ecolutions GmbH & Co. KGaA: Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis
DGAP-News: ecolutions GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Sonstiges
ecolutions GmbH & Co. KGaA: Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis
05.10.2012 / 14:54
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05.10.12 Ecolutions GmbH & Co KGaA: Geschäftsführungs- und
Vertretungsbefugnis für die
Gesellschaft durch einstweilige Verfügung des LG Frankfurt a.M. auf Herrn
von Udo vom Berg
übertragen und der persönlich haftenden Gesellschafterin Altira Ecolutions
Management
GmbH entzogen; konstituierende Sitzung des neuen Aufsichtsrates
1. Einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 19. September
2012
Das Landgericht Frankfurt am Main hat durch einstweilige Verfügung vom 19.
September 2012 der
persönlich haftenden Gesellschafterin der ecolutions GmbH & Co KGaA - der
Altira Ecolutions Management GmbH - bis auf Weiteres die Befugnis entzogen,
die Geschäfte der Gesellschaft zu führen und diese zu vertreten.
Gleichzeitig hat es die Geschäftsführungs- und Vertretungsmacht für die
ecolutions GmbH & Co. KGaA der Gesellschaft bis auf Weiteres Herrn Udo vom
Berg aus Düsseldorf übertragen. Die Geschäftsführer der Altira Ecolutions
Management GmbH - die Herren Glaser und Metzler - sind aufgrund dieser
einstweiligen Verfügung daher nicht mehr berechtigt, die ecolutions GmbH &
Co KGaA zu vertreten und für diese Erklärungen entgegenzunehmen.
Der einstweiligen Verfügung liegt ein Antrag einer Aktionärin zugrunde.
Nach dem Beschluss des
Landgerichts Frankfurt am Main hat die Antragstellerin zur Überzeugung des
Gerichts glaubhaft gemacht, dass
- in der Hauptversammlung der ecolutions GmbH & Co KGaA vom 10. September
2012 ein
Beschluss zum Entzug der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der
persönlich haftenden
Gesellschafterin Altira Ecolutions Management GmbH gefasst worden ist und
- ein wichtiger Grund für die Entziehung der Geschäftsführungs- und
Vertretungsbefugnis vorliege.
Der Tenor der einstweiligen Verfügung lautet wie folgt:
'1. Der Antragsgegnerin (Altira Ecolutions Management GmbH) wird bis zur
rechtskräftigen Entscheidung über die noch zu erhebende Klage der
Antragstellerin gegen die ecolutions GmbH & Co. KGaA auf Feststellung der
Wirksamkeit der Beschlüsse der Hauptversammlung der ecolutions GmbH & Co.
KGaA vom 10. September 2012 die Befugnis entzogen, die Geschäfte der
ecolutions GmbH & Co. KGaA zu führen und diese zu vertreten.
2. Sowohl Geschäftsführungsbefugnis als auch Vertretungsmacht werden bis
zur rechtskräftigen Entscheidung über die noch zu erhebende Klage der
Antragstellerin gegen die ecolutions GmbH & Co. KGaA auf Feststellung der
Wirksamkeit der Beschlüsse der Hauptversammlung der ecolutions GmbH & Co.
KGaA vom 10. September 2012 Herrn Udo vom Berg, Adviso AG, Königsallee 61,
40212 Düsseldorf, übertragen.
3. Der Ausspruch zu 1. und 2. wird gegenstandslos, wenn die Antragstellerin
nicht bis zum 10.10.2012
die Klage gegen die ecolutions GmbH & Co. KGaA auf Feststellung der
Wirksamkeit der Beschlüsse
der Hauptversammlung der ecolutions GmbH & Co. KGaA vom 10. September 2012,
die Befugnis
entzogen wurde, die Geschäfte der ecolutions GmbH & Co. KGaA zu führen und
diese zu vertreten,
beim Landgericht Frankfurt am Main anhängig gemacht hat.'
Die Altira Ecolutions Management GmbH hat am 21. September 2012 Widerspruch
gegen die einstweilige Verfügung eingelegt und beantragt, die Vollstreckung
aus der einstweiligen Verfügung einzustellen oder auszusetzen. Das
Landgericht Frankfurt hat am selben Tage diese Anträge zurückgewiesen.
