BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundestag hat den Weg für milliardenschwere Steuerrückzahlungen an ausländische Aktionäre freigemacht. Das Parlament verabschiedete am Donnerstag ein Gesetz, mit dem Deutschland ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) umsetzt. Nach Ansicht der Luxemburger Richter zahlten ausländische Anteilseigner in Deutschland bislang zu hohe Abgaben auf ihre Dividenden.
Die Korrektur der beanstandeten Regelung belastet den Fiskus in den kommenden beiden Jahren mit jeweils rund 1,5 Milliarden Euro. In den Jahren 2015 und 2016 werden jeweils rund 600 Millionen Euro fällig. Weil sich Bund und Länder die Kosten teilen, muss auch der Bundesrat der Neuregelung zustimmen. In der Länderkammer gibt es allerdings Kritik am Vorhaben, für künftige Fälle eine Steuerbefreiung bei Streubesitz-Dividenden einzuführen. Deshalb könnte der Gesetzentwurf im Vermittlungsausschuss landen.
Von der Umsetzung des EuGH-Urteils profitieren Unternehmen aus EU-Staaten, die Anteile an einer deutschen Gesellschaft halten. Auf die Dividenden-Zahlungen werden Steuern fällig, die inländische Unternehmen jedoch später von ihrer Körperschaftssteuer abziehen können. Weil der Europäische Gerichtshof darin eine Ungleichbehandlung erkannte, müssen die bisherigen Regelungen reformiert und das zu viel gezahlte Geld zurückerstattet werden./ax/sl/DP/hbr
Die Korrektur der beanstandeten Regelung belastet den Fiskus in den kommenden beiden Jahren mit jeweils rund 1,5 Milliarden Euro. In den Jahren 2015 und 2016 werden jeweils rund 600 Millionen Euro fällig. Weil sich Bund und Länder die Kosten teilen, muss auch der Bundesrat der Neuregelung zustimmen. In der Länderkammer gibt es allerdings Kritik am Vorhaben, für künftige Fälle eine Steuerbefreiung bei Streubesitz-Dividenden einzuführen. Deshalb könnte der Gesetzentwurf im Vermittlungsausschuss landen.
Von der Umsetzung des EuGH-Urteils profitieren Unternehmen aus EU-Staaten, die Anteile an einer deutschen Gesellschaft halten. Auf die Dividenden-Zahlungen werden Steuern fällig, die inländische Unternehmen jedoch später von ihrer Körperschaftssteuer abziehen können. Weil der Europäische Gerichtshof darin eine Ungleichbehandlung erkannte, müssen die bisherigen Regelungen reformiert und das zu viel gezahlte Geld zurückerstattet werden./ax/sl/DP/hbr