Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Donnerstag (10.00 Uhr) über eine umstrittene Werbeaktion der Drogeriemarktkette Müller. Sie hatte 2014 Kunden damit geködert, dass sie auch Rabattgutscheine der Konkurrenz wie etwa von Rossmann oder dm annahm.
Daraufhin klagte die Wettbewerbszentrale, eine Selbstkontrollinstitution der Privatwirtschaft. Ihrer Meinung nach wurden durch das "gezielte Einsammeln der Gutscheinwerbung von anderen Anbietern deren Werbeaufwendungen zunichte gemacht". Die Vorinstanzen wiesen die Klage jedoch ab: "Ein unlauteres Eindringen in einen fremden Kundenkreis und ein Ausspannen oder Abfangen von Kunden" sei Müller mit der Aktion nicht vorzuwerfen, befand das Oberlandesgericht Stuttgart.