Gleichzeitig hat es Termin zur mündlichen Verhandlung über den Widerspruch
gegen die einstweilige Verfügung auf den 18. Oktober 2012 bestimmt.
2. Konstituierende Sitzung des neuen Aufsichtsrats
Am gestrigen Tage hat sich der neue Aufsichtsrat der ecolutions GmbH & Co.
KGaA zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengefunden. Aufgrund ihrer
Wahl durch die am 10. September 2012 abgehaltene Hauptversammlung der
ecolutions GmbH & Co. KGaA gehören dem neu konstituierten
Aufsichtsrat an:
Herr J. Klaus Frizen, Diplomkaufmann, Rechtsanwalt, Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer, Mettmann,
Herr Friedemann Derndinger, Managing Partner der Leader's Advisory Point
GmbH & Co. KG,
Düsseldorf,
Herr George J. M. Hersbach, Kaufmann, KV Loosrecht, Niederlande,
Vorsitzender und CEO
der Heartstream Corporate Finance B.V.,
Herr Dr. Jürgen Zierlein, vereidigten Buchprüfer, Steuerberater,
Darmstadt.
Aufgrund eines satzungsmäßigen Entsenderechts in den Aufsichtsrat entsandt
sind:
Herr Dr. Dirk Posner, Verwaltungsrat Thermal Energy AG, Zug,
Herr Sascha Magsamen, Vorstand, PVM AG.
Der Aufsichtsrat hat in seiner konstituierenden Sitzung Herrn J. Klaus
Frizen zum Aufsichtsratsvorsitzenden und Herrn Dr. Dirk Posner zu seinem
Stellvertreter gewählt.
ecolutions GmbH & Co. KGaA
Udo vom Berg
handelnd aufgrund einstweiliger Verfügung des LG Frankfurt a.M. vom 19.
September 2012
Pressekontakt:
Frau Djamila Djabali
- Sekretariat -
Meilicke Hoffmann & Partner
Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft mit Sitz in Bonn
Registergericht Essen PR 233
Poppelsdorfer Allee 114
53115 Bonn
Tel.: +49 (0)228-72543-11
Fax: +49 (0)228-72543-10
djabali@meilicke-hoffmann.de
Ende der Corporate News
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05.10.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
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187810 05.10.2012
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Vertretungsbefugnis für die
Gesellschaft durch einstweilige Verfügung des LG Frankfurt a.M. auf Herrn
von Udo vom Berg
übertragen und der persönlich haftenden Gesellschafterin Altira Ecolutions
Management
GmbH entzogen; konstituierende Sitzung des neuen Aufsichtsrates
1. Einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 19. September
2012
Das Landgericht Frankfurt am Main hat durch einstweilige Verfügung vom 19.
September 2012 der
persönlich haftenden Gesellschafterin der ecolutions GmbH & Co KGaA - der
Altira Ecolutions Management GmbH - bis auf Weiteres die Befugnis entzogen,
die Geschäfte der Gesellschaft zu führen und diese zu vertreten.
Gleichzeitig hat es die Geschäftsführungs- und Vertretungsmacht für die
ecolutions GmbH & Co. KGaA der Gesellschaft bis auf Weiteres Herrn Udo vom
Berg aus Düsseldorf übertragen. Die Geschäftsführer der Altira Ecolutions
Management GmbH - die Herren Glaser und Metzler - sind aufgrund dieser
einstweiligen Verfügung daher nicht mehr berechtigt, die ecolutions GmbH &
Co KGaA zu vertreten und für diese Erklärungen entgegenzunehmen.
Der einstweiligen Verfügung liegt ein Antrag einer Aktionärin zugrunde.
Nach dem Beschluss des
Landgerichts Frankfurt am Main hat die Antragstellerin zur Überzeugung des
Gerichts glaubhaft gemacht, dass
- in der Hauptversammlung der ecolutions GmbH & Co KGaA vom 10. September
2012 ein
Beschluss zum Entzug der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der
persönlich haftenden
Gesellschafterin Altira Ecolutions Management GmbH gefasst worden ist und
- ein wichtiger Grund für die Entziehung der Geschäftsführungs- und
Vertretungsbefugnis vorliege.
