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DGAP-Adhoc: MBB Industries AG: Ankündigung in Übereinstimmung mit Artikel 4 Paragraph 2 der Verordnung(EG) Nr. 2273/2003 der Kommission: MBB Industries AG beschließt Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms im Umfang von bis zu 1 Mio. EUR (deutsch)

Veröffentlicht am 11.01.2012, 14:10
Aktualisiert 11.01.2012, 14:12
MBB Industries AG: Ankündigung in Übereinstimmung mit Artikel 4 Paragraph 2 der Verordnung(EG) Nr. 2273/2003 der Kommission: MBB Industries AG beschließt Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms im Umfang von bis zu 1 Mio. EUR

MBB Industries AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf/Aktienrückkauf

11.01.2012 14:09

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ad-hoc Mitteilung gemäß § 15 WpHG

Ankündigung in Übereinstimmung mit Artikel 4 Paragraph 2 der Verordnung(EG)

Nr. 2273/2003 der Kommission: MBB Industries AG beschließt Durchführung

eines Aktienrückkaufprogramms im Umfang von bis zu 1 Mio. EUR

Berlin, 11. Januar 2012 - Vor dem Hintergrund eines die Erwartungen des

Vorstands erfüllenden Geschäftsjahres 2011 sowie einer derzeit guten

Auftragslage für das Geschäftsjahr 2012 hat die MBB Industries AG (ISIN

DE000A0ETBQ4), ein familiengeführter mittelständischer Konzern, heute

beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 30. Juni 2010

zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen.

Im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms sollen eigene Aktien in einem

Volumen von bis zu 1.000.000,00 Euro, jedoch maximal zu einem Kurs von 7,50

Euro je Stückaktie und insgesamt nicht mehr als 10 Prozent des

Grundkapitals (bis zu Stück 660.000) zurückgekauft werden. Die Aktien

werden ausschließlich über die Börse zurückgekauft.

Die Aktien dürfen zu allen in der Ermächtigung der Hauptversammlung

genannten Zwecken verwendet werden. Dies schließt insbesondere ein, die

Aktien ganz oder teilweise Dritten im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen

und/oder Unternehmensbeteiligungen unter Ausschluss des Bezugsrechts der

Aktionäre auf diese eigenen Aktien anzubieten. Der Erwerb zum Zweck des

Handels mit eigenen Aktien ist ausgeschlossen. Die endgültige Festlegung

der Verwendung erfolgt durch gesonderten Beschluss des Vorstands mit

Zustimmung des Aufsichtsrats.

Der Kaufpreis je Aktie darf gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung den

ermittelten Kurs der Aktien in der Eröffnungsauktion im XETRA-Handel der

Frankfurter Wertpapierbörse an dem Erwerbstag um nicht mehr als 10 Prozent

über- bzw. unterschreiten.

Der Aktienrückkauf wird unter Führung eines Kreditinstituts vorgenommen.

Das Kreditinstitut hat sich verpflichtet, den Aktienrückkauf in

Übereinstimung mit den Handelsbedingungen der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003

der Kommission vom 22. Dezember 2003 (nachfolgend 'EG-Verordnung')

durchzuführen. Das Kreditinstitut wird insbesondere die

Volumenbeschränkungen des Art. 5 Absatz 2 der EG-Verordnung beachten. Damit

können bis zu 25% des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens der

vorangegangenen 20 Börsentage am Kauftermin erworben werden. Hinsichtlich

des Kaufpreises wird das Kreditinstitut zudem insbesondere die

Beschränkungen des Art. 5 Absatz 1 der EG-Verordnung beachten. Das

Kreditinstitut ist ferner verpflichtet, der Gesellschaft die erforderlichen

Informationen zur Verfügung zu stellen, damit die Gesellschaft ihren in der

EG-Verordnung vorgeschriebenen Mitteilungspflichten nachkommen kann. Im

Übrigen trifft das Kreditinstitut die Ankaufsentscheidungen selbständig

nach eigenem Ermessen unter Beachtung der Marktgepflogenheiten sowie gemäß

der zulässigen Marktpraxis. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, dem

Kreditinstitut irgendwelche Weisungen zu erteilen.

Mit dem Rückkaufprogramm soll am 12. Januar 2012 begonnen werden. Das

Rückkaufprogramm ist bis zum 29. Februar 2012 befristet. Das

Rückkaufprogramm wird jedoch beendet, sobald Aktien im Gesamtgegenwert von

1.000.000,00 Euro erworben wurden; es kann davon unabhängig jederzeit

beendet werden. Die Informationen gemäß Artikel 4 Abs. 4 der EG-Verordnung

über den Erwerb der eigenen Aktien der MBB Industries AG werden bei der MBB

Industries AG, Joachimstaler Str. 34,10719 Berlin zur kostenlosen Ausgabe

bereitgehalten. Die Informationen sind auch im Internet unter

www.mbbindustries.com in der Rubrik 'Investor Relations / Aktienrückkauf'

abrufbar.

Weitere Informationen über die MBB Industries AG finden sich im Internet

unter

http://www.mbbindustries.com/

--

MBB Industries AG

Joachimstaler Str. 34

10719 Berlin

Tel +49-30-844 15 330

Fax +49-30-844 15 333

anfrage@mbbindustries.com

www.mbbindustries.com

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Aufsichtsrat

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11.01.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: MBB Industries AG

Joachimstaler Strasse 34

10719 Berlin

Deutschland

Telefon: +49 (0) 30 844 15 330

Fax: +49 (0) 30 844 15 333

E-Mail: anfrage@mbbindustries.com

Internet: www.mbbindustries.com

ISIN: DE000A0ETBQ4

WKN: A0ETBQ

Indizes: PXAP

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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