Beate Uhse AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Beate Uhse AG
11.01.2012 14:38
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Venus Hyggelig GmbH, Kiel, Deutschland teilte uns unter Bezug auf die
Stimmrechtsmitteilungen gem. § 21 Abs. 1 WpHG vom 28. und 29. Dezember 2011
und 3. Januar 2012 auch im Namen aller weiteren in diesen
Stimmrechtsmitteilungen genannten Unternehmen gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 9.
Januar 2012 mit
I. hinsichtlich der mit dem Erwerb von 10.237.617 Stimmrechten bzw. 13,11%
der Stimmrechte verfolgten Ziele, dass
1. die Investition nicht der Umsetzung strategischer Ziele, sondern der
Erzielung von Handelsgewinnen diene,
2. die Meldepflichtigen nicht beabsichtigten, innerhalb der nächsten 12
Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen,
3. die Meldepflichtigen keine Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin anstrebten und
4. die Meldepflichtigen auch keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen-
und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik anstrebten
sowie
II. hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel, dass der Erwerb der
Stimmrechte durch Eigenmittel und nicht durch Fremdmittel finanziert worden
sei.
11.01.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Beate Uhse AG
Gutenbergstraße 12
24941 Flensburg
Deutschland
Internet: www.beate-uhse.ag
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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und 3. Januar 2012 auch im Namen aller weiteren in diesen
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Januar 2012 mit
I. hinsichtlich der mit dem Erwerb von 10.237.617 Stimmrechten bzw. 13,11%
der Stimmrechte verfolgten Ziele, dass
1. die Investition nicht der Umsetzung strategischer Ziele, sondern der
Erzielung von Handelsgewinnen diene,
2. die Meldepflichtigen nicht beabsichtigten, innerhalb der nächsten 12
Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen,
3. die Meldepflichtigen keine Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin anstrebten und
4. die Meldepflichtigen auch keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen-
und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik anstrebten
sowie
II. hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel, dass der Erwerb der
Stimmrechte durch Eigenmittel und nicht durch Fremdmittel finanziert worden
sei.
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