Der Tenor der einstweiligen Verfügung lautet wie folgt:
'1. Der Antragsgegnerin (Altira Ecolutions Management GmbH) wird bis zur
rechtskräftigen Entscheidung über die noch zu erhebende Klage der
Antragstellerin gegen die ecolutions GmbH & Co. KGaA auf Feststellung der
Wirksamkeit der Beschlüsse der Hauptversammlung der ecolutions GmbH & Co.
KGaA vom 10. September 2012 die Befugnis entzogen, die Geschäfte der
ecolutions GmbH & Co. KGaA zu führen und diese zu vertreten.
2. Sowohl Geschäftsführungsbefugnis als auch Vertretungsmacht werden bis
zur rechtskräftigen Entscheidung über die noch zu erhebende Klage der
Antragstellerin gegen die ecolutions GmbH & Co. KGaA auf Feststellung der
Wirksamkeit der Beschlüsse der Hauptversammlung der ecolutions GmbH & Co.
KGaA vom 10. September 2012 Herrn Udo vom Berg, Adviso AG, Königsallee 61,
40212 Düsseldorf, übertragen.
3. Der Ausspruch zu 1. und 2. wird gegenstandslos, wenn die Antragstellerin
nicht bis zum 10.10.2012
die Klage gegen die ecolutions GmbH & Co. KGaA auf Feststellung der
Wirksamkeit der Beschlüsse
der Hauptversammlung der ecolutions GmbH & Co. KGaA vom 10. September 2012,
die Befugnis
entzogen wurde, die Geschäfte der ecolutions GmbH & Co. KGaA zu führen und
diese zu vertreten,
beim Landgericht Frankfurt am Main anhängig gemacht hat.'
Die Altira Ecolutions Management GmbH hat am 21. September 2012 Widerspruch
gegen die einstweilige Verfügung eingelegt und beantragt, die Vollstreckung
aus der einstweiligen Verfügung einzustellen oder auszusetzen. Das
Landgericht Frankfurt hat am selben Tage diese Anträge zurückgewiesen.
Gleichzeitig hat es Termin zur mündlichen Verhandlung über den Widerspruch
gegen die einstweilige Verfügung auf den 18. Oktober 2012 bestimmt.
2. Konstituierende Sitzung des neuen Aufsichtsrats
Am gestrigen Tage hat sich der neue Aufsichtsrat der ecolutions GmbH & Co.
KGaA zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengefunden. Aufgrund ihrer
Wahl durch die am 10. September 2012 abgehaltene Hauptversammlung der
ecolutions GmbH & Co. KGaA gehören dem neu konstituierten
Aufsichtsrat an:
Herr J. Klaus Frizen, Diplomkaufmann, Rechtsanwalt, Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer, Mettmann,
Herr Friedemann Derndinger, Managing Partner der Leader's Advisory Point
GmbH & Co. KG,
Düsseldorf,
Herr George J. M. Hersbach, Kaufmann, KV Loosrecht, Niederlande,
Vorsitzender und CEO
der Heartstream Corporate Finance B.V.,
Herr Dr. Jürgen Zierlein, vereidigten Buchprüfer, Steuerberater,
Darmstadt.
Aufgrund eines satzungsmäßigen Entsenderechts in den Aufsichtsrat entsandt
sind:
Herr Dr. Dirk Posner, Verwaltungsrat Thermal Energy AG, Zug,
Herr Sascha Magsamen, Vorstand, PVM AG.
Der Aufsichtsrat hat in seiner konstituierenden Sitzung Herrn J. Klaus
Frizen zum Aufsichtsratsvorsitzenden und Herrn Dr. Dirk Posner zu seinem
Stellvertreter gewählt.
ecolutions GmbH & Co. KGaA
Udo vom Berg
handelnd aufgrund einstweiliger Verfügung des LG Frankfurt a.M. vom 19.
September 2012
Pressekontakt:
Frau Djamila Djabali
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Registergericht Essen PR 233
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Fax: +49 (0)228-72543-10
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