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EU-Bankenabwicklerin bei Ausnahmen für Einlagensicherung skeptisch

Veröffentlicht am 04.11.2015, 21:40
Aktualisiert 04.11.2015, 21:50
© Reuters.  EU-Bankenabwicklerin bei Ausnahmen für Einlagensicherung skeptisch

Tirana, 04. Nov (Reuters) - Die Chefin der neuen Abwicklungsbehörde für Banken im Euroraum (SRB) sieht Ausnahmen für Sparkassen und Genossenschaftsbanken bei der EU-Einlagensicherung skeptisch. "Es würde mir schon etwas schwerfallen zu sagen, ich nehme diese Banken mit rein und lasse solche Banken außen vor", sagte die SRB-Vorsitzende Elke König in einem Reuters-Interview am Mittwoch. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker will die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken offenbar von der geplanten einheitlichen Einlagensicherung ausnehmen. Er hatte sich auf einer Diskussionsveranstaltung im Oktober in Passau entsprechend geäußert. Gegen die geplante Einlagensicherung gibt es bei Politik und Banken große Widerstände. Die Bundesregierung und deutsche Sparkassen lehnen eine solche EU-Absicherung ab.

"Ich gehe davon aus, dass Herr Juncker's Team an einem konkreten Vorschlag arbeitet. Es wäre verfrüht, zu diesem Zeitpunkt die Äußerung zu kommentieren", ergänzte die oberste EU-Bankenabwicklerin. Laut einer Sprecherin der EU-Kommission wird der konkrete Gesetzesvorschlag bis Jahresende vorliegen. Das EU-System solle auf den bestehenden Modellen aufbauen, darunter auf der überarbeiteten Einlagesicherungsrichtlinie, die alle Mitgliedsstaaten bis Anfang Juli umgesetzt haben sollten

Die neue Abwicklungsbehörde SRB, der König vorsteht, soll 2016 an den Start gehen. Sie ist Teil der Bankenunion, mit der die EU die Kontrolle über die Geldhäuser verstärken und die Folgen von Finanzkrisen abmildern will. König war bis zum Frühjahr Chefin der deutschen Finanzaufsicht BaFin.

Deutsche Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind nach der neuen EU-Richtlinie nicht mehr davon befreit, sich einem gesetzlichen Entschädigungsmodell unterzuordnen. Allerdings konnten sie sich ihr eigenes Einlagensicherungssystem als gleichwertig anerkennen lassen.

Mit den Plänen zur gemeinsamen Einlagensicherung will die EU-Kommission die nationalen Mechanismen ergänzen, aber nicht ersetzen. Laut einer EU-Verordnung zur Abwicklung maroder Geldhäuser sind Guthaben der Sparer bis zu 100.000 Euro pro Bank geschützt, wenn ein Geldhaus in Schieflage geraten sollte. Nach Ansicht der EU-Kommission reicht diese Regel aber nicht aus, da Banken und Regierungen in der Euro-Zone zu eng miteinander verknüpft sind.

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