MBB Industries AG: Ankündigung in Übereinstimmung mit Artikel 4 Paragraph 2 der Verordnung(EG) Nr. 2273/2003 der Kommission: MBB Industries AG beschließt Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms im Umfang von bis zu 1 Mio. EUR
MBB Industries AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf/Aktienrückkauf
11.01.2012 14:09
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc Mitteilung gemäß § 15 WpHG
Ankündigung in Übereinstimmung mit Artikel 4 Paragraph 2 der Verordnung(EG)
Nr. 2273/2003 der Kommission: MBB Industries AG beschließt Durchführung
eines Aktienrückkaufprogramms im Umfang von bis zu 1 Mio. EUR
Berlin, 11. Januar 2012 - Vor dem Hintergrund eines die Erwartungen des
Vorstands erfüllenden Geschäftsjahres 2011 sowie einer derzeit guten
Auftragslage für das Geschäftsjahr 2012 hat die MBB Industries AG (ISIN
DE000A0ETBQ4), ein familiengeführter mittelständischer Konzern, heute
beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 30. Juni 2010
zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen.
Im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms sollen eigene Aktien in einem
Volumen von bis zu 1.000.000,00 Euro, jedoch maximal zu einem Kurs von 7,50
Euro je Stückaktie und insgesamt nicht mehr als 10 Prozent des
Grundkapitals (bis zu Stück 660.000) zurückgekauft werden. Die Aktien
werden ausschließlich über die Börse zurückgekauft.
Die Aktien dürfen zu allen in der Ermächtigung der Hauptversammlung
genannten Zwecken verwendet werden. Dies schließt insbesondere ein, die
Aktien ganz oder teilweise Dritten im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen
und/oder Unternehmensbeteiligungen unter Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre auf diese eigenen Aktien anzubieten. Der Erwerb zum Zweck des
Handels mit eigenen Aktien ist ausgeschlossen. Die endgültige Festlegung
der Verwendung erfolgt durch gesonderten Beschluss des Vorstands mit
Zustimmung des Aufsichtsrats.
Der Kaufpreis je Aktie darf gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung den
ermittelten Kurs der Aktien in der Eröffnungsauktion im XETRA-Handel der
Frankfurter Wertpapierbörse an dem Erwerbstag um nicht mehr als 10 Prozent
über- bzw. unterschreiten.
Der Aktienrückkauf wird unter Führung eines Kreditinstituts vorgenommen.
Das Kreditinstitut hat sich verpflichtet, den Aktienrückkauf in
Übereinstimung mit den Handelsbedingungen der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
der Kommission vom 22. Dezember 2003 (nachfolgend 'EG-Verordnung')
durchzuführen. Das Kreditinstitut wird insbesondere die
Volumenbeschränkungen des Art. 5 Absatz 2 der EG-Verordnung beachten. Damit
können bis zu 25% des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens der
vorangegangenen 20 Börsentage am Kauftermin erworben werden. Hinsichtlich
des Kaufpreises wird das Kreditinstitut zudem insbesondere die
Beschränkungen des Art. 5 Absatz 1 der EG-Verordnung beachten. Das
Kreditinstitut ist ferner verpflichtet, der Gesellschaft die erforderlichen
Informationen zur Verfügung zu stellen, damit die Gesellschaft ihren in der
EG-Verordnung vorgeschriebenen Mitteilungspflichten nachkommen kann. Im
Übrigen trifft das Kreditinstitut die Ankaufsentscheidungen selbständig
nach eigenem Ermessen unter Beachtung der Marktgepflogenheiten sowie gemäß
der zulässigen Marktpraxis. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, dem
Kreditinstitut irgendwelche Weisungen zu erteilen.
Mit dem Rückkaufprogramm soll am 12. Januar 2012 begonnen werden. Das
Rückkaufprogramm ist bis zum 29. Februar 2012 befristet. Das
Rückkaufprogramm wird jedoch beendet, sobald Aktien im Gesamtgegenwert von
1.000.000,00 Euro erworben wurden; es kann davon unabhängig jederzeit
beendet werden. Die Informationen gemäß Artikel 4 Abs. 4 der EG-Verordnung
über den Erwerb der eigenen Aktien der MBB Industries AG werden bei der MBB
Industries AG, Joachimstaler Str. 34,10719 Berlin zur kostenlosen Ausgabe
bereitgehalten. Die Informationen sind auch im Internet unter
www.mbbindustries.com in der Rubrik 'Investor Relations / Aktienrückkauf'
abrufbar.
