BERLIN/MÜNCHEN (dpa-AFX) - Banken und Versicherungen verstoßen regelmäßig gegen die Vorschrift, Anlageberatungen umfassend zu dokumentieren. Das zeige eine Studie im Auftrag des Verbraucherschutzministeriums, die in der kommenden Woche veröffentlicht werden solle, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (Samstag). Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) wolle die Regeln zur Protokollpflicht nun nachbessern. "In der Praxis gibt es bei der Beratungsdokumentation offensichtlich große Defizite", sagte Maas der Zeitung.
Im Auftrag des Ministeriums hätten Wissenschaftler 1003 Verbraucher befragt, 119-mal Testkäufer zu Banken, Versicherungen und Vermittlern geschickt sowie Untersuchungen von Verbraucherschützern ausgewertet. Das Ergebnis sei verheerend ausgefallen. "Keine einzige Dokumentation gibt den Ablauf des Testgesprächs vollständig, richtig, verständlich und übersichtlich wieder", zitiert das Blatt aus der Studie.
Nur in jedem vierten Fall hätten die Testkäufer überhaupt ein Protokoll ausgehändigt bekommen. Und: "Wesentliche Inhalte des Gesprächs, zum Beispiel Empfehlung eines Produkts und deren Begründung, haben Berater in vielen Fällen gar nicht dokumentiert. Andere Gesprächsinhalte wurden unvollständig wiedergegeben."
Verbraucherschutzminister Maas monierte, wenn überhaupt nur jeder vierte Kunde ein Protokoll erhalte, werde der Zweck der Dokumentation nicht erfüllt. Die Ergebnisse der Studie will der Minister dem Bericht zufolge nun mit Branchenvertretern, Wissenschaftlern und Verbraucherverbänden beraten. "Unser Ziel wird es sein, dass die Beratungsdokumentation ihrer Funktion gerecht wird."
Bis Mitte vergangenen Jahres waren bei der Finanzaufsicht Bafin 7443 Beschwerden von Privatkunden über Anlageberater von Banken und Sparkassen eingegangen. Das hatte eine kleine Anfrage der Grünen an die Bundesregierung im vergangenen Herbst ergeben. Das "Mitarbeiter- und Beschwerderegister" war im November 2012 eingerichtet worden.
Die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft sprachen damals von einer relativ geringen Zahl. Man müsse beachten, dass bei der Bafin die gesamte Bandbreite - von Kritik, über Reklamationen bis hin zu tatsächlichen Beschwerden - registriert werde, ganz gleich, ob berechtigt oder unberechtigt.
Wegen Verstößen gegen die Beratungsprotokoll-Pflichten hatte die Behörde bis zu diesem Zeitpunkt sechs rechtskräftige Bußgeldbescheide erlassen - gegen fünf Privatbanken und eine Sparkasse. Weitere 28 Bußgeldverfahren waren anhängig.
Seit 2010 müssen Banken ihren Kunden nach jeder Anlageberatung ein Protokoll über den Verlauf des Gesprächs aushändigen.tk