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Grünes Licht für Verbot von Werkverträgen beim Schlachten

Veröffentlicht am 28.07.2020, 16:33
Aktualisiert 28.07.2020, 16:36
© Reuters.

Berlin, 28. Jul (Reuters) - Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat in der Bundesregierung grünes Licht bekommen für ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie. Das Kabinett werde den Gesetzentwurf nach letzten Änderungen am Mittwoch wie geplant auf den Weg bringen, erfuhr die Nachrichtenagentur Reuters am Dienstag aus Regierungskreisen. Die Bundesregierung reagiert damit auf die Corona-Ausbrüche in Schlachthöfen und auf die jahrelange Diskussion über schlechte Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie. Beim Schlachten, Zerlegen und in der Fleischverarbeitung dürfen Großbetriebe ab 2021 nur noch eigene Arbeitnehmer einsetzen. Ausgenommen von dem Verbot sind laut dem Reuters vorliegenden überarbeiteten Entwurf Unternehmen des Fleischerhandwerks mit bis zu 49 Beschäftigten. In einem ersten Entwurf war die Grenze bei 30 Beschäftigten gezogen worden.

Das sogenannte Arbeitsschutzkontrollgesetz schreibt auch eine Mindestbesichtigungsquote bei Kontrollen vor: Ab 2026 soll pro Jahr mindestens jeder 20. Betrieb besucht werden. Die Arbeitszeit muss künftig zudem elektronisch aufgezeichnet werden, um Kontrollen zu erleichtern. Der Gesetzentwurf betrifft eine 40-Milliarden-Euro-Branche. Die neuen Regeln sollen sicherstellen, dass Schlachthofbetreiber die Verantwortung für Missstände nicht länger auf Subunternehmer abwälzen können, die über Werkverträge Arbeitsleistungen erbringen.

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