Hamburg, 28. Jul (Reuters) - Im Rechtsstreit um möglicherweise überhöhte Zahlungen an Betriebsratsmitglieder von Volkswagen (DE:VOWG) VOWG_p.DE hat das Landgericht Braunschweig Anklagen wegen des Verdachts der Untreue zugelassen. Die Eröffnung des Verfahrens sei entsprechend den Anklagevorwürfen erfolgt, teilte das Gericht am Dienstag mit. Den Angeschuldigten - zwei früheren Vorstandsmitgliedern sowie einem ehemaligen und einem aktuell leitenden Personalmanager des Autobauers - werden Untreue beziehungsweise Untreue in einem besonders schweren Fall vorgeworfen.
Die Manager sollen als Personalvorstände beziehungsweise Leiter des Personalwesens der Marke VW zwischen Mai 2011 und Mai 2016 insgesamt fünf Arbeitnehmervertretern, darunter Betriebsratschef Bernd Osterloh, überhöhte Gehälter und Boni gewährt haben. Den vermutlichen Schaden bezifferte das Gericht auf mehr als fünf Millionen Euro.
VW hatte bereits bei der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft im November erklärt, man halte an der Rechtsauffassung fest, dass kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten festgestellt werden könne. Der Betriebsrat hatte damals erklärt, Osterloh treffe keine Verantwortung, da er nicht die Vergütung von Betriebsräten festlege.