Weitere Informationen über die MBB Industries AG finden sich im Internet
unter
http://www.mbbindustries.com/
--
MBB Industries AG
Joachimstaler Str. 34
10719 Berlin
Tel +49-30-844 15 330
Fax +49-30-844 15 333
anfrage@mbbindustries.com
www.mbbindustries.com
Vertretungsberechtigter Vorstand
Dr. Christof Nesemeier (Vorsitzender), Gert-Maria Freimuth
Aufsichtsrat
Dr. Peter Niggemann (Vorsitzender), Dr. Jan C. Heitmüller, Dr. Matthias
Rumpelhardt
Registergericht
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Registernummer: HR 97470
11.01.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: MBB Industries AG
Joachimstaler Strasse 34
10719 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 (0) 30 844 15 330
Fax: +49 (0) 30 844 15 333
E-Mail: anfrage@mbbindustries.com
Internet: www.mbbindustries.com
ISIN: DE000A0ETBQ4
WKN: A0ETBQ
Indizes: PXAP
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart
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Nr. 2273/2003 der Kommission: MBB Industries AG beschließt Durchführung
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Vorstands erfüllenden Geschäftsjahres 2011 sowie einer derzeit guten
Auftragslage für das Geschäftsjahr 2012 hat die MBB Industries AG (ISIN
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beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 30. Juni 2010
zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen.
Im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms sollen eigene Aktien in einem
Volumen von bis zu 1.000.000,00 Euro, jedoch maximal zu einem Kurs von 7,50
Euro je Stückaktie und insgesamt nicht mehr als 10 Prozent des
Grundkapitals (bis zu Stück 660.000) zurückgekauft werden. Die Aktien
werden ausschließlich über die Börse zurückgekauft.
Die Aktien dürfen zu allen in der Ermächtigung der Hauptversammlung
genannten Zwecken verwendet werden. Dies schließt insbesondere ein, die
Aktien ganz oder teilweise Dritten im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen
und/oder Unternehmensbeteiligungen unter Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre auf diese eigenen Aktien anzubieten. Der Erwerb zum Zweck des
Handels mit eigenen Aktien ist ausgeschlossen. Die endgültige Festlegung
der Verwendung erfolgt durch gesonderten Beschluss des Vorstands mit
Zustimmung des Aufsichtsrats.
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ermittelten Kurs der Aktien in der Eröffnungsauktion im XETRA-Handel der
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über- bzw. unterschreiten.
Der Aktienrückkauf wird unter Führung eines Kreditinstituts vorgenommen.
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durchzuführen. Das Kreditinstitut wird insbesondere die
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können bis zu 25% des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens der
vorangegangenen 20 Börsentage am Kauftermin erworben werden. Hinsichtlich
des Kaufpreises wird das Kreditinstitut zudem insbesondere die
Beschränkungen des Art. 5 Absatz 1 der EG-Verordnung beachten. Das
Kreditinstitut ist ferner verpflichtet, der Gesellschaft die erforderlichen
Informationen zur Verfügung zu stellen, damit die Gesellschaft ihren in der
EG-Verordnung vorgeschriebenen Mitteilungspflichten nachkommen kann. Im
Übrigen trifft das Kreditinstitut die Ankaufsentscheidungen selbständig
nach eigenem Ermessen unter Beachtung der Marktgepflogenheiten sowie gemäß
der zulässigen Marktpraxis. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, dem
Kreditinstitut irgendwelche Weisungen zu erteilen.
Mit dem Rückkaufprogramm soll am 12. Januar 2012 begonnen werden. Das
Rückkaufprogramm ist bis zum 29. Februar 2012 befristet. Das
Rückkaufprogramm wird jedoch beendet, sobald Aktien im Gesamtgegenwert von
1.000.000,00 Euro erworben wurden; es kann davon unabhängig jederzeit
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WKN: A0ETBQ
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in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart
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