 12. April 2012 veröffentlicht wurde, wird
hiermit ausdrücklich Bezug genommen.
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und der
Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel macht der Mitteilende gemäß
§ 27a Absatz 1 WpHG folgende Angaben:
1. Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Absatz 1 Satz 1 i.
V. m. Satz 3 WpHG):
a) Der Erwerb der zur Schwellenüberschreitung führenden Stimmrechte
erfolgte aufgrund der Ausübung von dem Mitteilenden als Vorstand der
Gesellschaft als Vergütungsbestandteil gewährten Aktienoptionen. Die
Beteiligung des Mitteilenden an der Gesellschaft dient im Übrigen der
Umsetzung strategischer Ziele des Mitteilenden.
b) Vorbehaltlich der Ausübung weiterer Aktienoptionen beabsichtigt der
Mitteilende derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere
Stimmrechte der IFM Immobilien AG zu erwerben oder auf sonstige Weise zu
erlangen.
c) Der Mitteilende strebt eine Einflussnahme auf die Besetzung von
Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an. Er beabsichtigt,
weiterhin in dem Vorstand der IFM Immobilien AG vertreten zu sein. Eine
Einflussnahme auf die Besetzung des Aufsichtsrats der IFM Immobilien AG
soll dabei - entsprechend den Bestimmungen des Aktiengesetzes - über die
Ausübung der Stimmrechte in der Hauptversammlung der IFM Immobilien AG
erfolgen.
d) Die Mitteilenden streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
der IFM Immobilien AG an, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von
Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.
2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Absatz 1 Satz 4 WpHG):
Der Erwerb der Anteile an der IFM Immobilien AG durch den Mitteilenden
wurde durch Eigenmittel finanziert.
02.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: IFM Immobilien AG
Karl-Ludwig-Straße 2
69117 Heidelberg
Deutschland
Internet: www.ifm.ag
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------